99622-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Regionale Expressbuslinie X93 Göppingen - Lorch
OJ S 31/2025 13/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVerband Region Stuttgart
E-Mailausschreibung@region-stuttgart.org
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRegionale Expressbuslinie X93 Göppingen - Lorch
BeschreibungBetrieb der regionalen Expressbuslinie X93 Göppingen – Lorch mit einem jährlichen Fahrplanvolumen von ca. 350.000 Fahrplankilometern im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 31.12.2032. Die Linie wird vom Verband Region Stuttgart, dem Ostalbkreis und dem Landkreis Göppingen finanziert. Federführender Aufgabenträger ist der Verband Region Stuttgart. Vergabebedingungen und Leistungsanforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Kennung des Verfahrens5b29cf14-43aa-49e2-8b8a-cc1583fb2cc6
Vorherige Bekanntmachung00783989-2023
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte sind die Landkreise Göppingen (DE114) und Ostalbkreis (DE11D)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkungen bei Bietergemeinschaften: Beachten Sie, dass die parallele Mitgliedschaft eines Bietenden an mehreren Bietergemeinschaften unzulässig ist (Wettbewerbsbeschränkung) und zu einem Ausschluss sämtlicher Angebote führt, an denen Bietende beteiligt sind. Das gilt auch, wenn Bietende Mitglieder einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind und daneben als Einzelbietende ein eigenes Angebot einreichen. Auch in diesem Fall wird/werden sowohl das Angebot/die Angebote der Bietergemeinschaft(en), an der/denen Bietende beteiligt sind, als auch das Angebot, das der entsprechende Bietende als Einzelbietende, eingereicht hat, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fakultative Ausschlussgründe: Von der Vergabe können Bietende gemäß § 124 GWB ausgeschlossen werden, 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder § 19 Mindestlohngesetz vorliegen. Die Entscheidung über den Ausschluss liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAllgemeine Geschäftsbedingungen: Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; im Sinne von § 305 ff. BGB) in den Dokumenten des Bietenden bzw. den sonstigen vom Bietenden beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in diesen Vergabeunterlagen widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den Vergabeunterlagen zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Empfohlen ist daher von der Beifügung von AGB abzusehen. Angebote, welche AGB enthalten, werden einer Aufklärung zugeführt, um Bietenden Gelegenheit zu geben, von der hinzugefügten eigenen Regelung abzusehen. Zwingende Ausschlussgründe: Bietende werden von der Vergabe ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Dies betrifft die in dieser Norm genannten rechtskräftig festgestellten Straftaten und Bußgelder sowie nicht nachgeholter Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung. Abfrage Wettbewerbsregister: Ab einem Auftragswert von über 30.000 € (netto) besteht für öffentliche Auftraggeber eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfrage des Wettbewerbsregisters; bei einem Auftragswert unter 30.000 € (netto) ist der Auftraggeber zur Abfrage befugt. Weitere Informationen finden Sie in Anlage VgU-9 (Datenschutz) sowie in Anlage VgU-10 (Abfrage des Wettbewerbsregisters). Eventuelle Einträge können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Russland-Embargo Gemäß den europäischen Regelungen für Verfahren im Oberschwellenbereich über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, findet Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung: 1. Bewerbende bzw. Bietende, die zu den in Artikel 5k Abs. 1 genannten Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland gehören, sind auszuschließen. Dies umfasst folgende: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln. 2. Absatz 1 gilt auch für Unterauftragnehmen, Eignungsleihende oder Lieferanten, soweit sie zu mehr als 10 % des Auftragswertes am Auftrag beteiligt sind. Bei Abgabe eines Angebots ist eine entsprechende Eigenerklärung beizubringen. Vollständigkeit, Nachforderung: Die oben beschriebenen Unterlagen sind form- und fristgerecht sowie vollständig einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRegionale Expressbuslinie X93 Göppingen – Lorch
BeschreibungBetrieb der regionalen Expressbuslinie X93 Göppingen – Lorch mit einem jährlichen Fahrplanvolumen von ca. 350.000 Fahrplankilometern im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 31.12.2032. Die Linie wird vom Verband Region Stuttgart, dem Ostalbkreis und dem Landkreis Göppingen finanziert. Federführender Aufgabenträger ist der Verband Region Stuttgart. Vergabebedingungen und Leistungsanforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne KennungE45267919
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte sind die Landkreise Göppingen (DE114) und Ostalbkreis (DE11D)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/12/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2032
Laufzeit85 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung00783989-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungPersönliche Lage
Beschreibung des Eignungskriteriumsa) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärungen nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und AentG sowie (wenn zutreffend) zur Eignungsleihe. Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis m) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d), e) und f) und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen ma-ximal 1 Jahr vor der Angebotsabgabe ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung des Eignungskriteriumsa) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen. a) Eigenerklärung über das vorgesehene Fahrzeug- und Betriebskonzept unter Angabe der Fahrzeuganzahl des vorgesehenen Fahrzeugtyps und -antriebs je Los / Gesamtangebot sowie voraussichtliche Betriebsstandorte.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungSonstige besondere Bedingungen
