98375-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Diagnoseausrüstung
OJ S 40/2021 26/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe-Corona@stmgp.bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33141625 Diagnoseausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 2,5 Mio. Stück monatlich für 3 Monate
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33141625 Diagnoseausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 2,5 Mio. Stück monatlich für 3 Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 1,4 Mio. Stück monatlich für 3 Monate
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33141625 Diagnoseausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 1,4 Mio. Stück monatlich für 3 Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 1,4 Mio. Stück monatlich für 3 Monate
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33141625 Diagnoseausrüstung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2; 1,4 Mio. Stück monatlich für 3 Monate.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die derzeit vorliegende, nicht vorhersehbare und sich sehr schnell ausbreitende Pandemie Covid-19 stellt ein dringliches Ereignis dar, das bei fehlenden Vorkehrungen und Maßnahmen zu nicht wiedergutzumachende Personenschäden bis hin zum Tod führen kann. Diese Pandemie erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit. Der Ausbruch der Corona-Pandemie stellt ein unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis dar, das noch immer außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt. Die steigenden Infektionszahlen belegen die Aktualität der Pandemie. Ihr weiterer Verlauf ist – insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben – nach wie vor nicht sicher prognostizierbar. Inzwischen sind einfach handhabbare Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung entwickelt worden, die von medizinisch nicht vorgebildeten Laien, z. B. im Schul- und Kinderbetreuungsbereich nach laienverständlicher Schulung (z. B. durch Video) angewendet werden können (Lehrer/innen, Personal und Jugendliche ab 15 Jahren). Die Zulassung dieser Antigen-Schnelltests ist in Kürze zu erwarten. Aufgrund dessen ist mit einem schlagartig ansteigenden Bedarf mit dementsprechenden Engpässen zu rechnen. Daher ist die Beschaffung - unter dem Vorbehalt der Zulassung - unverzüglich einzuleiten. Ein weiteres Zuwarten würde den mit der Beschaffung verfolgten Zweck vereiteln. Darüber hinaus sind aufgrund unvorhersehbar steigender Infektionszahlen weitere Ansteckungen zu befürchten. Bei der Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen steht eine Beeinträchtigung der Rechtsgüter Leib und Leben in Gefahr. Bereits seit dem 22.2.2021 befinden sich Schulklassen im Präsenzunterricht, so dass auch mit Blick auf die Schulöffnung ein weiteres Zuwarten bis zur zeitnah zu erwartenden Zulassung und Beendigung eines Ausschreibungsverfahrens nicht möglich erscheint.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GP-G8000-2021/500
Los-Nr.: 1, 2, 3
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird Als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Suedbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135 Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2021