99748-2023 - ErgebnisDeutschland-Kassel: Schaltanlagen
OJ S 35/2023 17/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EAM Netz GmbH
Postanschrift: Monteverdistrasse 2
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EAM GmbH & Co. KG, Gilles Labourgade, Abt. Einkauf
E-Mail: ausschreibungen@eam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eam.de/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe Erneuerung der 20 kV - Schaltanlage, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Hardegsen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31214000 Schaltanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die EAM Netz GmbH beabsichtigt im Umspannwerk Hardegsen, die Errichtung einer 24 kV-DSS-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV,
einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2000 A, bestehend aus 15 Stück DSS-Abgangsfelder 630 A, 2 Stück DSS-TRA-Feld 200 A, 1 Stück Kupplungsfeld 2000 A sowie 2 Stück Trafo-Einspeisefeld 2000 A;
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31214000 Schaltanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE918 Northeim
Hauptort der Ausführung: 37181 Hardegsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die EAM Netz GmbH beabsichtigt den Neubau des UW Hardegsen bestehend aus dem Einbau einer 24 kV-DSS-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV,
einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2000 A, bestehend aus 15 Stück DSS-Abgangsfelder 630 A, 2 Stück DSS-TRA-Feld 200 A, 1 Stück Kupplungsfeld 2000 A sowie
2 Stück Trafo-Einspeisefeld 2000 A; Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten und Nebeneinrichtungen wie der Eigenbedarf 230/400 V-AC, 110 V-DC-Versorgung, Störmeldeanlage, Errichten einer Steuerzelle für die 110 kV-Schutz- und Steuertechnik als auch dem Errichten der Gebäudeinstallation bestehend aus Beleuchtung, Heizung und Steckdosen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 155-445655
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Erneuerung der 20 kV - Schaltanlage, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Hardegsen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/12/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Actemium Energy Projects GmbH
Postanschrift: Falderbaumstraße 41
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1.) Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die für die Abgabe des Teilnahmeantrags erforderliche Registrierung im Vergabeportal der Vergabestelle bis zu einem Werktag dauern kann!!
1.1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich bis zum 31.08.2022 (14:00 Uhr) über die elektronische Plattform zurichten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EAM Netz GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EAM Netz GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
7. Die EAM Netz GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 61150026601
Fax: +49 61151125816
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/02/2023