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				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00146774-2024</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">50/2024</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2024-03-11Z</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
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		<cbc:ID>2024-I-018</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 3 des KHZG</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Märkische Klinik GmbH plant, eine strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen iSv. Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetztes (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs. 4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. 
Die Begründung findet sich auszugsweise nachstehend:
1.	Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV
Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. 
Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. 
Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für die Fördertatbestand 3 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. 
Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der  Fall.

a)	Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 3:
Die zu beschaffende strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen nach Fördertatbestand 3 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr. 3 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.3 Abs.2 und 4.3.3.1 Abs.2 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.3.1 Abs.2 der Förderrichtlinie muss eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation demnach zwingend unter anderem
	eine Umstellung auf eine (integrierte) rein elektronische Dokumentation zur Vermeidung paralleler Dokumentation in eine papierbasierte und eine elektronische Krankenhausakte ermöglichen,
	eine einheitliche, intern bereichsübergreifende elektronische Dokumentation für alle am Behandlungsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leistungserbringer innerhalb einer Fachabteilung oder des Krankenhauses insgesamt ermöglichen, eine syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität zu weiteren eigenständig im Krankenhaus in Anwendung befindlichen Systemen und Geräten sowie Systemen außerhalb der Einrichtung aufweisen, die regelhaft Informationen der Pflege- und Behandlungsdokumentation weiterverarbeiten oder umgekehrt,
	es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, transparent und nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben nachvollziehen zu können, welche Änderungen durch wen in der Dokumentation getätigt worden sind,
	relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation erstellt werden, digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Akte der Patientin und des Patienten zu erfassen (dies umfasst u. a.: die Patientenstammdaten, Pflegeanamnese, das Biografieblatt, die Pflegeplanung, den Pflegebericht, Therapie- und Medikamentenplan, die Durchführungs-nachweise, Wunddokumentationen, Fieberkurven, Schmerzerfassungen, Trinkprotokolle, Sturzprotokolle, Erfassung des Barthel-Index, Dekubituseinschätzung, Leistungsdokumentation komplexer Pflegeleistungen und den Notfallbericht),
	es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses ermöglichen, ortsunabhängig im Krankenhaus relevante Daten und Unterlagen der Patientin und des Patienten unmittelbar und vollständig einsehen zu können (hierzu zählen ebenso Anästhesiedokumentation, Intensivdokumentation, OP-Dokumentation, Medikationsdokumentation, Labordaten etc.).
Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt vor diesem Hintergrund, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die nachfolgend aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus (sowie weitere anschließend genannte Leistungen) zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Softwarekomponente, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten:
	ORBIS U Pflege - Care Cycle (dieses Modul bietet am Desktop oder am Tablet eine Übersicht mit der Darstellung von Pflegeproblemen und jeweils zu den einzelnen Problemen zugeordneten Pflegezielen und Pflegemaßnahmen und modernisiert so das im einsatzbefindliche ORBIS Modul für die Pflegeplanung für die ORBIS U Umgebung). 
	ORBIS U Pflege Regeleditor (dies ist ein technischer Bestandteil zur Konfiguration des Moduls ORBIS U Pflege).
	ORBIS U Zugangsmanagement (dies ist das Update der ORBIS U Variante des bereits bestehenden Zugangsmanagements für die ORBIS Patientenkurve).
Da an dieser Stelle eine technische bedingte
Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">A) Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S.2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben.

B) Die Angabe Zuschlagsentscheidung betrifft das Datum der internen Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.

