99849-2021 - ErgebnisDeutschland-Altenholz: Bereitstellung von Software
OJ S 40/2021 26/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: dataportevergabe14191@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Modernisierung Dataportal
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000028
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Es handelt sich hierbei um einen Kauf einer Standard Software. Des weiteren werden Leistungen wie Implementierungen, Anpassungen und Schulungen angefordert. Diese Dienstleistungen sind ausführlich in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000 Software-Implementierung, 72265000 Software-Konfiguration, 72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Vergabe ist die Modernisierung unserer zentralen Intranetplattform (Dataportal).
Dabei soll das bestehende Intranet auf einer neuen Softwareplattform aufgesetzt werden, die ebenfalls im Rahmen dieses Vergabeprozesses mit ausgewählt wird.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 10 % und dem EntscheidungskriteriumLeistungspunktzahl L.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 163-396512
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung Dataportal
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: NEOCOSMO GmbH
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzer daten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, istdort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglichund sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahrenrechtzeitig bekanntgemacht werden können.Erkennt ein Bewerber Fehler / Unklarheiten / Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehenhinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragenhinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteilezu seinen Lasten.Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zumTeilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im AbschnittNachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestellebittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil derTeilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordertan dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten analle Bewerber“ (15.5.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen derAnonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervonwird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweitdie Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragendenBewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genanntenDatum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung gebotenist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft dieVergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestellebeantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie desZeitplanes möglich und geboten ist.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/02/2021