282514-2026 - Competition
Germany – Architectural services for buildings – Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
OJ S 80/2026 24/04/2026
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameAbwasserverband Saale
Emailmarcel.bergmann@av-saale.de
Legal type of the buyerLocal authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitlePlanungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
DescriptionGegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahr-zeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)
Procedure identifiera8a6451a-b458-4865-bbe8-86f82a61daba
Internal identifierAxVr 035-26
Type of procedureNegotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71221000 Architectural services for buildings
2.1.2.
Place of performance
Postal addressUferstraße 55  
TownHof
Postcode95028
Country subdivision (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6MLK0# Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages/ des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrags/ des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bewerber/ Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen der Bewerbung/ des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung der Bewerbung/ des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bewerber-/ Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber/ Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe dr Bewerbung/ des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bewerber/ Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer Bewerbung/ ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/ Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe der Bewerbung/ des Angebotes zu beachten sind. Zusätzliche Informationen: [1]. Bewerber- und Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, in der die Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen. Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. [2]. Eignungsleihe: Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. "Eignungsleihe", vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber in dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen anzugeben, dass er Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignungsprüfung in Anspruch nimmt. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist es ausreichend, wenn das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die relevanten Erklärungen auf dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizulegen sind. Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Diese Erklärung ist in die Vergabeunterlagen integriert. Dieses ist ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an den Auftraggeber zu übermitteln. Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in dem auf dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu hat der Bewerber im Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch jeden Dritten ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag bei-zufügen. Angaben zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind ebenfalls in dem Formblatt - Ausschlussgründe Dritte und ggf. auf separater Anlage zu machen. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen (Dritte), deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt der Dritte die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Hierfür setzt der Auftraggeber dem Bewerber eine angemessene Frist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Dritten auch dann zu verlangen, wenn in dessen Person ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders3
Terms of contract
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer3
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Participation in a criminal organisation
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
Money laundering or terrorist financing
Fraud
Corruption
Child labour and including other forms of trafficking in human beings
Breaching obligation relating to payment of taxes
Breaching obligation relating to payment of social security contributions
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Breaching of obligations in the fields of social law
Breaching of obligations in the fields of labour law
Insolvency
Assets being administered by liquidator
Business activities are suspended
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law
Grave professional misconduct
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Early termination, damages, or other comparable sanctions
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleObjektplanung Gebäude
DescriptionGegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
Internal identifier1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71221000 Architectural services for buildings
Additional classification (cpv): 71320000 Engineering design services, 71221000 Architectural services for buildings, 71220000 Architectural design services
Options
Description of the optionsja
5.1.2.
Place of performance
Postal addressUferstraße 55  
TownHof
Postcode95028
Country subdivision (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Other durationUnknown
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot im durchgeführten Verhandlungsverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Zusätzliche Informationen: [1.] [2]. Der Bewerber/ Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die entsprechende Erklärung auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (...) eingestellt. [3]. Die Teilnahmeanträge/ Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden Formulare sind auszufüllen. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (...) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. [6]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionRelevant educational and professional qualifications
Description of selection criterionNachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden In-genieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen", dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionNachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergeben-den Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein. Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichba-ren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungs-fähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Refe-renzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Re-ferenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium wer-den zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteri-ums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Ak-tualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit der-selben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
The criteria will be used to select the candidates to be invited for the second stage of the procedure
Weight (percentage, exact)100,00

CriterionAverage yearly manpower
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter insgesamt

CriterionTechnicians or technical bodies to carry out the work
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich

CriterionGeneral yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz insgesamt

CriterionSpecific yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Information about the second stage of a two-stage procedure
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure3
Maximum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure5
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionHonorarangebot
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NameProjektteam
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NamePersonaleinsatz / Terminsicherung
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number40
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information24/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders07/05/2026
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of requests to participate04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung richtet sich nach§ 56 VgV.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureAbwasserverband Saale
Organisation receiving requests to participateAbwasserverband Saale
5.1.
LotLOT-0002
TitleTragwerksplanung
DescriptionGegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
Internal identifier2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71327000 Load-bearing structure design services
Options
Description of the optionsja
5.1.2.
Place of performance
Postal addressUferstraße 55  
TownHof
Postcode95028
Country subdivision (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Other durationUnknown
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot im durchgeführten Verhandlungsverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Zusätzliche Informationen: [1.] [2]. Der Bewerber/ Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die entsprechende Erklärung auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (...) eingestellt. [3]. Die Teilnahmeanträge/ Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden Formulare sind auszufüllen. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (...) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. [6]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionRelevant educational and professional qualifications
Description of selection criterionNachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden In-genieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen", dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionNachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergeben-den Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein. Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichba-ren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungs-fähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Refe-renzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Re-ferenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium wer-den zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteri-ums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Ak-tualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit der-selben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
The criteria will be used to select the candidates to be invited for the second stage of the procedure
Weight (percentage, exact)100,00

CriterionAverage yearly manpower
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter insgesamt

CriterionTechnicians or technical bodies to carry out the work
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich

CriterionGeneral yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz insgesamt

