<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractAwardNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractAwardNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeResult><cbc:TotalAmount currencyID="EUR">0.01</cbc:TotalAmount><efac:LotResult><cbc:ID schemeName="result">RES-0001</cbc:ID><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0001</cbc:ID></efac:LotTender><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0001</cbc:ID></efac:SettledContract><efac:TenderLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot></efac:LotResult><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0001</cbc:ID><cbc:RankCode>1</cbc:RankCode><efbc:TenderRankedIndicator>true</efbc:TenderRankedIndicator><cac:LegalMonetaryTotal><cbc:PayableAmount currencyID="EUR">0.01</cbc:PayableAmount></cac:LegalMonetaryTotal><efac:TenderingParty><cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0001</cbc:ID></efac:TenderingParty><efac:TenderLot><cbc:ID>LOT-0000</cbc:ID></efac:TenderLot><efac:TenderReference><cbc:ID>CRXj22</cbc:ID></efac:TenderReference></efac:LotTender><efac:SettledContract><cbc:ID schemeName="contract">CON-0001</cbc:ID><cbc:Title languageID="DEU">Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition</cbc:Title><efac:ContractReference><cbc:ID>1</cbc:ID></efac:ContractReference><efac:LotTender><cbc:ID schemeName="tender">TEN-0001</cbc:ID></efac:LotTender></efac:SettledContract><efac:TenderingParty><cbc:ID schemeName="tendering-party">TPA-0001</cbc:ID><cbc:Name>SAP Deutschland SE &amp; Co. KG</cbc:Name><efac:Tenderer><cbc:ID schemeName="organization">ORG-9000</cbc:ID></efac:Tenderer></efac:TenderingParty></efac:NoticeResult><efac:NoticeSubType><cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">25</cbc:SubTypeCode></efac:NoticeSubType><efac:Organizations><efac:Organization><efac:Company><cbc:WebsiteURI>https://zuv.hu-berlin.de/de/ta/bst/</cbc:WebsiteURI><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Humboldt-Universität zu Berlin</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Unter den Linden 6</cbc:StreetName><cbc:Department>Technische Abteilung
Referat Beschaffung
Vergabestelle</cbc:Department><cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName><cbc:PostalZone>10099</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE300</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>DE-2007-DQX-2711309104</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Name>Technische Abteilung Referat Beschaffung Vergabestelle</cbc:Name><cbc:Telephone>+4930209399885</cbc:Telephone><cbc:Telefax>+4930209399893</cbc:Telefax><cbc:ElectronicMail>ta-vergabestellevol@hu-berlin.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer des Landes Berlin</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:StreetName>Martin-Luther-Str.  105</cbc:StreetName><cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName><cbc:PostalZone>10825</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE300</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID>11-1300000V00-74</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Name>Vergabekammer des Landes Berlin</cbc:Name><cbc:Telephone>+49 3090138316</cbc:Telephone><cbc:Telefax>+49 3090137613</cbc:Telefax><cbc:ElectronicMail>vergabekammer@senweb.berlin.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization><efac:Organization><efbc:ListedOnRegulatedMarketIndicator>true</efbc:ListedOnRegulatedMarketIndicator><efac:Company><efbc:CompanySizeCode listName="economic-operator-size">large</efbc:CompanySizeCode><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-9000</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">SAP Deutschland SE &amp; 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Das Leistungsmodell "RISE with SAP" wurde seitens des Herstellers als integrierte End-to-End-Leistung konzipiert. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Bündelung von Software, Cloud-Infrastruktur und technischen Betriebsleistungen in einem Vertrag. Das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Steuerung einheitlicher Service-Level-Agreements (SLAs), Security-Patching, Release-Zyklen und Support-Prozesse aus einer Hand. Die vorliegende Konstellation resultiert in der Etablierung eines "Single Point of Accountability".
Demgemäß obliegen sämtliche Verantwortlichkeiten unmittelbar dem Hersteller, der über exklusiven Zugriff auf den Quellcode, die Sicherheitsnotizen, die Update-Mechanismen sowie das globale SAP-Supportnetzwerk verfügt. Ein mehrstufiges Leistungsmodell, das beispielsweise über einen Managed Service Provider oder Reseller realisiert wird,
würde zu einer unnötigen Verlängerung der Wertschöpfungskette führen. Die Implementierung
eines jeden zusätzlichen Intermediärs resultiert in der Aufschichtung der von SAP
bezogenen Leistungen, was zu einer Erhöhung der Marge sowie der Verwaltungskosten
führt, ohne dass dabei ein technischer oder qualitativer Mehrwert generiert wird
("Margin
Stacking"). Der Abschluss eines direkten Vertrags mit dem Unternehmen SAP bietet den
Vorteil, dass Lizenz- oder Supportkosten vermieden werden können. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass die Verantwortung für den Betrieb, die Updates und die Security-
Patches
ausschließlich bei einem Vertragspartner liegt. Die HU muss aufgrund des von SAP
verbindlich
angekündigten Wartungsendes für das derzeitige ERP-System SAP ECC 6.0 zum 31.
Dezember
2027 zwingend auf SAP S/4HANA migrieren. Ab diesem Zeitpunkt stellt SAP keine
Fehlerbehebungen,
Sicherheits- oder Rechtsanpassungsupdates mehr bereit. Ein Weiterbetrieb des
Altsystems
würde damit zu erheblichen Sicherheits-, Stabilitäts- und Compliance-Risiken führen,
insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, IT-Sicherheit (BSI-Anforderungen) und
ordnungsgemäße
Buchführung nach HGB und Hochschulrecht. Das SAP-System bildet bei der HU die
zentrale
digitale Integrationsplattform für nahezu sämtliche administrativen und
betriebswirtschaftlichen
Kernprozesse der Hochschule. Neben dem Finanz- und Rechnungswesen (inkl.