C) [FORTSETZUNG DER BEGRÜNDUNG UNTER ZIFF. 2.1]:  SPI Pflege U (beinhaltet derzeit die drei folgenden Module und ermöglicht innerhalb von ORBIS eine andere Darstellung; externe Programme können hierfür nicht genutzt werden, da sie vollständig auf die internen Strukturen des Programms zugreifen müssen): 
o ORBIS U Pflege Maßnahmen (Care Workflows),
o ORBIS U Assessment Konfigurator, 
o ORBIS U Pflege Wundmanagement,
 Die Onkologische Basisdokumentation mit Tumorboard - dies beinhaltet die folgenden Module:
o Internistische Sonografie, (ermöglicht sichere Erfassung der Daten der Internistik, unterfällt sowohl Fördertatbestand Nr. 3 als auch Nr. 6. Technisch ausschließlich ORBIS möglich, da die Sonografie bereits über ORBIS implementiert ist),
o OP-Monitor für Anästhesie, OP, Intensivmedizin für 15-20 OP-Säle (dient der Steuerung der Saalauslastung und der besseren Nutzung von Versorgungskapazitäten und Nutzung der Daten der ORBIS OP-DOKU und OP-Planung);
o Cockpit Stationstafel (eine Software von Dedalus, die auf den ersten Blick erforderliche Patientendaten aus ORBIS-Akte auf einem Whiteboard darstellt);
o ORBIS Hygiene Monitor (eine Software, die auf Mikrobiologie-Berichte aus der ORBIS-Datenbank zugreift),
o ORBIS U Unit View (dies ist das Update der ORBIS U Variante der bereits im Einsatz befindlichen Stationsgrafik),
o ORBIS Speech Macro Textbausteine (dies ermöglicht, in der ORBIS Spracherkennung Makros und Textbausteine zu nutzen),
o Cockpit Ambulanz Sprechstunde (integrierte Darstellungslösung von Dedalus, dies ist die verbesserte graphische Darstellung des bereits im Einsatz befindlichen Ambulanzmodul),
o ORBIS Mobile Foundation (dies ist die technische Basis für die Umsetzung der mobilen ORBIS Nutzung).
 ORBIS User Provisioning API (dies ist eine Schnittstelle um automatisiert mit externen Systemen Benutzer anlegen zu können).
 AddOn SYNX-PlugIn Pflegeinfo Stationsliste (dient der verbesserten Darstellung der schon im Einsatzbefindlichen Stationsliste).
 Einarbeitung neuer Mitarbeiter (Hierbei handelt es sich um ein Modul, welches bei ausgewählten Formularen zur Erhöhung der Patientensicherheit eine zweite pflegerische Freigabe anfordert).
 Fremdprogrammaufruf (notwendige Schnittstelle zu fremden Programmen).
 Automatische Terminerinnerung &amp; Terminbestätigungen per SMS &amp; APPOINTMENT MGT EMAIL INFO (technische Module, welche eine Schnittstelle zwischen ORBIS und dem Mailserver herstellen, um gemäß den Forderungen des KHZG Patienten per Mail oder SMS über Termine zu informieren).
 LSTM - Einrichtungsübergreifende Leistungsanforderung (dies ist eine technische Lizenz, um Anforderungen Einrichtungsübergreifend zu nutzen).

b)	Technische Ausschließlichkeit für die Leistungen des Fördertatbestand 3
Die benötigten Leistungen können aus technischen Gründen allein von Dedalus erbracht werden. 
„Technische Gründe“, die ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb rechtfertigen, liegen vor, wenn eine besondere Befähigung oder eine spezielle Ausstattung für die Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich ist und europaweit nur ein Unternehmen über eine solche verfügt. 
Dies ist vorliegend der Fall:
Die Leistungen müssen und können nur von Dedalus zur Verfügung gestellt werden. 
