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175000-2025 - Competition

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Summary

TED v2 - Viewer
Competition
GermanyPharmaceutical products
Open-House-Rabattverträge 2025-03
GermanyHamburg (DE600)
Type of procedureOpen

Buyer
BuyerTechniker Krankenkasse
EmailDZEM@tk.de
GermanyHamburg (DE600)Hamburg

Buyer
BuyerHEK - Hanseatische Krankenkasse
Emaildzem@tk.de
GermanyHamburg (DE600)Hamburg

Buyer
BuyerHandelskrankenkasse (hkk)
Emaildzem@tk.de
GermanyBremen, Kreisfreie Stadt (DE501)Bremen

LOT-0001Amifampridin_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0002Betamethason (LSE)_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0003Degarelix_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0004Goserelin_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0005Mycophenolat mofetil (PSE)_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0006Oxybutynin (LIV)_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

LOT-0007Timolol (ATR (EDO): N3)_TK, HEK, hkk
Pharmaceutical products
GermanyHamburg (DE600)
Start date01/05/2025 Duration end date30/04/2027
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 - 23:58:00 (UTC+2)

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54/2025
175000-2025 - Competition
Germany – Pharmaceutical products – Open-House-Rabattverträge 2025-03
OJ S 54/2025 18/03/2025
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameTechniker Krankenkasse
EmailDZEM@tk.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityHealth
1.1.
Buyer
Official nameHEK - Hanseatische Krankenkasse
Emaildzem@tk.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityHealth
1.1.
Buyer
Official nameHandelskrankenkasse (hkk)
Emaildzem@tk.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleOpen-House-Rabattverträge 2025-03
DescriptionDie Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.05.2025 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 30.04.2027 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Procedure identifiera5195944-8e16-4a48-beb3-fa548f8d1219
Internal identifierOH-2025-03
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
2.1.4.
General information
Additional informationBekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRJR Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Sie werden allen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die verfahrensgegenständliche Arzneimittel anbieten/inverkehrbringen bzw. gegenüber der TK glaubhaft machen, solche Arzneimittel innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen. Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich "Kommunikation" zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung kann nur gewährleistet werden, wenn die Vertragsunterlagen sowie die einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und soweit erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden Unterlagen (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
Applicable cross-border lawEs sind ausschließlich Auftraggeber aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt.
2.1.6.
Grounds for exclusion
Purely national exclusion grounds
Analogous situation like bankruptcy under national law
Corruption
Participation in a criminal organisation
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Money laundering or terrorist financing
Fraud
Child labour and other forms of trafficking in human beings
Insolvency
Breaching of obligations in the fields of labour law
Assets being administered by liquidator
Guilty of misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents and obtained confidential information of this procedure
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Guilty of grave professional misconduct
Early termination, damages or other comparable sanctions
Breaching of obligations in the fields of social law
Payment of social security contributions
Business activities are suspended
Payment of taxes
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleAmifampridin_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier01
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0002
TitleBetamethason (LSE)_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier02
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0003
TitleDegarelix_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier03
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0004
TitleGoserelin_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier04
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0005
TitleMycophenolat mofetil (PSE)_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier05
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0006
TitleOxybutynin (LIV)_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier06
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LotLOT-0007
TitleTimolol (ATR (EDO): N3)_TK, HEK, hkk
DescriptionDie Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
Internal identifier07
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Additional informationbundesweit
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/05/2025
Duration end date30/04/2027
5.1.4.
Renewal
The buyer reserves the right for additional purchases from the contractor, as described hereDer Vertrag kann einmalig um 6 Monate durch die Krankenkassen verlängert werden. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationDie im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimitteln und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannten E-Mail-Adressen und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabe-Lösung der TK.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Criterion
TypeOther
NameVertragsschluss mit pharmazeutischen Unternehmern
DescriptionGemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG (bzw. einer Vertragsgemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs.2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Address of the procurement documentshttps://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRJR/documents
Ad hoc communication channel
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleTools, devices, or file formats not generally available
DescriptionWegen der Besonderheit in diesem Open-House-Verfahren, dass ein Vertragsschluss während der Verfahrenslaufzeit jederzeit erfolgen kann, können die Angebote nicht über das Vergabeportal eingereicht werden, da diese Angebote aus technischen Gründen erst nach Verfahrensende (=Ende der Angebotsfrist) von der TK geöffnet werden können. Die Verträge können daher entweder elektronisch per E-Mail (falls der Teilnehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet) oder per Post eingereicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders30/04/2027 23:58:00 (UTC+2)
Deadline until which the tender must remain valid24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationIm vorliegenden Open-House-Verfahren nicht relevant.
Information about public opening
Opening date30/04/2027 23:59:00 (UTC+2)
PlaceIm Open House Verfahren werden die Verträge direkt geöffnet und beim Vorliegen der aufgestellten Voraussetzungen geschlossen.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractFür den Fall der Auftragserteilung hat eine Vertragsgemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Vertragsgemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreementNo framework agreement
Information about the dynamic purchasing systemNo dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Die Angaben zum NUTS-Code und zur Postleitzahl unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgen nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern. Sie sind nicht zu beachten.
Organisation providing additional information about the procurement procedureTechniker Krankenkasse
Organisation receiving requests to participateTechniker Krankenkasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameTechniker Krankenkasse
Registration number992-80116-93
Postal addressBramfelder Str. 140
TownHamburg
Postcode22305
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
EmailDZEM@tk.de
Telephone+49 4069094-040
Roles of this organisation
Buyer
Group leader
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameHEK - Hanseatische Krankenkasse
Registration number993-80303-38
Postal addressWandsbeker Zollstraße 86 - 90
TownHamburg
Postcode22041
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Emaildzem@tk.de
Telephone+49 4069094-040
Roles of this organisation
Buyer
8.1.
ORG-0003
Official nameHandelskrankenkasse (hkk)
Registration number992-80260-49
Postal addressMartinistr. 26
TownBremen
Postcode28195
Country subdivision (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
CountryGermany
Emaildzem@tk.de
Telephone+49 4069094-040
Roles of this organisation
Buyer
8.1.
ORG-0004
Official nameVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Registration number- KEINE ANGABE -
TownBonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Postcode12345
Country subdivision (NUTS)Hamburg (DE600)
CountryGermany
Telephone+00 000000-00
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0005
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version46c390b5-aabf-4e86-b669-09ee0062269f  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date17/03/2025 10:50:39 (UTC+1)
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number175000-2025
OJ S issue number54/2025
Publication date18/03/2025