299613-2026 - Competition
Germany – Pharmaceutical products – 35. Generikaausschreibung (1er)
OJ S 84/2026 30/04/2026
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameGWQ ServicePlus AG
Emailbieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title35. Generikaausschreibung (1er)
DescriptionEs ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Procedure identifierfeca2b87-6972-4025-b513-08aab0f93597
Internal identifier35. (1er)
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
2.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZM99D#
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders106
Terms of contract
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer106
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Money laundering or terrorist financing§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Fraud§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Corruption§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
Child labour and including other forms of trafficking in human beings§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
Title4-Hydroxybutansäure (LSE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier001
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0002
TitleAciclovir (CRE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier002
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0003
TitleAcitretin (HKP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier003
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0004
TitleAmbroxol (LSE, SIR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier004
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0005
TitleAmbroxol (LOE, LSE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier005
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0006
TitleAmifampridin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier006
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0007
TitleAmitriptylin (FTA, TAB, UTA, 1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier007
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0008
TitleAmitriptylin (FTA, TAB, UTA, 2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier008
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0009
TitleAmitriptylin (FTA, TAB, UTA, 3)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier009
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0010
TitleAmitriptylin (FTA, TAB, UTA, 4)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier010
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0011
TitleBetamethason + Salicylsäure (SAL)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier011
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0012
TitleBetamethason (CRE, EMU, LOE, SAL)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier012
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0013
TitleBiperiden (RET, TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier013
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0014
TitleBudesonid (NDS, NAS)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier014
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0015
TitleBuprenorphin (PFT)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier015
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0016
TitleCalcipotriol (SAL)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier016
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0017
TitleCalcitriol (WKA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier017
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0018
TitleCarbimazol (TAB, FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier018
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0019
TitleClindamycin + Benzoylperoxid (GEL)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier019
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0020
TitleClomipramin (RET)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier020
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0021
TitleClotrimazol (VTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier021
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0022
TitleColestyramin (PSE, PUL, GSE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier022
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0023
TitleDesloratadin (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier023
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0024
TitleDesmopressin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier024
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0025
TitleDiazepam (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier025
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0026
TitleDiclofenac (HKM, HKP, KMP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier026
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0027
TitleDiclofenac (REK, RET)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier027
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0028
TitleEfavirenz (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier028
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0029
TitleEntacapon (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier029
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0030
TitleNorethisteron + Estradiol (FTA, TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier030
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0031
TitleEstriol (OVU, VCR, VSU)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier031
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0032
TitleFluorouracil + Salicylsäure (LOE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier032
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0033
TitleHydrocortison (CRE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier033
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0034
TitleIbandronsäure (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier034
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0035
TitleIbandronsäure (IFE, ILO)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier035
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0036
TitleIbandronsäure (IFK)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier036
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0037
TitleIndapamid (FTA, HKP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier037
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0038
TitleIodid-Ion (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier038
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0039
TitleLactulose (SIR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier039
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0040
TitleLanthan(III)-Ion (KTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier040
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0041
TitleLenalidomid (HKP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier041
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0042
TitleLevetiracetam (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier042
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0043
TitleLevonorgestrel + Ethinylestradiol (UTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier043
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0044
TitleMacrogol 3350 (PLE, 1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier044
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0045
TitleMacrogol 3350 (PLE, 2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier045
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0046
TitleMacrogol 3350 (PLE, 3)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier046
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0047
TitleMebeverin (FTA, UTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier047
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0048
TitleMebeverin (REK, HVW)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier048
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0049
TitleMesalazin (SUP, TMR, RSC)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier049
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0050
TitleMesalazin (1000 mg, SUP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier050
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0051
TitleMethotrexat (IFE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier051
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0052
TitleMethotrexat (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier052
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0053
TitleMethotrexat (PEN, 1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier053
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0054
TitleMethotrexat (PEN, 2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier054
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0055
TitleMethylphenidat (HVW,1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier055
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0056
TitleMethylphenidat (HVW,2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier056
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0057
TitleMethylphenidat (HVW,3)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier057
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0058
TitleMethylphenidat (HVW,4)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier058
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0059
TitleMethylphenidat (RET)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier059
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0060
TitleMethylprednisolon (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier060
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0061
TitleMethylprednisolon (PLH)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier061
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0062
TitleMetoclopramid (TAB, FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier062
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0063
TitleMianserin (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier063
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0064
TitleMidazolam (AMP, ILO, IIL, 1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier064
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0065
TitleMidazolam (AMP, ILO, IIL, 2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier065
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0066
