<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:NoticeSubType><cbc:SubTypeCode listName="notice-subtype">19</cbc:SubTypeCode></efac:NoticeSubType><efac:Organizations><efac:Organization><efac:Company><cbc:WebsiteURI>https://www.thueringer-glasfaser.de/</cbc:WebsiteURI><cac:PartyIdentification><cbc:ID 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relevant.</cbc:DocumentDescription></cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cbc:ID>konzvgv</cbc:ID></cac:ProcurementLegislationDocumentReference><cac:LotDistribution><cbc:MaximumLotsAwardedNumeric>6</cbc:MaximumLotsAwardedNumeric><cbc:MaximumLotsSubmittedNumeric>6</cbc:MaximumLotsSubmittedNumeric></cac:LotDistribution></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:Description languageID="DEU">Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) genügen müssen.

HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.</cbc:Description></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">27769 II 24</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach.

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.

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Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-
Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. 

Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. 

Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents heruntergeladen werden können.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="eforms-contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Ausschreibung umfasst die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster LK Sömmerda Nord, Mittelthüringen 1, Ostthüringen 2, Ostthüringen 3, Saale-Holzland-Kreis 1 und VG Gramme-Vippach. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents
heruntergeladen werden können.</cbc:Description><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG01</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 1 - LK Sömmerda Cluster Nord</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 1 - LK Sömmerda Cluster Nord</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0D</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 2 - Mittelthüringen Cluster 1</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 2 - Mittelthüringen Cluster 1</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0I</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0J</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 3 - Ostthüringen Cluster 2</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 3 - Ostthüringen Cluster 2</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0K</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0004</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 4 - Ostthüringen Cluster 3</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 4 - Ostthüringen Cluster 3</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0L</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0005</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 5 - Saale-Holzland-Kreis Cluster 1</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 5 - Saale-Holzland-Kreis Cluster 1</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0J</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0006</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage

- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate)

- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.

- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)

- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 ThüringerVgG durch entsprechende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Angabe der Umsatzerlöse gemäß § 275 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben.

- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Technische und berufliche Leistungsfähigkeit</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents zum Download zur Verfügung.

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- Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).

- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Teilnahmeantragseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden Endkundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben.

- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).</cbc:Description><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">not-allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:OfficialLanguages><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></efac:OfficialLanguages></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:ID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:PaymentTerms><cbc:Note languageID="DEU">Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel steht die Finanzierung des Projekts unter Vorbehalt. Der Konzessionsgeber behält sich daher nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei der Nichtfinanzierbarkeit des Projektes (insbesondere aufgrund einer Nichtgewährung von Fördermitteln) sowie bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die pachtweise Überlassung und den Betrieb des zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Note></cac:PaymentTerms><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">1. Höhe Pachtzahlung</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An-geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.

b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 20 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">2. Endkundenprodukte</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten (brutto) für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und mit einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Endkundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 2,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung.

Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes „Produktblatt“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: 

- Endkundenprodukt 1 mit ≥ 100 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 2 mit ≥ 250 Gbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 3 mit ≥ 500 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).

- Endkundenprodukt 4 mit ≥ 1.000 Mbit/s im Download (max. 2,5 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">3. Implementierungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen, insbesondere der physikalischen und logischen Netzstruktur, sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität der technischen Lösungen vorhanden. Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind vollständig nachvollziehbar (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen entnehmen. Auch die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind weitestgehend nachvollziehbar (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität der technischen Lösungen. Und/Oder: Die dargelegten Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik sind nicht nachvollziehbar (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>20</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">4. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Qualität des Netzbetriebs und des Services enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Störfällen vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass ein zuverlässiger Netzbetrieb und eine umgehende Entstörung sichergestellt werden können (20 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz entnehmen (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über die Qualität des Netzbetriebs und des Services bei Störungen im Netz (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">5. Mitwirkungskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt:
Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>10</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">6. Marketing- und Vertriebskonzept</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 3. f) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung sichergestellt werden kann (10 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung entnehmen (5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.1 Konzept nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet.  Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Realisierung von nachträglichen Hausanschlüssen vorzulegen, welches insbesondere die unter Abschnitt III. 3. h) (erster Spiegelstrich) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet (Max. 5 Punkte). Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung und zum Management bei der nachträglichen Hausanschlusserrichtung. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.

- Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über Art und Umfang der Mitwirkungen und zum Management enthalten. Das Konzept sieht vielfältige Maßnahmen in Bezug auf die Mitwirkung und das Management vor. Den Angaben kann entnommen werden, dass eine zuverlässige Mitwirkung und ein zuverlässiges Management sichergestellt werden können (5 Punkte). 

- Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements entnehmen (2,5 Punkte).

- Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig, lückenhaft und ergeben keine schlüssigen Erkenntnisse über Art und Umfang der Mitwirkung und des Managements (0 Punkte).</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><efbc:ParameterCode listName="number-weight">poi-exa</efbc:ParameterCode><efbc:ParameterNumeric>5</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">7.2 Kosten nachträglicher Hausanschluss</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Bei der Wertung dieses Kriteriums werden die unten bezeichneten Angaben jeweils getrennt bewertet. Das Kriterium wird in zwei Unterkriterien bewertet. Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrichtung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung.</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0000</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHATQ</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-06-12+02:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los 6 - VG Gramme-Vippach</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Los 6 - VG Gramme-Vippach</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1 Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">64210000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32571000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">32412000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEG0D</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">84</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot></ContractNotice>