5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 34144210 Firefighting vehicles
Additional classification (cpv): 34144213 Fire engines
5.1.2.
Place of performance
Anywhere
Additional information: Der Erfüllungsort muss technisch beding angegeben werden. Es gilt für den Auftrag im Los 1 und im Los 2 als Erfüllungsort der Standort des Herstellerwerkes des erfolgreichen Bieters. Die Überführung des Fahrzeuges an den Standort der Auftraggeberin erfolgt nach mangelfreier Endabnahme durch die Feuerwehr.
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 517 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Einsatz neuester Abgastechnologie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ersatz eines Altfahrzeuges
Aim of strategic procurement: Fulfilment of social objectives
Description: Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards
Approach to reducing environmental impacts: Climate change mitigation, Pollution prevention and control
Social objective promoted: Fair working conditions, Other
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Preis
Description: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 65
Criterion:
Type: Quality
Name: Ladeautomatik
Description: Sofern möglich: Lieferung und Montage einer Ladeautomatik zur Erhaltung der Spannung der Fahrgestellbatterie bei abgeschalteten Fahrzeugmotor. Beim erreichen einer kritischen Spannung der Fahrgestellbatterie, muss der Stromerzeuger automatisch starten und über das angeschlossene Ladegerät die Fahrzeugbatterie laden. Bei unterschreiten der Ladebilanz trotz laufendem Stromerzeuger muss eine Warnung über ein Display im Fahrerhaus sowie auf dem Display im G7 erfolgen, dass der Fahrzeugmotor zu starten ist.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 5,005
Criterion:
Type: Quality
Name: Bauform Mannschaftsraumkabine
Description: Nach ECE-R29 zertifizierte, schall- und wärmeisolierte Sicherheitskabine für Gruppenbesatzung 1/8, Sitzanordnung 3/4 (2 im FR), alle Türen mit mind. 80° Öffnungswinkel.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 5,005
Criterion:
Type: Quality
Name: Airbags / Gurtstraffer
Description: Sicherheitssystem für den Mannschaftsraum mit 4 Seitenairbags und Gurtstraffersystem.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 5,005
Criterion:
Type: Quality
Name: MR-Einstieg
Description: Für den Ausstieg aus dem Mannschaftsraum sind sichere Auftritte vorzusehen. Diese sollen im Idealfall automatisch beim Öffnen und Schließen der jeweiligen Mannschaftsraumtür mechanisch und zwangsgesteuert ein- bzw. ausgefahren werden. Hydraulische, pneumatische oder elektrische Antriebe sind als Alternativen zugelassen.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 9,975
Criterion:
Type: Quality
Name: Fernumfeldbeleuchtung
Description: Bieter, die neben der geforderten LED-Nahumfeldbeleuchtung zusätzlich eine LED-Fernumfeldbeleuchtung mit min. 1.000 lm je Meter Leuchtmittel anbieten, werden entsprechend bewertet.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 5,005
Criterion:
Type: Quality
Name: Löschwassernutzvolumen
Description: Der Löschwasserbehälter hat ein Volumen von mind. 2.400 l. Die maximal nutzbare Löschwassermenge [LWM] ist anzugeben und muss zwischen 1.600 l und 2.400 l liegen.
Category of award weight criterion: Weight (points, exact)
Award criterion number: 5,005
Criterion:
Type: Quality
Name: Löschwassernutzvolumen
Description: Der Löschwasserbehälter hat ein Volumen von mind. 2.400 l. Die maximal nutzbare Löschwassermenge [LWM] ist anzugeben und muss zwischen 1.600 l und 2.400 l liegen.
Category of award threshold criterion: Minimum score
Award criterion number: 1 600
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Information about review deadlines: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Gemeinde Leck (über Amt Südtondern)