99503-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Dresden: Zytometer
OJ S 35/2023 17/02/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts / ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf/Abteilung Wirtschaftsbetriebe/Vergabestelle
E-Mail: Vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Fax: +49 3514588883509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Massenzytometer CyTOF XT
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38434510 Zytometer
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Technische Universität Dresden - Zentrum für Regenerative Therapien Dresden (CRTD)
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden. Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der β-Zellen im Pankreas durch Auto-Antikörper und autoreaktive, zyto-toxische CD8+ T-Zellen mit einem CD57+-Gedächtnis-Phänotyp zerstört werden (Roep et al. 2021, Nat Rev Endocrinol, PMID: 33293704; Yeo et al. 2018, JCI, PMID: 29851415; Damond et al. 2019, Cell Metabol, PMID: 30713109). Um ein mögliches Krankheitsauftreten besser vorhersagen zu können und den Krankheitsverlauf besser zu überwachen, wird an bis zu drei Zeitpunkten ab einem Alter von einem Jahr eine Blutprobe entnommen. Mit den Massenzytometrie-basierten Blutanalysen ist es möglich, neben den am häufigsten vorkommenden, zirkulierenden Immunzellpopulation im Blut, wie z.B. den Monozyten, Granulozyten, T-Zellen, B-Zellen, NK-Zellen und dendritischen Zellen, auch deren SubPopulationen und Aktivierungsstatus anhand der Expression von Zytokinrezeptoren nachzuweisen. Von grundlegender Bedeutung ist die gleichbleibende Qualität und Vergleichbarkeit der Proben zwischen verschiedenen Patientenproben und den teilnehmenden Zentren der multizentrischen Studie durch die Anwendung einer standardisierten Probenvorbereitung, Verwendung von Lot-spezifischen Antikörpern und einer stabilen Leistung des Messgerätes. Für weitere klinische Studien, wie z.B. die DIA-Vacc Studie (NCT04799808), Klinik für Nephrologie, welche die Immunprofile im Blut von Patienten mit einer Dialysepflicht oder Organtransplantation nach einer SARS-CoV-2 Infektion untersucht, erfolgt ebenso auf Massenzytometrie-basierte Analysen. Eine automatisierte Probenanalyse bei den geplanten 1000 Proben ist unbedingt notwendig, um den Analysezeitraum gering zu halten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Durchführung von größeren klinischen Studien dieses Jahr sollen Massenzytometrie-basierte Analysen in einer multizentrischen Studie SINT1A (NCT04769037) an Vollblutproben von Kleinkinder mit einem familiär-bedingt erhöhten Risiko für Typ-1-Diabetes durchgeführt werden. Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der β-Zellen im Pankreas durch Auto-Antikörper und autoreaktive, zyto-toxische CD8+ T-Zellen mit einem CD57+-Gedächtnis-Phänotyp zerstört werden (Roep et al. 2021, Nat Rev Endocrinol, PMID: 33293704; Yeo et al. 2018, JCI, PMID: 29851415; Damond et al. 2019, Cell Metabol, PMID: 30713109). Um ein mögliches Krankheitsauftreten besser vorhersagen zu können und den Krankheitsverlauf besser zu überwachen, wird an bis zu drei Zeitpunkten ab einem Alter von einem Jahr eine Blutprobe entnommen. Mit den Massenzytometrie-basierten Blutanalysen ist es möglich, neben den am häufigsten vorkommenden, zirkulierenden Immunzellpopulation im Blut, wie z.B. den Monozyten, Granulozyten, T-Zellen, B-Zellen, NK-Zellen und dendritischen Zellen, auch deren SubPopulationen und Aktivierungsstatus anhand der Expression von Zytokinrezeptoren nachzuweisen. Von grundlegender Bedeutung ist die gleichbleibende Qualität und Vergleichbarkeit der Proben zwischen verschiedenen Patientenproben und den teilnehmenden Zentren der multizentrischen Studie durch die Anwendung einer standardisierten Probenvorbereitung, Verwendung von Lot-spezifischen Antikörpern und einer stabilen Leistung des Messgerätes. Auch weitere klinische Studien, wie z.B. die DIA-Vacc Studie (NCT04799808), Klinik für Nephrologie, welche die Immunprofile im Blut von Patienten mit einer Dialysepflicht oder Organtransplantation nach einer SARS-CoV-2 Infektion untersucht, erfolgen ebenso auf Massenzytometrie-basierte Analysen. Eine automatisierte Probenanalyse bei den geplanten 1000 Proben ist unbedingt notwendig, um den Analysezeitraum gering zu halten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Standard BioTools GmbH
Postanschrift: Zielstattstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/02/2023