11364-2026 - Result
Germany – Security, fire-fighting, police and defence equipment – Rahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial
OJ S 6/2026 09/01/2026
Contract or concession award notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
EmailJacqueline.Kunz@lzn.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Procedure identifier111fb94d-3f90-44ce-907d-fa45eec685b9
Internal identifier034-RV-KRT/2025-03.339
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 33141000 Disposable non-chemical medical consumables and haematological consumables, 33950000 Clinical forensics equipment and supplies, 24000000 Chemical products
2.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT1 980 000,00 EUR
Maximum value of the framework agreement2 470 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR9EQ#
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleSchutzbekleidung, Reinigung, Desinfektion, Pflege
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT420 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0002
TitleEinmal-Overall - atmungsaktiver Schutzanzug
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier1.1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 18114000 Coveralls
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT20 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0003
TitleAbsperrung, Kennzeichnung
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT100 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0004
TitleInstrumente, Hilfsmittel, Kleingeräte Labor
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 33141000 Disposable non-chemical medical consumables and haematological consumables
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT100 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0005
TitleAllgemeines Verpackungsmaterial
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier4
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 18937100 Goods-packing bags
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT80 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0006
TitleSpezielles Verpackungsmaterial
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier4.1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 18937100 Goods-packing bags
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT50 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0007
TitleAdhäsionsmittel
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier5
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT50 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0008
TitleAbformmittel, Zubehör
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier6
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT150 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0009
TitleDNA-Verbrauchsmittel
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier7
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT600 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0010
TitleTextil- und Bodenspuren
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier8
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 18937100 Goods-packing bags
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT80 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0011
TitleLaborbedarf
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier9
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 33950000 Clinical forensics equipment and supplies
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT90 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0012
TitleVortest BtM
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier9.1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 35000000 Security, fire-fighting, police and defence equipment
Additional classification (cpv): 33950000 Clinical forensics equipment and supplies
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT140 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LotLOT-0013
TitleChemikalien und Flüssigkeiten
DescriptionDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial. Abrufberechtigt sind alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Internal identifier10
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 24000000 Chemical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
Additional informationalle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sowie dem Freistaat Thüringen.
5.1.3.
Estimated duration
Duration1 Year
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals3
Other information about renewalsVertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Februar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT80 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
Additional informationGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Zuschläge in den 13 Losen werden im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number100
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Information about the dynamic purchasing system
Dynamic purchasing system, only usable by buyers listed in this notice
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation providing additional information about the procurement procedureLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Results
Maximum value of the framework agreements in this notice2 470 000,00 EUR
Approximate value of the framework agreements1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0001
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement450 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los1
Identifier of lot or group of lotsLOT-0001
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 1
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los1
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro tenderers
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Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
Range of tenders
Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0002
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
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Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
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Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0003
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement150 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los2
Identifier of lot or group of lotsLOT-0003
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 2
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 2
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsRequests to participate
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Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
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Type of received submissionsTenders from micro tenderers
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Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
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Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
Range of tenders
Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0004
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsRequests to participate
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Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
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Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0005
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0006
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement90 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los 4.1
Identifier of lot or group of lotsLOT-0006
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 4.1
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 4.1
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
Statistical information
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Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0007
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement80 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los5
Identifier of lot or group of lotsLOT-0007
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 5
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 5
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
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Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0008
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement180 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los 6
Identifier of lot or group of lotsLOT-0008
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 6
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 6
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
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Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0009
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement700 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los 7
Identifier of lot or group of lotsLOT-0009
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 7
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 7
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
Statistical information
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Range of tenders
Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0010
Winner selection statusAt least one winner was chosen.
Framework agreement
Maximum value of the framework agreement100 000,00 EUR
Re-estimated value of the framework agreement1,00 EUR
6.1.2.
Information about winners
Winner
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Tender
Tender identifierAngebot Los 8
Identifier of lot or group of lotsLOT-0010
Value of the tender1,00 EUR
The tender is a variantno
SubcontractingNo
Contract information
Identifier of the contract034-RV-KRT/2025-03.339 Los 8
TitleRahmenvereinbarung über die Lieferung von kriminaltechnischem Verbrauchsmaterial Los 8
Date on which the winner was chosen18/12/2025
Date of the conclusion of the contract07/01/2026
6.1.4.
Statistical information
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Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
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Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
Range of tenders
Value of the lowest admissible tender1,00 EUR
Value of the highest admissible tender1,00 EUR
6.1.
Result lot identifierLOT-0011
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsRequests to participate
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Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0012
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received2
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received2
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received2
Type of received submissionsTenders from medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received2
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
6.1.
Result lot identifierLOT-0013
Winner selection statusNo winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosenAll tenders, requests to participate or projects were withdrawn or found inadmissible
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate
Type of received submissionsTenders
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsRequests to participate
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro, small or medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from medium tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from small tenderers
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders from micro tenderers
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenderers registered in other European Economic Area countries than the country of the buyer
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders from tenders registered in countries outside of the European Economic Area
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible
Number of tenders or requests to participate received1
Type of received submissionsTenders for which it has not been verified if they are admissible or inadmissible
Number of tenders or requests to participate received0
Type of received submissionsTenders verified and inadmissible because of an abnormally low price or cost
Number of tenders or requests to participate received0
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registration number03-7075700000-96
Postal addressPodbielskistraße 166
TownHannover
Postcode30177
Country subdivision (NUTS)Region Hannover (DE929)
CountryGermany
EmailJacqueline.Kunz@lzn.de
Telephone+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Internet addresshttp://www.lzn.niedersachsen.de/
Roles of this organisation
Buyer
Central purchasing body acquiring supplies and/or services intended for other buyers
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registration numbert:04131153308
Postal addressAuf der Hude 2
TownLüneburg
Postcode21339
Country subdivision (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
CountryGermany
Emailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telephone+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internet addresshttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Roles of this organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0003
Official nameVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registration number04131153308
Postal addressAuf der Hude 2
TownLüneburg
Postcode21339
Country subdivision (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
CountryGermany
Emailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telephone+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internet addresshttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0004
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Size of the economic operatorSmall
Registration numberHRB 724195
Postal addressAlemannenstr. 42a
TownBlumberg
Postcode78176
Country subdivision (NUTS)Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
CountryGermany
Emailinfo@voigtlaendertechnik.de
Telephone07702 479 150
Fax07702 479 15 10
Internet addresshttp://www.voigtlaendertechnik.de
Roles of this organisation
Tenderer
Beneficial owner
Nationality of the ownerGermany
Winner of these lotsLOT-0001, LOT-0003, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010
8.1.
ORG-0005
Official nameVoigtländer Polizei- und Kriminaltechnik GmbH GmbH
Size of the economic operatorMicro
Registration numberHRB 724195
Postal addressAlemannenstr. 42a
TownBlumberg
Postcode78176
Country subdivision (NUTS)Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
CountryGermany
Emailinfo@voigtlaendertechnik.de
Telephone07702 479 150
Fax07702 479 15 10
Internet addresshttp://www.voigtlaendertechnik.de
Roles of this organisation
Tenderer
Beneficial owner
Nationality of the ownerGermany
Winner of these lotsLOT-0006
8.1.
ORG-0006
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version6cc111e3-07ba-4d23-9ccb-62606093b989  -  01
Form typeResult
Notice typeContract or concession award notice – standard regime
Notice subtype29
Notice dispatch date08/01/2026 10:00:02 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number11364-2026
OJ S issue number6/2026
Publication date09/01/2026