Die einheitliche Akte kann nur durch eine vollständige Integration aller vorgenannten Bestandteile in das bereits vorhandene KIS (Krankenhausinformationssystem) erfüllt werden. Lösungen durch Drittanbieter sind für sämtliche vorbezeichneten Komponenten bislang entweder überhaupt nicht verfügbar, oder (soweit es inhaltlich vergleichbare Lösungen etwa von konkurrierenden KIS-Anbietern gibt) mangels vorhandener Schnittstellen nicht mit der geforderten Interaktivität in das ORBIS-KIS des Auftraggebers integrierbar. Externe Systeme erhalten nach der aktuellen Programmierung von ORBIS keinen Zugriff auf die notwendigen Datenbanken innerhalb von ORBIS beziehungsweise können ihre Daten nicht nach ORBIS exportieren, so dass sie dort uneingeschränkt weiterverarbeitet werden könnten, was jedoch nach den MUSS-Anforderungen im Sinne einer syntaktischen, semantischen und organisatorischen Interoperabilität gefordert ist. ORBIS bietet derzeit keine interaktiven entsprechenden Schnittstellen zu Fremdsystemen, welche die vollständigen Daten einer Patientenakte wechselseitig zur Verfügung stellt und damit geeignet wären die MUSS -Anforderungen zu erfüllen. Dedalus hat auch bislang keine entsprechenden Pläne zur Integration entsprechender Schnittstellen bekannt gegeben, so dass es auf absehbare Zeit nach aktuellem Kenntnisstand auch keine neuen Schnittstellen für Fremdsysteme für die strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen geben wird. Die Fördermittel werden allerdings lt. Bescheid auch nur für die Dauer von drei Jahren zur Verfügung gestellt und bei nicht recht-zeitiger Umsetzung der Digitalisierung erfolgen ab dem 01.01.2025 Kürzungen bei Rechnungen von teilstationären und stationären Fällen gemäß § 5 BPflV. Ein Zuwarten auf mögliche künftige Schnittstellen ist daher auch keine zumutbare Alternative für den Auftraggeber. Die Märkische Kliniken GmbH hat auch keine rechtlichen oder technischen Möglichkeiten, Dedalus zur Zurverfügungstellung entsprechender interoperabler Schnittstellen für Drittanbieter zu bewegen.
Somit können mangels vergleichbarer Systeme bzw. aufgrund fehlender Schnittstellen für Fremdsysteme (die auch nicht in absehbarer Zeit erstellt werden) lediglich die von Dedalus angebotenen, oben benannten Softwaremodule an das bestehende KIS angebunden werden, um die strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen innerhalb des vorgegebenen Zeithorizonts zu erfüllen.
Die in diesem Zusammenhang benötigten Abonnements und Dienstleistungen beziehen sich speziell auf die Systeme und Lizenzen der Dedalus HealthCare GmbH. Die benötigten Fachkenntnisse für den Support und die Wartung der Systeme kann ausschließlich durch die Dedalus HealthCare GmbH abgebildet werden. Es bestehen am Markt keine Partnerunternehmen, welche diese Dienstleistung ausführen können.
Die Dedalus HealthCare GmbH ist daher in Bezug auf die vorstehend aufgelisteten Teilleistungen das einzige Unternehmen im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV, welches die geforderten Leistungen zur strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen erfüllen kann. Damit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden, so dass die Voraussetzungen für eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfüllt sind.

2.	Keine künstliche Einschränkung des Wettbewerbs, § 14 Abs. 6 VgV: Darüber hinaus ist der mangelnde Wettbewerb auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Der Wettbewerb ist vorliegend bereits nicht künstlich eingeschränkt, da die Leistungen zur Umsetzung der Vorgaben des Fördermittelgebers erforderlich sind und wie aufgezeigt nur von der Firma Dedalus beschafft werden können. 
Es sind keine vernünftigen Alternativ- oder Ersatzlösungen im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV verfügbar.
Unter einer „vernünftigen“ Alternative ist nur eine solche zu verstehen, die auch tatsächlich ernsthaft in Betracht kommt, ohne dass der Auftraggeber nachvollziehbare eigene Interessen opfern muss, nur um Wettbewerb sicherzustellen.
Vorliegend sind Alternativ- oder Ersatzlösungen am Markt jedoch überwiegend nicht verfügbar oder würden alternativ unverhältnismäßigen Mehraufwand generieren bzw. die Funktionalität des KIS-Systems des Auftraggebers und dessen Sicherheit unzumutbar einschränken. 
Um Leistungen anderer Hersteller zu beschaffen, wäre eine gänzlichen Neubeschaffung des gesamten Krankenhausinformationssystems vorzunehmen. Es kann von dem Auftraggeber aber nicht erwartet werden, sämtliche vorhandenen Einrichtungen, Ressourcen, Installationen etc. -unter immensem personellen und finanziellen Aufwand - vollständig zu beseitigen, nur um einen besseren Wettbewerb durch vollständige Neutralisierung des gesamten Bestandes herbeiführen zu können. So verhält es sich auch hier so, dass die Märkische Kliniken GmbH nicht verpflichtet ist, zwecks Einhaltung der Förderrichtlinien sowie des Vergaberechts die vorhandene IT und insbesondere das vorhandene KIS vom Typ ORBIS voll-ständig austauschen zu müssen. Es verbleibt daher dabei, dass sich die neu anzuschaffenden Software-Komponenten in die vorhandene IT-Landschaft zu integrieren haben.