CriterionSpecific yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Information about the second stage of a two-stage procedure
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure3
Maximum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure5
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionHonorarangebot
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NameProjektteam
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NamePersonaleinsatz / Terminsicherung
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number40
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information24/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders07/05/2026
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of requests to participate04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung richtet sich nach§ 56 VgV.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureAbwasserverband Saale
Organisation receiving requests to participateAbwasserverband Saale
5.1.
LotLOT-0003
TitlePlanung Technische Ausrüstung TGA
DescriptionGegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
Internal identifier3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71240000 Architectural, engineering and planning services
Additional classification (cpv): 71321000 Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings, 39200000 Furnishing, 42000000 Industrial machinery, 38000000 Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses), 42000000 Industrial machinery, 43800000 Workshop equipment
Options
Description of the optionsja
5.1.2.
Place of performance
Postal addressUferstraße 55  
TownHof
Postcode95028
Country subdivision (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Other durationUnknown
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot im durchgeführten Verhandlungsverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Zusätzliche Informationen: [1.] [2]. Der Bewerber/ Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die entsprechende Erklärung auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (...) eingestellt. [3]. Die Teilnahmeanträge/ Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden Formulare sind auszufüllen. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (...) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. [6]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionRelevant educational and professional qualifications
Description of selection criterionNachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur". Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden In-genieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Bayern nachweist. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu möglichen Ausschlussgründen", dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschänden über EUR 3,0 Mio. und für Sach- und Vermögensschäden über EUR 3,0 Mio. pro Versicherungsfall ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.

CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionNachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, deren Planungsanforderungen mit den zu vergeben-den Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2019 abgeschlossen worden sein. Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: Anzahl der wertungsfähigen vergleichba-ren Referenzen. Die wertungsfähigen Referenzen werden unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 1 wertungsfähigen Referenz erhält 1 Punkt. Ein Bewerber mit 2 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte. Ein Bewerber mit 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 3 Punkte. Ein Bewerber mit 4 wertungs-fähigen Referenzen erhält 4 Punkte. Ein Bewerber mit 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 5 Punkte. Ein Bewerber mit 6 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 7 wertungsfähigen Refe-renzen erhält 7 Punkte. Ein Bewerber mit 8 wertungsfähigen Referenzen erhält 8 Punkte. Ein Bewerber mit 9 wertungsfähigen Referenzen erhält 9 Punkte. Ein Bewerber mit 10 und mehr wertungsfähigen Re-ferenzen erhält 10 Punkte. Die maximal zu erzielende Punktzahl bei dem Auswahlkriterien liegt danach bei 10 Punkten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus dem Auswahlkriterium wer-den zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch nach Anwendung des vorgenannten Auswahlkriteri-ums die Höchstzahl überschritten werden, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Ak-tualität der Referenzen. Falls auch nach Anwendung dieser objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl weiterhin überschritten wird, weil Bewerber dieselbe Punktzahl, dieselbe Anzahl an Referenzen mit der-selben Aktualität aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
The criteria will be used to select the candidates to be invited for the second stage of the procedure
Weight (percentage, exact)100,00

CriterionAverage yearly manpower
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter insgesamt

CriterionTechnicians or technical bodies to carry out the work
Description of selection criterionAnzahl Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich

CriterionGeneral yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz insgesamt

CriterionSpecific yearly turnover
Description of selection criterionUmsatz aus dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen
Information about the second stage of a two-stage procedure
Minimum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure3
Maximum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure5
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
The buyer reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without any further negotiations
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionHonorarangebot
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NameProjektteam
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number30
Criterion
TypeQuality
NamePersonaleinsatz / Terminsicherung
Descriptionsiehe Dokument Zuschlagskriterien
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number40
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information24/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of the procedure
Estimated date of dispatch of the invitations to submit tenders07/05/2026
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YU6MLK0
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of requests to participate04/05/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Die Nachforderung richtet sich nach§ 56 VgV.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
Electronic auctionno
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Information about review deadlines: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureAbwasserverband Saale
Organisation receiving requests to participateAbwasserverband Saale
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameAbwasserverband Saale
Registration number0049 9281 718-119
Postal addressUferstraße 55
TownHof
Postcode95028
Country subdivision (NUTS)Hof, Kreisfreie Stadt (DE244)
CountryGermany
Emailmarcel.bergmann@av-saale.de
Telephone0049 9281 718-119
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameAx Vergaberecht
Registration number0049 6223 8688613
Postal addressL7, 7a
TownMannheim
Postcode68161
Country subdivision (NUTS)Mannheim, Stadtkreis (DE126)
CountryGermany
Emailmail@ax-vergaberecht.de
Telephone0049 6223 8688613
Internet addresshttps://www.ax-vergaberecht.de
Roles of this organisation
Procurement service provider
8.1.
ORG-0003
Official nameVergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Registration number0049 981 53-1837
Postal addressPromenade 27 (Schloss)
TownAnsbach
Postcode91522
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
CountryGermany
Emailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telephone0049 981 53-1837
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0004
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed9926cfd6-1b55-4860-9f2e-b89c20a4880f-01
Main reason for changeInformation updated
DescriptionTeilnahmefriständerung
10.1.
Change
Section identifierPROCEDURE
Description of changesTeilnahmefrist geändert von 01.05.26 - 12:00 Uhr auf 04.05.2026 - 12:00 Uhr
Notice information
Notice identifier/version4e9a1950-e6d0-4ab5-94f6-1234096b7790  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date23/04/2026 14:11:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number282514-2026
OJ S issue number80/2026
Publication date24/04/2026