Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
I) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
um als Bieter zugelassen zu werden, hat der Bewerber mit seinem Antrag verschiedene Eigenerklärungen abzugeben und mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern:
1) Über das Vermögen des Bewerbers ist kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden. Ein ausländischer Bewerber befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind;
2) Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
3) Der Bewerber hat keine sonstige schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
4) Der Bewerber erfüllt seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß;
5) Der Bewerber versichert, dass in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften
Verurteilt worden sind;
6) Erklärung über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit der für die
Leistungserbringung vorgesehener Personen in deutscher Sprache.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
7) Erklärung, die jeweils einschlägigen Vorschriften eines im Bundesland des jeweiligen Bezugsberechtigten
Etwaig geltenden Tariftreuegesetzes sowie das Mindestlohngesetz anzuwenden und zu beachten;
8) Erklärung, dass der Bewerber im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe die ihm zur Erstellung des
Angebots überlassenen Verdingungsunterlagen und zusätzliche Informationen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich macht, sowie die Verpflichtung, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zur vertraulichen Behandlung ebenfalls zu verpflichten.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise zu erbringen:
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer Projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall;
2) Aktueller vollständiger Auszug aus dem einschlägigen Berufs- und Handelsregister.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
II) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, incl. Einer Angabe, welcher prozentuale Anteil davon auf Chipkartenproduktion zurückzuführen ist;
2) Bilanz und GuV-Rechnung des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
Der Anteil der Chipkartenproduktion am Umsatz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre darf jeweils 5 Mio. EUR nicht unterschreiten.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
III) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Leistungsspektrum und -schwerpunkt des Unternehmens,
— Nachweise über die technische Ausrüstung/Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Angaben zum unternehmenseigenen Qualitätsmanagement,
— Angaben über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Unternehmens sowie der Führungskräfte bezogen auf die letzten 3 Jahre (d.h. Anzahl der Mitarbeiter in 2016, 2017, 2018),
— Nennung eines Projektverantwortlichen seitens des Unternehmens mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail-
Adresse,
— Nachweis einer Zertifizierung von kontaktlosen Chipkarten nach VDV-Kernapplikation durch das KA-Prüflabor seit 1.1.2008.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
IV) Liste der wesentlichen in den letzten 2-5 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner, bezogen auf die Produktion/Lieferung von kontaktlosen Chipkarten. Wesentliches Kriterium zur Auswahl eines Anbieters ist, dass in den Referenzen nachgewiesen werden kann, dass der Bewerber bereits Chipkartenlieferungen in vergleichbarem Umfang über einen längeren Zeitraum und ohne nennenswerte technische Beanstandungen bewerkstelligt hat. Der Bieter erklärt mit der Antragsstellung, dass er die technischen und personellen Kapazitäten vorhält, um innerhalb von 2 Monaten eine Stückzahl von 400 000 Chipkarten liefern zu können.
Die Referenzen sind auch für alle Partner von Gemeinschaftsangeboten vorzulegen.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der vorgesehenen Bietergemeinschaft.