394285-2026 - Διαγωνισμός
Γερμανία – Υπηρεσίες ειδικών οδικών μεταφορών επιβατών – Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
OJ S 109/2026 09/06/2026
Προκήρυξη σύμβασης ή σύμβασης παραχώρησης — τυποποιημένο καθεστώς
Υπηρεσίες
1. Αγοραστής
1.1.
Αγοραστής
Επίσημη ονομασίαFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Emaila.ambrosch@r-s-schule.de
Νομική μορφή αγοραστήΔηµόσια επιχείρηση
Δραστηριότητα της αναθέτουσας αρχήςΕκπαίδευση
2. Διαδικασία
2.1.
Διαδικασία
ΤίτλοςSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
ΠεριγραφήDer Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr
Αναγνωριστικό διαδικασίας7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Εσωτερικό αναγνωριστικόRSS01
Είδος διαδικασίαςΑνοικτή
Η διαδικασία επιταχύνεταιόχι
2.1.1.
Σκοπός
Χαρακτήρας της σύμβασηςΥπηρεσίες
Κύρια ταξινόμηση (cpv): 60130000 Υπηρεσίες ειδικών οδικών μεταφορών επιβατών
2.1.2.
Τόπος εκτέλεσης
Υποδιαίρεση χώρας (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
ΧώραΓερμανία
2.1.3.
Αξία
Εκτιμώμενη αξία χωρίς ΦΠΑ1 300 000,00 EUR
2.1.4.
Γενικές πληροφορίες
Πρόσθετες πληροφορίεςBei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.
Νομική βάση
Οδηγία 2014/24/ΕΕ
vgv -
2.1.6.
Λόγοι αποκλεισμού
Πηγές των λόγων αποκλεισμούΠροκήρυξη
Διαφθορά
Απάτη
Νομιμοποίηση εσόδων από παράνομες δραστηριότητες ή χρηματοδότηση της τρομοκρατίας
Παιδική εργασία και άλλες μορφές εμπορίας ανθρώπων
Συμμετοχή σε εγκληματική οργάνωση
Τρομοκρατικά εγκλήματα ή εγκλήματα συνδεόμενα με τρομοκρατικές δραστηριότητες
Παράβαση υποχρεώσεων στους τομείς του περιβαλλοντικού δικαίου
Παράβαση υποχρεώσεων στους τομείς του εργατικού δικαίου
Παράβαση υποχρεώσεων στους τομείς του κοινωνικού δικαίου
Συμφωνίες με άλλους οικονομικούς φορείς με στόχο τη στρέβλωση του ανταγωνισμού
Σοβαρό επαγγελματικό παράπτωμα
Ψευδείς δηλώσεις, απόκρυψη πληροφοριών, ανικανότητα παροχής των απαιτούμενων εγγράφων ή λήψη πληροφοριών εμπιστευτικού χαρακτήρα που αφορούν την παρούσα διαδικασία
Σύγκρουση συμφερόντων λόγω της συμμετοχής του στη διαδικασία σύναψης της σύμβασης
Άμεση ή έμμεση συμμετοχή στην κατάρτιση της παρούσας διαδικασίας σύναψης σύμβασης
Πρόωρη λήξη, αποζημιώσεις ή άλλες παρόμοιες κυρώσεις
Παράβαση υποχρεώσεων που απορρέουν από αμιγώς εθνικούς λόγους αποκλεισμού
Παράβαση υποχρέωσης που σχετίζεται με την καταβολή εισφορών κοινωνικής ασφάλισης
Παράβαση υποχρέωσης που σχετίζεται με την καταβολή φόρων
Αναστολή επιχειρηματικών δραστηριοτήτων
Αφερεγγυότητα
Περιουσιακά στοιχεία υπό αναγκαστική διαχείριση από εκκαθαριστή
Κατάσταση ανάλογη της πτώχευσης, δυνάμει της εθνικής νομοθεσίας
5. Παρτίδα
5.1.
ΠαρτίδαLOT-0001
ΤίτλοςSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
ΠεριγραφήDas Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Εσωτερικό αναγνωριστικό0001
5.1.1.
Σκοπός
Χαρακτήρας της σύμβασηςΥπηρεσίες
Κύρια ταξινόμηση (cpv): 60130000 Υπηρεσίες ειδικών οδικών μεταφορών επιβατών
Πρόσθετη ταξινόμηση (cpv): 60100000 Υπηρεσίες οδικών μεταφορών
5.1.2.