Darüber hinaus würde ein Wechsel der Krankenhausinformationssystems aufgrund vergleichbarer technischer Situationen bei anderen KIS-Herstellern auch wieder dazu führen, dass sämtliche Komponenten wiederum nur von einem anderen KIS-Hersteller bezogen werden müssten. Denn auch bei anderen KIS-Herstellern sind offene, interoperable Schnittstellen bislang regelmäßig nicht vorhanden und eine losweise Vergabe der einzelnen Software-Komponenten damit regelmäßig de facto ausgeschlossen, so dass das Problem selbst bei einer vollständigen Neuausschreibung des gesamten KIS zur Herstellung eines perfekten Wettbewerbs lediglich von einem Hersteller (Dedalus) auf womöglich einen anderen Hersteller verlagert würde. [FORTSETZUNG UNTER ZIFF.  5.1.12]</cbc:Note>
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					<cbc:Description languageID="DEU">[FORTSETZUNG VON ZIFF. 2.1.4.] Die Anmeldung an dem zentralen KIS System muss zudem von Dedalus offiziell zertifiziert und freigegeben werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der genutzte Weg nicht mehr unterstützt wird, oder nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. Es handelt sich hierbei um die Benutzerverwaltung von ORBIS. Selbst wenn eine Anbindung durch ein Alternativprodukt ermöglicht werden könnte, würde eine entsprechende Zertifizierung nicht durch Dedalus erfolgen, so dass eine sinnvollen Alternativbeschaffung nicht möglich ist. 
Alternativ- und Ersatzlösungen bestehen mithin nicht. Insbesondere der Wechsel des Krankenhausinformationssystems zur Zulassung anderer Hersteller bei den benötigten Leistungen ist weder technisch noch wirtschaftlich noch unter wettbewerblichen Gesichtspunkten sinnvoll. [ENDE DER BEGRÜNDUNG] --------
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="InternalID">2024-I-018</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Modernisierung der Märkischen Kliniken nach FTB 3 des KHZG</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Märkische Klinik GmbH plant, eine strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen iSv. Fördertatbestand 3 des Krankenhauszukunftsgesetztes (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) ohne Aufruf zum Wettbewerb entsprechend Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU, § 14 Abs. 4 Nr.2 lit. b) VgV zu beschaffen. 
Die Begründung findet sich auszugsweise nachstehend:
1.	Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.b) VgV
Für die Beschaffung der oben genannten Leistungen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV erfüllt, denn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen (Dedalus HealthCare GmbH (nachfolgend auch „Dedalus“ genannt)) erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. 
Dies ist, unter anderem, der Fall, da es einem anderen Unternehmen aus Gründen der Interoperabilität bei proprietären Systemen technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen. 
Die Märkische Kliniken GmbH hat als insgesamt derzeit führendes IT-System ein Krankenhausinformationssystem vom Typ ORBIS der Fa. Dedalus installiert, in welches sich die neu zu beschaffenden Teilprodukte integrieren lassen müssen, sofern die MUSS-Anforderungen der Förderrichtlinie für die Fördertatbestand 3 erfüllt werden sollen, ohne die Gesamt-IT neu aufsetzen zu müssen. 
Dies ist ausschließlich bei den oben genannten Leistungen der Firma Dedalus HealthCare GmbH der  Fall.

