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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch:

(a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten;

(b) das Vereinigte Königreich;

(c) die Schweiz;

(d) die Vereinigten Staaten von Amerika;

(e) die Vereinten Nationen; sowie

(f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.</cbc:Description>
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            <cbc:Description languageID="DEU">Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.</cbc:Description>
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      <cbc:Name languageID="DEU">Erneuerung des AGLCMS</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Erneuerung des Airfield Ground Lighting Control &amp; Monitoring Systems (AGLCMS)</cbc:Description>
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      <cbc:Note languageID="DEU">Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben.
Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein.

a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.

Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.

e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) beim AG vorliegen.

g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

i) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben.

Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.

j) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.

Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswähle, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen.

- Maximal 300 Punkte auf die Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei jeweils 150 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und zum Gesamtumsatz entfallen
- Maximal 700 Punkte auf die Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Hiervon entfallen 100 Punkte auf die Angaben zur Anzahl der Arbeitskräfte und 600 Punkte auf die Angaben zu Referenzprojekten.

Bei der Bewertung der Referenzprojekte werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 250 Punkte,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 250 Punkte,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Der AG wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 Punkte oder 1 Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber beschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

k) Der AG behält sich vor, die mit der Bekanntmachung veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.</cbc:Note>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">a)Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die Geschäftsjahre 2024, 2023, 2022.

b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die Geschäftsjahre 2024, 2023, 2022.

Mindeststandard:

Der angegebene Gesamtumsatz (€/ohne Umsatzsteuer) darf im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 4.000.000,00 EUR liegen. Der Auftraggeber wird die angegebenen Umsätze addieren und durch die Anzahl der vorgegebenen Jahre (hier 3) teilen. Der Quotient darf nicht unter 4.000.000 EUR liegen. Liegt der Gesamtumsatz in einem Jahr unter der vorgenannten Grenze, kann dies durch höhere Umsätze in einem anderen Jahr kompensiert werden.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.</cbc:Description>
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                        <cbc:Description languageID="DEU">a) Benennung der Anzahl der in den Geschäftsjahren 2024, 2023, 2022 jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl:

Mindeststandard:
Der Bewerber muss aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) mindestens 3 erfahrene Softwareentwickler mit einem Arbeitsplatz in Europa beschäftigen.

b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.

Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers, etwa durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder gleichwertige Maßnahmen

Mindeststandard:
Der Bewerber ist nach DIN EN ISO 9001:2015-11 zertifiziert oder wendet vergleichbare Maßnahmen an. 

c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Verga-beunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. 

Als vergleichbar angesehen werden Referenzen im Bereich Befeuerungstechnik (Hardware und Software) an einem Verkehrsflughafen, z.B. AGLCMS (Airfield Ground Lighting Control Monitor System), A-SMGCS (Advanced Surface Movement Guidance and Control System) oder MLAT-System (Multilaterations-System).

Eine Referenz ist realisiert, wenn die beauftragten Leistungen abgenommen sind.
Eine Referenz ist weit fortgeschritten, wenn mindestens 80% der beauftragen Leistungen bei Einreichung des Teilnahmeantrags bereits erbracht sind. 

Mindeststandard:
Zusätzlich zu den voranstehenden Vorgaben (z.B. Aktualität) müssen die nachfolgenden Anforderungen als Mindeststandard in einer Referenz erfüllt werden:

Ein Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen (siehe oben) mit einem Gesamtauftragswert von über 1 Millionen € (ohne Umsatzsteuer). Die Mindestanforderung kann auch erfüllt werden, wenn das Referenzprojekt mehrere vergleichbare Leistungen umfasst. Auch der Anteil an Hard- und Software ist nicht maßgeblich. Entscheidend für die Einhaltung des Mindeststandard ist der Gesamtauftragswert.

Für die Erfüllung des Mindeststandards ist die Einreichung einer Referenz, die die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ausreichend. Es können mehrere Referenzen angegeben werden. Bei einer ggf. erforderlich werdenden Bewertung der Teilnahmeanträge werden die drei besten Referenzen berücksichtigt.

Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:

- Name des AG
- Adresse des AG
&#13;- Ansprechpartner
Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten

- Standort der Referenz

- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den besonderen Umständen der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie [weitere Angaben]

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) sowie [weitere Angaben]

- Zeitangaben zur Referenz mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung

- Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu:
Vollständige Eigenleistung
mit Nachunternehmern oder
in Kooperation mit anderen Unternehmen
Benennung der Eigenleistungen des Bewerbers bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation)
Eigenleistungsanteil in Prozent</cbc:Description>
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            <cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.</cbc:CompanyLegalForm>
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         <cbc:Description languageID="DEU">Der Flughafen Hamburg beabsichtigt die Erneuerung des Airfield Ground Lighting Control &amp; Monitoring Systems (AGLCMS), inklusive aller Bedien- und Arbeitsplätze im Tower, in der Vorfeldkontrolle, in der Warte und in den einzelnen Befeuerungsstationen.</cbc:Description>
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