Τόπος εκτέλεσης
Υποδιαίρεση χώρας (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
ΧώραΓερμανία
5.1.3.
Εκτιμώμενη διάρκεια
Διάρκεια12 Μήνες
5.1.5.
Αξία
Εκτιμώμενη αξία χωρίς ΦΠΑ1 300 000,00 EUR
5.1.6.
Γενικές πληροφορίες
Κατ’ αποκλειστικότητα συμμετοχή
Δεν παραχωρείται συμμετοχή.
Πρέπει να αναφέρονται τα ονόματα και τα επαγγελματικά προσόντα του προσωπικού στο οποίο έχει ανατεθεί η εκτέλεση της σύμβασηςΑπαίτηση της προσφοράς
Έργο δημόσιων συμβάσεων που δεν χρηματοδοτείται από τα ταμεία της ΕΕ
Η δημόσια σύμβαση καλύπτεται από τη συμφωνία για τις δημόσιες συμβάσεις (ΣΔΣ)ναι
Η εν λόγω σύμβαση είναι επίσης κατάλληλη για τις μικρές και μεσαίες επιχειρήσεις (ΜΜΕ)όχι
5.1.7.
Στρατηγικές δημόσιες συμβάσεις
Στόχος των στρατηγικών δημοσίων συμβάσεωνΚαμία στρατηγική δημόσια σύμβαση
5.1.9.
Κριτήρια επιλογής
Πηγές των κριτηρίων επιλογήςΠροκήρυξη
ΚριτήριοΕργαλεία, εργοστάσια ή τεχνικός εξοπλισμός
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογήςDie Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens das Gütesiegel der Euro-6-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel mit Freisprecheinrichtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass sich die Fahrzeuge in einem den Witterungsverhältnissen angepassten Zustand befinden. Die Fahrzeuge müssen behindertengerecht und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten (bei Bedarf sind Spezialgurte anzubringen) an allen Plätzen ausgestattet sein. Sie müssen, soweit notwendig, für den Transport von Rollstuhlfahrern, E-Rollstuhlfahrern und Gehwagenbenutzer geeignet sein. Unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften müssen notfalls vom Busunternehmer im Bus entsprechende Änderungen vorgenommen werden (Sicherung des Rollstuhles, geeignete Einstiegsmöglichkeiten). Für jedes Fahrzeug sind Einstiegshilfen vorzuhalten. Für jeden Mitfahrer muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, ggf. auch als Einzelplatz. Die Sitzplätze sind bedarfsgerecht mit altersgemäßen Kindersitzen (z.B. Römersitz, Sitzerhöhung, Tunnel) vom Auftragnehmer auszustatten. Werden von den Eltern Spezialsitze gestellt, sind diese ordnungsgemäß zu befestigen. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage auszurüsten. Sie müssen mit einer zusätzlichen Klimaanlage und Heizung für den Fahrgastraum ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzurüsten. Die Fahrzeuge sind während ihres Einsatzes mit der Tourenbezeichnung zu kennzeichnen. Entsprechen Fahrzeuge nicht den oben genannten Voraussetzungen, ist der Auftraggeber unabhängig von einem etwaigen Kündigungsgrund (siehe Punkt 8) berechtigt, die Beförderung der Teilnehmer auf Kosten des Beförderungsunternehmens durchführen zu lassen.