Beschreibung des Eignungskriteriumsa) Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter selbst beim Regierungspräsidium Stuttgart als der zu-ständigen Genehmigungsbehörde beantragen. Für den Fall, dass dem bzw. den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter/Bietern nach Zuschlagserteilung die Erteilung der Genehmigung nach PBefG aufgrund der mangelhaften oder fehlenden Eignung des/der Bieter verweigert wird, ist der Verband Region Stuttgart berechtigt, den bzw. die Verkehrsverträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Der bzw. die Bieter sind in diesem Fall verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Verband Region Stuttgart aufgrund der Kündigung entstehen. Näheres ist in § 18 des Verkehrsvertrages geregelt. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, nach § 13 Abs. 2 c PBefG zu verfahren und beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits während des Vergabeverfahrens die Prüfung zu beantragen, ob der bzw. die Bieter die in § 13 Abs. 1 und 1 a PBefG genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, Bieter auszuschließen, bei denen das Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen verneint. b) Nach § 3 Abs. 3 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) dürfen öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, ein-schließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderung des Entgelts nachzuvollziehen. Repräsentative Tarifverträge im Sinne von § 3 Abs. 3 LTMG sind: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Lohntarif-vertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge und Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg. Die repräsentativen Tarifverträge werden auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de, Rubrik Servicestelle Landestarif- und Mindestlohngesetz (LTMG) zur Verfügung gestellt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDie wirtschaftlich günstigsten Angebote, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, werden wie folgt ermittelt: Ein Angebot kann bei einem Los maximal 100 Wertungspunkte erreichen. Maximal 75 Wertungspunkte können für den Angebotspreis (Gesamtkosten p.a. im Sinne des Kalkulationsblattes (Anlage LB-1)) erzielt werden. Weitere maximal 25 Wertungspunkte können für die angebotene Qualität (siehe unten) erzielt werden. Angebotspreis Das Einzelangebot, das bei einem Los die geringsten Gesamtkosten p.a. aufweist, erhält 75 Wertungspunkte. Die anderen Einzelangebote erhalten bei dem betreffenden Los eine um das Verhältnis zu den niedrigsten Gesamtkosten p.a. verminderte Wertungspunktzahl, gerundet auf eine Nachkommastelle.
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungMaximal 25 Wertungspunkte können für die angebotene Qualität nach folgendem Bewertungsschema erzielt werden: Einheitlicher Einsatz von Neufahrzeugen, Alternativ: max. 1 Jahr alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 2 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 3 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 4 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge; Einheitlicher Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen im Sinne des Saub-FahrzeugBeschG, Alternativ: Einheitl. Einsatz von Fahrzeugen mit Dieselhybrid-Antrieb; Kostenloses Kundentelefon; Leselampe an jedem Sitzplatz in Reihenbestuhlung; Klapptisch an jedem Sitz in Reihenbestuhlung
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannPreis 75 %, Qualität 25 %
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdesiehe oben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E45267919
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E45267919
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote10/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss15 052 025 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin10/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVerband Region Stuttgart
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltVerband Region Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVerband Region Stuttgart
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00001057
PostanschriftKronenstr. 25
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@region-stuttgart.org
Telefon+49 7 11 2 27 59-0
Internetadressehttps://www.region-stuttgart.org
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerLeitweg-ID 08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721 926-8730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungb0ae4601-1794-455f-9ff9-f220ad5eb582-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungIm Punkt LOT-0001 unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes" waren fehlerhafte Daten, die Eignungsnachweise betreffend, angegeben. Alle Änderungen wurden in den Vergabeunterlagen korrigiert und als solche kenntlich gemacht.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0001
Beschreibung der ÄnderungenEignungskriterium - Persönliche Lage: Gemäß S. 4 Punkt VI. 1. h) der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9 der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung soll in einer Eigenerklärung versichert werden, dass im Zeitraum von 2022 (neu) bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Liniengenehmigung entzogen wurde. Eignungskriterium - Persönliche Lage: Gemäß S. 4 Punkt VI. 1. (vorletzter Absatz) der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9 der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung müssen die Erklärungen/Nachweise nach a) bis m) von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d), e) und f) dürfen nicht vor dem 01.01.2025 (neu) ausgestellt worden sein. Eignungskriterium - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Gemäß S. 5 Punkt VI. 3. a) der Vergabeunterlagen bzw. 5.1.9 der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung soll sich die geforderte Eigenerklärung auf die Jahre 2022 bis 2024 (neu) beziehen. Während des gesamten Zeitraumes vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 (neu) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt.
Änderung der Auftragsunterlagen am07/02/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung999a9e2c-2e7c-4618-9d79-8a0ba41171d3  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/02/2025 09:47:05 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung99622-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe31/2025
Datum der Veröffentlichung13/02/2025