1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Description: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Procedure identifier: aabb44e1-03e6-44c2-9eea-e180dc479697
Internal identifier: 2.391
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 09310000 Electricity
2.1.2.
Place of performance
Town: Münster
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDVXT# 1. a) Die KZVWL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. b) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die KZVWL kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Vordruck 01: Angebotsvordruck 2. Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 3. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 4. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 5. Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG) 6. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014 7. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 8. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit 9. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner 10. Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 11. Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt 12. Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Description: Auftragsgegenstand ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom für das Gebäude der KZVWL (Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster) sowie das benachbarte Mehrfamilienhaus der KZVWL in Münster. Der von der KZVWL für die Laufzeit des Stromliefervertrages geschätzte Gesamtenergiebedarf beläuft sich im Jahr 2026 auf ca. 802.300 kWh und im Jahr 2027 auf ca. 732.300 kWh. Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.01.2026 um 00:00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.12.2027 um 23:59:59 Uhr, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Internal identifier: 2.391
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 09310000 Electricity
5.1.2.
Place of performance
Town: Münster
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 2 Years
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
Additional information: 1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Niedrigster Preis
Description: 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit bis zu sechs Nachkommastellen anzugeben. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 3. Der Stromlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten. Ein Grundpreis je Abnahmestelle oder ein Leistungspreis wird nicht vereinbart. Im angebotenen Arbeitspreis sind ausschließlich die folgenden Kostenbestandteile einzurechnen: - Entgelte für die Lieferung der Energie, - Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Alle weiteren Preisbestandteile (u.a. Netzentgelte, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben, Steuern) werden gesondert nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben weiterberechnet und sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. 4. Zur Berücksichtigung marktbedingter Preissteigerungen /-senkungen im Stromgroßhandel zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt eine Preisindizierung des Angebotspreises gemäß nachstehender Regelung: Der anpassbare Energiearbeitspreis (ohne Netzentgelte, Messstellenbetrieb, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben und Steuern) wird nach der folgenden Formel bestimmt: Pfinal = PAngebot + (PMarkt, Zuschlag - PMarkt, Angebot) Pfinal Endgültiger Energiepreis in EUR/kWh nach Preisindizierung PAngebot Vom Bieter angebotener Energiepreis in EUR/kWh zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe PMarkt, Zuschlag Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung PMarkt, Angebot Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung Als Referenzmarktpreise (PMarkt, Zuschlag und PMarkt, Angebot) dienen die jeweiligen Tagesendpreise (Settlementpreise, Power-DE Base Year Future Cal-XX) des gehandelten Jahresskontrakts für das jeweilige Lieferjahr der EEX für Base (www.eex.com). Der endgültige Energiepreis (Pfinal) ergibt sich aus einer Anpassung des angebotenen Energiepreises in Höhe der Differenz der Referenzmarktpreise zwischen Angebots- und Zuschlagsstichtag. Abweichende Preisquellen oder eigene Indexmethoden der Bieter sind ausgeschlossen.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 100,00
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
Electronic auction: no
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Information about review deadlines: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
6. Results
6.1.
Result lot identifier: LOT-0001
Winner selection status: No winner was chosen and the competition is closed.
The reason why a winner was not chosen: No tenders, requests to participate or projects were received
6.1.4.
Statistical information
Received tenders or requests to participate:
Type of received submissions: Tenders
Number of tenders or requests to participate received: 0
Type of received submissions: Tenders submitted electronically
Number of tenders or requests to participate received: 0
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registration number: DE126118523
Postal address: Auf der Horst 25
Town: Münster
Postcode: 48147
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
Telephone: +49 251 507-0
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0002
Official name: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registration number: DE274720412
Town: Dortmund
Postcode: 44139
Country subdivision (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Country: Germany
Contact point: Dr. Christian Teuber
Telephone: +49 231 77666-123
Roles of this organisation:
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0003
Official name: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registration number: DE164242157
Town: Münster
Postcode: 48147
Country subdivision (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Country: Germany
Telephone: +49 251 411-2165
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0004
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice identifier/version: f116481b-880f-4546-99f9-0cb3b5c8127a - 01
Form type: Result
Notice type: Contract or concession award notice – standard regime
Notice subtype: 29
Notice dispatch date: 05/03/2026 12:40:22 (UTC+01:00) Central European Time, Western European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 159501-2026
OJ S issue number: 46/2026
Publication date: 06/03/2026