ΚριτήριοΜέτρα για την εξασφάλιση της ποιότητας
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογήςFür die Früh-, Mittags- und Nachmittagstouren sind jeweils eigene Tourenpläne vorzulegen. Sollte eine Tour aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen bzw. aufgrund der beschränkten Kapazitäten eines Fahrzeugs auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, so ist für jedes Fahrzeug ein eigener Tourenplan vorzulegen. Die Tourenpläne müssen folgende Angaben enthalten: • Namen der Schüler (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Anschrift der Schüler (Wohnort, ggf. Ortsteil, Straße, Hausnummer) • An- und Abfahrtszeiten • Länge der täglich zu fahrenden Gesamtstrecke (Besetztkilometer) • Länge der Fahrstrecke zwischen den Haltestellen • Anzahl der an den einzelnen Haltestellen zu- oder aussteigenden Personen • Name des Fahrers und Telefonnummer (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Name der Begleitperson (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Mitnahme von Schülern mit Rollstuhl oder sonstigen Mobilitäts-Hilfsmitteln. Vorzusehen ist jeweils die kürzeste geeignete Strecke (Grundlage: Allianz Routenplanung im Internet). Die zulässige Höchstdauer für die Beförderung eines Teilnehmers innerhalb der im Ausschreibungstext genannten Landkreisgrenzen beträgt maximal 60 Minuten für die einfache Fahrt. Die Zusteigestellen sind so zu legen, dass die Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es müssen alle von der Einrichtung benannten Kinder und Jugendlichen befördert werden, auch wenn die Wohnung abgelegen und keine asphaltierte Straße vorhanden ist. Die Beförderungsteilnehmer müssen von den Sorgeberechtigten, deren Beauftragten oder von der Begleitperson, sofern eine Begleitperson bewilligt wurde, zum Bus gebracht und am Bus abgeholt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Kenntnisnahme der Einrichtung möglich. Der Auftraggeber hat das Recht, die angefallenen Fahrtkilometer jederzeit durch die Teilnahme eines Beauftragten an den Fahrten zu überprüfen. Das Beförderungsunternehmen muss an Beförderungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar sein. Nach 17:30 Uhr und am Tag vor Fahrbetreib nach Ferien oder an sonn- und Feiertagen ist eine Erreichbarkeit, z.B. über Anrufbeantworter und E-Mail sicherzustellen. Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

ΚριτήριοΕγγραφή σε εμπορικό μητρώο
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογήςNachweis des Eintrags ins Handelsregister mit Datumsangabe

ΚριτήριοΕπαγγελματική ασφάλιση αποζημίωσης για επαγγελματικούς κινδύνους
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογήςNachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

ΚριτήριοΕργαλεία, εργοστάσια ή τεχνικός εξοπλισμός
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογήςAngaben über verfügbarem Fuhrpark)Alter, Ökologie) Konzept zur Umstellung auf erneuerbare Energie im Fuhrpark

ΚριτήριοΜέτρα για την εξασφάλιση της ποιότητας
Περιγραφή του κριτηρίου επιλογής• unterschriebene Eigenerklärung/Bietererklärung • Angaben zu verfügbarem Personal • Ansprechpartner und dessen Telefonnummer • Nachweis über die amtliche Zulassung im Personenverkehr • Nachweis über die Vergütung der Fahrer und Begleitpersonen • Name und Qualifikation der Fahrdienstleitung • Durchführungskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Transportleistungen wirtschaftlich koordiniert werden sollen (Tourenplanung), zusammen mit den ausgefüllten Formularen „Mittagstouren“, „Regelfahrten“, „Landkreisüberschreitung“ Ansprechpartner vor Ort, • Konzept zum Umgang mit Konflikten mit Eltern/ Einrichtungsmitarbeitern/ Fahrern, • Konzept zur Gewaltprävention/Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schülerbeförderung • Dienstanweisung an Fahrer und Begleitpersonal zu Verhaltensregeln zu den gesetzlichen Vorgaben KOM und den Besonderheiten der Schüler- und Behindertenbeförderung; insbesondere nach dieser Leistungsbeschreibung sowie Fahrzeugpflege.
5.1.10.
Κριτήρια ανάθεσης
Αιτιολόγηση της μη αναγραφής της στάθμισης των κριτηρίων ανάθεσηςDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Έγγραφα δημοσίων συμβάσεων
Γλώσσες στις οποίες είναι επισήμως διαθέσιμα τα έγγραφα της δημόσιας σύμβασηςγερμανικά
Διεύθυνση των εγγράφων της δημόσιας σύμβασηςhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
5.1.12.
Όροι δημοσίων συμβάσεων
Όροι υποβολής
Ηλεκτρονική υποβολήΥποχρεωτική
Διεύθυνση για υποβολήhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Γλώσσες στις οποίες μπορούν να υποβληθούν οι προσφορές ή οι αιτήσεις συμμετοχήςγερμανικά
Ηλεκτρονικός κατάλογοςΔεν επιτρέπεται
ΠαραλλαγέςΔεν επιτρέπεται
Οι προσφέροντες μπορούν να υποβάλουν περισσότερες από μία προσφορέςΕπιτρέπεται
Προθεσμία παραλαβής των προσφορών10/07/2026 13:21:00 (UTC+02:00) Ώρα Ανατολικής Ευρώπης, θερινή ώρα Κεντρικής Ευρώπης
Διάρκεια κατά την οποία πρέπει να παραμένει ισχύουσα η προσφορά38 Ημέρες
Πληροφορίες που μπορούν να συμπληρωθούν μετά τη λήξη της προθεσμίας υποβολής
Κανένα έγγραφο δεν μπορεί να υποβληθεί αργότερα.
