99039-2022 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 38/2022 23/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Schule und Berufsbildung
Postanschrift: Hamburger Straße 37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cohrs, Enrique
E-Mail: ausschreibungen@bsb.hamburg.de
Fax: +49 40427966183
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IT-Support und Pflegeleistungen für interne Fachverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001979
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Schule und Berufsbildung - beabsichtigt die Beschaffung von IT-Support und Pflegeleistungen sowie Softwareentwicklungsleistungen mit einer Laufzeit von vier Jahren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 500 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72243000 Programmierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines EVB-IT-Dienstvertrages für IT-Support- und IT-Pflege- sowie Entwicklungsleistungen mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (zwei-jährige Laufzeit mit zweimaliger Verlängerung um ein Jahr) im Umfang von im Schnitt 440 bis 800 Personentagen pro Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zu Ziff. II.1.5): Der EU-Schwellenwert ist überschritten; der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 216-568981
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
IT-Support und Pflegeleistungen für interne Fachverfahren der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GCC grothcompany concepts gmbH
Postanschrift: Steintorweg 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/02/2022