a)	Erfüllung MUSS-Anforderungen Fördertatbestand 3:
Die zu beschaffende strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen nach Fördertatbestand 3 des KHZG bzw. der Förderrichtlinie muss als förderfähiges Vorhaben gem. § 19 Abs.1 Nr. 3 KHSFV die in der Förderrichtlinie genannten Muss-Kriterien vollständig erfüllen, um förderfähig zu sein (Ziff. 4.3 Abs. 2 Förderrichtlinie iVm. Ziff. 4.3.3 Abs.2 und 4.3.3.1 Abs.2 Förderrichtlinie). Die ANBest-P-Corona als Anlage zum angekündigten Fördermittelbescheid schreiben in ihrer Ziff. 1.1 vor, dass die Zuwendung nur für den im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet werden darf. Also dürfen nur Leistungen beschafft werden, welche die Muss-Anforderungen der Förderrichtlinie vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Nach den funktionalen Anforderungen der Ziff. 4.3.3.1 Abs.2 der Förderrichtlinie muss eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation demnach zwingend unter anderem
	eine Umstellung auf eine (integrierte) rein elektronische Dokumentation zur Vermeidung paralleler Dokumentation in eine papierbasierte und eine elektronische Krankenhausakte ermöglichen,
	eine einheitliche, intern bereichsübergreifende elektronische Dokumentation für alle am Behandlungsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leistungserbringer innerhalb einer Fachabteilung oder des Krankenhauses insgesamt ermöglichen, eine syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität zu weiteren eigenständig im Krankenhaus in Anwendung befindlichen Systemen und Geräten sowie Systemen außerhalb der Einrichtung aufweisen, die regelhaft Informationen der Pflege- und Behandlungsdokumentation weiterverarbeiten oder umgekehrt,
	es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen, transparent und nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben nachvollziehen zu können, welche Änderungen durch wen in der Dokumentation getätigt worden sind,
	relevante Unterlagen, die im Rahmen der Pflegedokumentation erstellt werden, digital und lückenlos in der digitalen einrichtungsinternen Akte der Patientin und des Patienten zu erfassen (dies umfasst u. a.: die Patientenstammdaten, Pflegeanamnese, das Biografieblatt, die Pflegeplanung, den Pflegebericht, Therapie- und Medikamentenplan, die Durchführungs-nachweise, Wunddokumentationen, Fieberkurven, Schmerzerfassungen, Trinkprotokolle, Sturzprotokolle, Erfassung des Barthel-Index, Dekubituseinschätzung, Leistungsdokumentation komplexer Pflegeleistungen und den Notfallbericht),
	es den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses ermöglichen, ortsunabhängig im Krankenhaus relevante Daten und Unterlagen der Patientin und des Patienten unmittelbar und vollständig einsehen zu können (hierzu zählen ebenso Anästhesiedokumentation, Intensivdokumentation, OP-Dokumentation, Medikationsdokumentation, Labordaten etc.).
Die Märkische Kliniken GmbH beabsichtigt vor diesem Hintergrund, in Umsetzung der zuvor genannten MUSS-Anforderungen zur Erfüllung der Vorgaben des Fördermittelgebers, die nachfolgend aufgelisteten Produkte und Leistungen der Firma Dedalus (sowie weitere anschließend genannte Leistungen) zu beschaffen. Die einzelnen Leistungen bestehen in der Regel aus drei zusammenhängenden Bestandteilen: 1) dem Kauf bzw. der Lieferung der Softwarekomponente, 2) Dienstleistungen zur Einrichtung und Einführung derselben sowie 3) jährlichen Wartungs- und Lizensierungsleistungen für die betreffenden Komponenten:
	ORBIS U Pflege - Care Cycle (dieses Modul bietet am Desktop oder am Tablet eine Übersicht mit der Darstellung von Pflegeproblemen und jeweils zu den einzelnen Problemen zugeordneten Pflegezielen und Pflegemaßnahmen und modernisiert so das im einsatzbefindliche ORBIS Modul für die Pflegeplanung für die ORBIS U Umgebung). 
	ORBIS U Pflege Regeleditor (dies ist ein technischer Bestandteil zur Konfiguration des Moduls ORBIS U Pflege).
	ORBIS U Zugangsmanagement (dies ist das Update der ORBIS U Variante des bereits bestehenden Zugangsmanagements für die ORBIS Patientenkurve).
Da an dieser Stelle eine technische bedingte
Zeichenbegrenzung gilt, finden Sie die Fortsetzung der Begründung unter Ziff. 2.1.4</cbc:Description>
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