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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-natl-bre-nat-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-part</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-terror</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-corrpt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-traffick</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-tax</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-ssc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-env-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-soc-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-lab-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-as-susp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-distortion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber  dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu  wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern  ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle  gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung  der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten  bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165  Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu  machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung  seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene  Partei kostenpflichtig ist.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
		<cbc:AccessToolsURI>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HFFM</cbc:AccessToolsURI>
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			<cbc:ProcessReasonCode listName="accelerated-procedure">false</cbc:ProcessReasonCode>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">OV002.26</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Umwandlung Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Umwandlung Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HFFM#</cbc:Note>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72268000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
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			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-prof</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen  werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.  Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec-avg</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz darf hierbei 500.000,00 EUR/netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten.  Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte sind die Umsatzangaben insgesamt zu erbringen.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des  Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe durch Dritte ist dieser Nachweis insgesamt zu erbringen.  Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:   - Erklärung, dass mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die in den letzten drei Jahren und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, ausgeführt wurden.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des  Auftraggebers sind mindestens zwei (2) Referenzen mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Ausführungszeiträume, Bezeichnung des Leistungsumfangs und Angabe der Auftragswerte.  Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte sind die Referenzangaben insgesamt zu erbringen.  Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,  die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.  Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte/Einsatz Unterauftragnehmer sind die Nachweise von jedem Unternehmen zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">false</cbc:GuaranteeTypeCode>
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										<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
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				<cbc:ID>SomeTenderDocID1</cbc:ID>
				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Die Lizenzgebühr wird jährlich entrichtet.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.</cbc:CompanyLegalForm>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">allowed</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Mindeslohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.</cbc:Description>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="fsr">false</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>100.0</efbc:ParameterNumeric>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die  Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.</cbc:Description>
					</cac:SubordinateAwardingCriterion>
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			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
				<cac:PartyIdentification>
					<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
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			</cac:AdditionalInformationParty>
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				<cbc:EndpointID>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HFFM</cbc:EndpointID>
				<cac:PartyIdentification>
					<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
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			</cac:TenderRecipientParty>
			<cac:TenderValidityPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">47</cbc:DurationMeasure>
			</cac:TenderValidityPeriod>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber  dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu  wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern  ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle  gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung  der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten  bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165  Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu  machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung  seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene  Partei kostenpflichtig ist.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealReceiverParty>
					<cac:PartyIdentification>
						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
					</cac:PartyIdentification>
				</cac:AppealReceiverParty>
			</cac:AppealTerms>
			<cac:Language>
				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
			</cac:Language>
			<cac:PostAwardProcess>
				<cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>
				<cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>
			</cac:PostAwardProcess>
			<cac:SecurityClearanceTerm>
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		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cbc:AccessToolsURI>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HFFM</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-03-20+01:00</cbc:EndDate>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2026-03-10+01:00</cbc:EndDate>
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			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:AuctionTerms>
				<cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator>
			</cac:AuctionTerms>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
			</cac:ContractingSystem>
		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">OV002.26</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Umwandlung Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Umwandlung von 1.100 Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen mit einer Laufzeit von 3 Jahren.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Bindefristende: 05.05.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">soc-obj</cbc:ProcurementTypeCode>
				<cbc:ProcurementType languageID="DEU">Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.</cbc:ProcurementType>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="social-objective">other</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72268000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Adolf-Dechert-Str. 1</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Oranienburg</cbc:CityName>
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					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE40A</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-05-30+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-05-29+02:00</cbc:EndDate>
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		</cac:ProcurementProject>
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