Beschreibung der Beschaffung
1. Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung:
Im Rahmen der Kleinen Baumaßnahme Brandschutztechnische Ertüchtigung der Liegenschaft Nordufer 20 in Berlin-Wedding
sollen die brandschutztechnischen Anforderungen an die Gebäude sowie an die technischen Anlagen umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Bestandsaufnahme der Elektroinstallation und der Meldeanlagen
die Erweiterung der Brandmeldeanlage zur Brandfrüherkennung in Leitungskanälen
die Versorgung elektromechanischer Bauteile sowie deren Steuerung und Überwachung
Blitzschutzanlage
die Modernisierung der Hausalarmanlage
die Beseitigung der durch den Prüfsachverständigen festgestellten Mängel
Des Weiteren sind Maßnahmen zur Liegenschaftsabsicherung zu realisieren, u.a. der Neubau eines Zutrittskontrollgebäudes:
Die Maßnahmen der Anlagengruppe 5 stehen im funktionalem und zeitlichen Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen in den Bestandsgebäuden
- Auftraggeber/Nutzer:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dieses vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin / Robert Koch - Instituts in Berlin
- Gebäudenutzung:
Büro- und Laborgebäude
- Art der Baumaßnahme:
Brandschutztechnische Ertüchtigung von Bauteilen im Bestand, Neubau eines Zutrittskontrollgebäudes und Sicherungsmaßnahmen
- BGF:
Haus 1 ca. 8.150 m², Haus 2 ca. 1.500 m², Haus 3 ca. 1.600 m², Haus 4 ca. 18.400 m²
- Projektkosten (brutto) für KG 440 und 450 gem. DIN 276:
ca. 520.000 € für Brandschutzmaßnahen und ca. 350.000 € für Sicherungsmaßnahmen.
- Projektdauer (Leistungsphase 2-8)::
ca. 34 Monate
2. Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich:
HOAI Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4 und 5
- Leistungsbild:
Lph 2 - 9 gemäß HOAI 2021; Besondere Leistungen
- Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Januar 2022/ III. Quartal 2024
- Laufzeit des vertrags (LPH 2-9 inkl. Gewährleistung):
82 Monate
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.