Zahlungsverkehr,
Debitoren-/Kreditorenverwaltung und Anlagenbuchhaltung) werden darüber u. a. auch
- Finanzwesen, Rechnungslegung und Zahlungsverkehr, - Personalverwaltung, -
Beschaffung
und Materialwirtschaft, - Drittmittel- und Zuwendungsmanagement, -
Immobilienmanagement
(RE-FX), - Berichtswesen und Controlling. Nur die SAP SE ist in der Lage, die
bestehende
Lizenzbasis der HU rechtssicher, wirtschaftlich und revisionskonform in das Cloud-
basierte
Nutzungsmodell RISE with SAP zu überführen und zugleich alle für Betrieb, Sicherheit
und Wartung erforderlichen Leistungen in einem integrierten Gesamtpaket
bereitzustellen.
Die direkte Beauftragung gewähr-leistet damit den rechtssicheren Erhalt der bisherigen
Investitionen, vermeidet unnötige Zwischenmargen (Margin Stacking) und stellt die
technische Integrität, Sicherheit und Compliance der künftigen SAP-Systemlandschaft
sicher. Ein alternatives Beschaffungsmodell über Drittanbieter würde hingegen zu
höheren
Gesamtkosten, verlängerten Entscheidungswegen und zusätzlichen Schnittstellenrisiken
führen, ohne einen eigenständigen technischen oder funktionalen Mehrwert zu schaffen.
Eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten oder die Einschaltung eines Intermediärs
würde zudem die eindeutige SLA-Zuordnung ("Single Point of Accountability")
aufheben
und die Systemverfügbarkeit gefährden. Ein stabiler, sicherer und rechtssicherer Betrieb
dieser Systeme ist für die Gesamtfunktionalität der Hochschulverwaltung und die
Fortführung
sämtlicher Kernaufgaben der HU unabdingbar. Das SAP-System bildet die zentrale
Integrationsplattform
der Universität und unterstützt nahezu alle administrativen und betriebswirtschaftlichen
Kernprozesse - darunter Finanz- und Rechnungswesen, Personal- und
Stellenmanagement,
Beschaffungs- und Vergabewesen, Drittmittelverwaltung, Anlagenbuchhaltung,
Reisemanagement,
Controlling, Berichtswesen und Schnittstellen zu Campus- und Forschungssystemen.
Die technische und organisatorische Komplexität des Transformationsvorhabens erfordert
daher eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb
und Hersteller-Support aus einer Hand, um Schnittstellenrisiken, redundante
Verantwortlichkeiten
und Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. Nur durch diese ganzheitliche
Leistungserbringung
kann die durchgängige Systemverantwortung und die Einheit von Betrieb und Support
gewährleistet werden. Eine Aufspaltung dieser Verantwortlichkeiten auf verschiedene
Anbieter würde die Integrität der Datenflüsse, die Betriebssicherheit und die Einhaltung
der IT-Governance- und Sicherheitsanforderungen einer Großuniversität nachhaltig
gefährden.
Aus technischer und betrieblicher Sicht ist für die HU daher ausschließlich eine Lösung
geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software in einem konsolidierten Vertrags-
und Verantwortungsrahmen ("aus einer Hand") bereitgestellt werden. Diese
Voraussetzungen
werden gemäß den Ergebnissen der durchgeführten Markterkundung zum Zeitpunkt der
Betrachtung
ausschließlich durch das Angebot "RISE with SAP" (Private Cloud Edition) erfüllt.</cbc:ProcessReason></cac:ProcessJustification></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">HUB 01/2026</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU" beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISER Private Cloud Anngebot der SAP Deutschland SE &amp; Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMMF9J#

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.</cbc:Note><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName><cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE300</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0000</cbc:ID><cac:TenderingTerms><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">100%, Einfache Richtwertmethode</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">§ 135 GWB (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der
einschlägigen
Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3
Satz
2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2
enthalten
sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung
nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer
leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)
Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2
bleibt unberührt</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID>ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>false</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">0</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als
Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß
§ 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung
zur
Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder
bereitgestellt
werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen
Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von
ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall
wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt
die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung
des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss
vom
22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg
10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen)
zeigt,
dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen
Auftraggebers
eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich
gerechtfertigt
ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene
Gründe
vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe
tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht
diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass
zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt
SAP
RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs.
6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt
werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden
spezifische
Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu
beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die
rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit
unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit
des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine
vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung
steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im
Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP
ECC 6.0.
Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31.
Dezember
2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung
oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems
erfolgt
unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist
eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud
basierendes
S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich
durch
den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt
über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein
Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs-
und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann
weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an
die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die
technische
Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents
- FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen
Systemen
und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich
der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere
Dienstleister
ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen
und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende
Konvertierung
ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand
ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On-
Premise
+ Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise
die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der
Anrechnung
bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte
ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu
verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige
Begründung"</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:Note languageID="DEU">Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekanntgegeben (Platzhalter 0,01 Euro aus technischen Gründen).</cbc:Note><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName><cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE300</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">5</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod><cac:ContractExtension><cbc:MaximumNumberNumeric>2</cbc:MaximumNumberNumeric></cac:ContractExtension></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:TenderResult><cbc:AwardDate>2000-01-01+01:00</cbc:AwardDate></cac:TenderResult></ContractAwardNotice>