Πληροφορίες σχετικά με τη δημόσια αποσφράγιση
Πρόσθετες πληροφορίεςAngebotseröffnung direkt vor Ort
Όροι της σύμβασης
Η σύμβαση πρέπει να εκτελείται στο πλαίσιο προγραμμάτων προστατευόμενης απασχόλησηςΌχι
Ηλεκτρονική τιμολόγησηΥποχρεωτική
Θα χρησιμοποιηθεί ηλεκτρονική παραγγελίαόχι
Θα χρησιμοποιηθεί ηλεκτρονική πληρωμήόχι
5.1.15.
Τεχνικές
Συμφωνία-πλαίσιο
Καμία συμφωνία-πλαίσιο
Πληροφορίες σχετικά με το δυναμικό σύστημα αγορών
Κανένα δυναμικό σύστημα αγορών
5.1.16.
Περαιτέρω πληροφορίες, διαμεσολάβηση και προσφυγή
Οργανισμός προσφυγήςRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Πληροφορίες σχετικά με τις προθεσμίες επανεξέτασης: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Οργανισμός παροχής πρόσθετων πληροφοριών σχετικά με τη διαδικασία δημοσίων συμβάσεωνFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
8. Οργανισμοί
8.1.
ORG-0001
Επίσημη ονομασίαFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Αριθμός καταχώρισης9762
Ταχυδρομική διεύθυνσηSchäfflerbachstraße 26
ΠόληAugsburg
Ταχυδρομικός κώδικας86153
Υποδιαίρεση χώρας (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
ΧώραΓερμανία
Emaila.ambrosch@r-s-schule.de
Τηλέφωνο+49 821790840
Ηλεκτρονική διεύθυνσηhttps://www.deutsche-evergabe.de
Προφίλ αγοραστήhttps://www.deutsche-evergabe.de
Ρόλοι αυτού του οργανισμού
Αγοραστής
Οργανισμός παροχής πρόσθετων πληροφοριών σχετικά με τη διαδικασία δημοσίων συμβάσεων
8.1.
ORG-0002
Επίσημη ονομασίαRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Αριθμός καταχώρισηςe3f08dfd-9495-4026-bc44-ac79f83398a9
Ταχυδρομική διεύθυνσηMaximilianstrasse 39
ΠόληMünchen
Ταχυδρομικός κώδικας80538
Υποδιαίρεση χώρας (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
ΧώραΓερμανία
Τηλέφωνο+49 8921762411
Ρόλοι αυτού του οργανισμού
Οργανισμός προσφυγής
8.1.
ORG-0003
Επίσημη ονομασίαDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Αριθμός καταχώρισης0204:994-DOEVD-83
ΠόληBonn
Ταχυδρομικός κώδικας53119
Υποδιαίρεση χώρας (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ΧώραΓερμανία
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Τηλέφωνο+49228996100
Ρόλοι αυτού του οργανισμού
TED eSender
Πληροφορίες προκήρυξης
Αναγνωριστικό/έκδοση προκήρυξης7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295  -  01
Είδος εντύπουΔιαγωνισμός
Είδος προκήρυξηςΠροκήρυξη σύμβασης ή σύμβασης παραχώρησης — τυποποιημένο καθεστώς
Υποείδος προκήρυξης16
Ημερομηνία αποστολής της προκήρυξης05/06/2026 15:58:00 (UTC+02:00) Ώρα Ανατολικής Ευρώπης, θερινή ώρα Κεντρικής Ευρώπης
Γλώσσες στις οποίες διατίθεται επίσημα η παρούσα προκήρυξηγερμανικά
Αριθμός δημοσίευσης της προκήρυξης394285-2026
Αριθμός τεύχους ΕΕ S109/2026
Ημερομηνία δημοσίευσης09/06/2026