<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:ContractModification><efbc:ChangedNoticeIdentifier schemeName="ojs-notice-id">390368-2024</efbc:ChangedNoticeIdentifier><efbc:ModifiedContractIdentifier>CON-0000</efbc:ModifiedContractIdentifier><efac:Change><efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Gemäß dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis war die Inbetriebnahme der Gebäudeautomation für das Gesamtgebäude als ein zusammenhängender Vorgang vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung der Gebäudeautomation wurde festgestellt, dass das bauseitige IT-/Kommunikationsnetzwerk zum Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme nicht fertiggestellt und somit nicht betriebsbereit war. Dies ist zum einen auf die verspätete Fertigstellung der Verkabelung des Netzwerks, als auch auf die späte Installation der EDV-Verteiler zurückzuführen. Daher war ein zentraler Zugriff auf die Automationsstationen sowie die Raumautomationsverteiler über das GA-Netzwerk nicht möglich. Zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Programmierung und Parametrierung war jedoch ein funktionsfähiges Netzwerk vorgesehen, um alle Systeme zentral über die Engineering-Plattform bearbeiten, testen und dokumentieren zu können. Da diese Voraussetzung bauseits nicht gegeben war, mussten sämtliche Arbeiten dezentral direkt an den einzelnen Geräten vor Ort durchgeführt werden. Ohne diese Infrastruktur ist eine wirtschaftliche und regelkonforme Inbetriebnahme nicht möglich. Die durchgeführten dezentralen Arbeiten waren somit technisch notwendig, um den Bauablauf dennoch aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit der Anlagen schrittweise zu gewährleisten. Des Weiteren haben sich im Projektverlauf die IP-Adressen geändert, weshalb Mehraufwendungen notwendig waren, um die weiteren Netzwerkteilnehmer wieder in dasselbe Netzwerk zu bekommen.</efbc:ChangeDescription></efac:Change><efac:ChangeReason><cbc:ReasonCode listName="modification-justification">mod-cir</cbc:ReasonCode><efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Gemäß dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis war die Inbetriebnahme der Gebäudeautomation für das Gesamtgebäude als ein zusammenhängender Vorgang vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung der Gebäudeautomation wurde festgestellt, dass das bauseitige IT-/Kommunikationsnetzwerk zum Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme nicht fertiggestellt und somit nicht betriebsbereit war. Dies ist zum einen auf die verspätete Fertigstellung der Verkabelung des Netzwerks, als auch auf die späte Installation der EDV-Verteiler zurückzuführen. Daher war ein zentraler Zugriff auf die Automationsstationen sowie die Raumautomationsverteiler über das GA-Netzwerk nicht möglich. Zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Programmierung und Parametrierung war jedoch ein funktionsfähiges Netzwerk vorgesehen, um alle Systeme zentral über die Engineering-Plattform bearbeiten, testen und dokumentieren zu können. Da diese Voraussetzung bauseits nicht gegeben war, mussten sämtliche Arbeiten dezentral direkt an den einzelnen Geräten vor Ort durchgeführt werden. Ohne diese Infrastruktur ist eine wirtschaftliche und regelkonforme Inbetriebnahme nicht möglich. Die durchgeführten dezentralen Arbeiten waren somit technisch notwendig, um den Bauablauf dennoch aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit der Anlagen schrittweise zu gewährleisten. Des Weiteren haben sich im Projektverlauf die IP-Adressen geändert, weshalb Mehraufwendungen notwendig waren, um die weiteren Netzwerkteilnehmer wieder in dasselbe Netzwerk zu bekommen. 
Aufgrund von notwendigen Ausführungsänderungen sind Leistungen erforderlich, welche nicht vom Auftraggeber vorherzusehen waren. Es ist eine Änderung der Bauleistung notwendig. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben (Änderung der Ausführung durch Teilinbetriebnahme). Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg.
Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung und der Entscheidung der Umsetzung der Teilinbetriebnahme geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen Anforderungen ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes in der Form nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Änderungen an der Ausführung vorgenommen werden müssen, konnte vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden und ist technisch notwendig, um die technischen Voraussetzungen und die Umsetzung der Teilinbetriebnahme zu erfüllen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die Anpassungen waren aufgrund von der Entscheidung der Umsetzung der Teilinbetriebnahme erforderlich. Die Teilinbetriebnahme folgte aus Bauzeitverzögerungen, der politischen Entscheidung und der Voraussetzung der Eröffnung der Schule. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Auftraggeber war von der ursprünglichen Planung der vollständigen Inbetriebnahme ausgegangen und konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehen, dass die Planung angepasst werden muss und es zur Entscheidung der Teilinbetriebnahme kommt. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da es sich weiterhin um TGA Gebäudeautomationsleistungen handelt.
Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 488.613,77 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 50.939,62 EUR (brutto).</efbc:ReasonDescription></efac:ChangeReason></efac:ContractModification><efac:NoticeResult><efac:LotResult><cbc:ID schemeName="result">RES-0000</cbc:ID><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID></efac:LotTender><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0000</cbc:ID></efac:SettledContract><efac:TenderLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot></efac:LotResult><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0000</cbc:ID><efbc:TenderRankedIndicator>true</efbc:TenderRankedIndicator><cac:LegalMonetaryTotal><cbc:PayableAmount currencyID="EUR">50939.62</cbc:PayableAmount></cac:LegalMonetaryTotal><efac:TenderingParty><cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0000</cbc:ID></efac:TenderingParty><efac:TenderLot><cbc:ID 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Gemäß dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis war die Inbetriebnahme der Gebäudeautomation für das Gesamtgebäude als ein zusammenhängender Vorgang vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung der Gebäudeautomation wurde festgestellt, dass das bauseitige IT-/Kommunikationsnetzwerk zum Zeitpunkt der vorgesehenen Inbetriebnahme nicht fertiggestellt und somit nicht betriebsbereit war. Dies ist zum einen auf die verspätete Fertigstellung der Verkabelung des Netzwerks, als auch auf die späte Installation der EDV-Verteiler zurückzuführen. Daher war ein zentraler Zugriff auf die Automationsstationen sowie die Raumautomationsverteiler über das GA-Netzwerk nicht möglich. Zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Programmierung und Parametrierung war jedoch ein funktionsfähiges Netzwerk vorgesehen, um alle Systeme zentral über die Engineering-Plattform bearbeiten, testen und dokumentieren zu können. Da diese Voraussetzung bauseits nicht gegeben war, mussten sämtliche Arbeiten dezentral direkt an den einzelnen Geräten vor Ort durchgeführt werden. Ohne diese Infrastruktur ist eine wirtschaftliche und regelkonforme Inbetriebnahme nicht möglich. Die durchgeführten dezentralen Arbeiten waren somit technisch notwendig, um den Bauablauf dennoch aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit der Anlagen schrittweise zu gewährleisten. Des Weiteren haben sich im Projektverlauf die IP-Adressen geändert, weshalb Mehraufwendungen notwendig waren, um die weiteren Netzwerkteilnehmer wieder in dasselbe Netzwerk zu bekommen.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45315700</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48921000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Herrsching am Ammersee</cbc:CityName><cbc:PostalZone>82211</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DE21L</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AppealTerms><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">NGH_EU_18/24</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">TGA Gebäudeautomation, MSR - Neubau Gymnasium Herrsching</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching die Leistung "TGA Gebäudeautomation, MSR". 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