TitleMidazolam (FER)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier066
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0067
TitleMolsidomin (RET)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier067
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0068
TitleMolsidomin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier068
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0069
TitleMometason (LOE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier069
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0070
TitleMycophenolsäure (TMR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier070
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0071
TitleOlopatadin (ATR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier071
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0072
TitleOseltamivir (HKP)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier072
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0073
TitleOxazepam (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier073
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0074
TitleOxybutynin PFT
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier074
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0075
TitleParacetamol + Codein
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier075
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0076
TitleParicalcitol (ILO)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier076
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0077
TitleParicalcitol (WKA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier077
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0078
TitlePerindopril + Indapamid (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier078
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0079
TitlePerindopril + Indapamid (TAB, 1)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier079
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0080
TitlePerindopril + Indapamid (TAB, 2)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier080
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0081
TitlePiracetam (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier081
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0082
TitlePrednison (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier082
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0083
TitleProgesteron (WKA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier083
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0084
TitlePropafenon (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier084
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0085
TitlePropiverin (UTA, FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier085
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0086
TitleRotigotin (PFT)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier086
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0087
TitleSafinamid (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier087
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0088
TitleSalmeterol (DOS)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier088
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0089
TitleSapropterin (PLE)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier089
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0090
TitleSevelamer hydrochlorid (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier090
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0091
TitleSotalol (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier091
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0092
TitleTadalafil (5 mg, FTA, 98 St)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier092
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0093
TitleTadalafil (5 mg, FTA, 100 St)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier093
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0094
TitleTapentadol (RET)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier094
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0095
TitleTerazosin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier095
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0096
TitleTetrabenazin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier096
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0097
TitleThiamazol (TAB, FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier097
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0098
TitleTimolol (ATR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier098
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0099
TitleTranexamsäure (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier099
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0100
TitleTranexamsäure (ILO)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier100
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0101
TitleTreprostinil (INF)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier101
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/10/2026
Duration end date31/12/2028
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0102
TitleTriacylglycerollipase (HKM, KMP, KMR)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier102
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0103
TitleTrimipramin (TAB, FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier103
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0104
TitleValaciclovir (FTA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier104
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0105
TitleVenlafaxin (TAB)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier105
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33630000 Medicinal products for dermatology and the musculo-skeletal system
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
5.1.
LotLOT-0106
TitleVinorelbin (WKA)
DescriptionAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen mit Kaskadenprinzip geschlossen (Hauptversorger / Ersatzversorger). Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Internal identifier106
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Start date01/01/2027
Duration end date31/12/2028
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals1
Other information about renewalsVertragsverlängerung gemäß den Vergabeunterlagen bis zu 6 Monate möglich
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationTeilnehmende Krankenkassen: Audi BKK BAHN-BKK BERGISCHE KRANKENKASSE Bertelsmann BKK BIG direkt gesund BKK Akzo Nobel Bayern BKK Diakonie BKK Faber-Castell & Partner BKK firmus BKK Freudenberg BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER BKK Groz-Beckert bkk melitta hmr BKK MTU BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg BKK_DürkoppAdler BMW BKK Heimat BKK IKK - Die Innovationskasse IKK Brandenburg und Berlin IKK gesund plus IKK Südwest Koenig & Bauer BKK Krones BKK Mercedes-Benz BKK Merck BKK mhplus Betriebskrankenkasse Mobil Krankenkasse Salus BKK SBK Siemens-Betriebskrankenkasse SECURVITA BKK SKD BKK Südzucker BKK VIACTIV Krankenkasse vivida bkk
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterion- Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 01.01.2026. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache. - Eigenerklärung, - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung, - Erklärung zur Konzernverbundenheit - Übersicht Wirkstofflieferanten Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
Description-
Category of award weight criterionOrder of importance
Award criterion number1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information13/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZM99D
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders20/05/2026 18:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid8 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationkeine
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNot yet known
Conditions relating to the performance of the contractDer Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs. 18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG hat.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
Financial arrangementFolgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem kostenlosen öffentlichen Teil der AMIce Datenbank erbracht werden. Im Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation providing additional information about the procurement procedureGWQ ServicePlus AG
Organisation receiving requests to participateGWQ ServicePlus AG
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameGWQ ServicePlus AG
Registration numberDE 258895210
Postal addressRia-Thiele-STraße 2a
TownDüsseldorf
Postcode40549
Country subdivision (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
CountryGermany
Emailbieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Telephone0211-758498-0
Roles of this organisation
Buyer
Central purchasing body awarding public contracts or concluding framework agreements for works, supplies or services intended for other buyers
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registration numbert:022894990
Postal addressKaiser-Friedrich-Str. 16
TownBonn
Postcode53113
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone022894990
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed2faf1486-fa00-4fb2-8baf-3d03b8861208-01
Main reason for changeInformation updated
DescriptionAktualisierung der Vertragsbedingungen Die Vertragsbedingungen wurden aktualisiert und im Projektraum in einer neuen Fassung bereitgestellt. In der ursprünglichen Version war irrtümlich die BKK Deutsche Bank AG aufgeführt; diese wurde nun ersatzlos gestrichen. Die Verfahrensbeschreibung wurde hinsichtlich der Kassenauflistung entsprechend angepasst. Wichtiger Hinweis zur Angebotserstellung: Diese redaktionelle Korrektur betrifft ausschließlich die Vertragsbedingungen. Die Angebotsdatei mit dem Beschaffungsbedarf sowie die separate Datei 35_GWQ_Generika(1)_Teilnahme Kassen sind weiterhin uneingeschränkt korrekt und gültig. Es ergeben sich durch diese Anpassung keine inhaltlichen Änderungen an der Kalkulationsgrundlage.
10.1.
Change
Section identifierPROCEDURE
Description of changesAktualisierung der Vertragsbedingungen Die Vertragsbedingungen wurden aktualisiert und im Projektraum in einer neuen Fassung bereitgestellt. In der ursprünglichen Version war irrtümlich die BKK Deutsche Bank AG aufgeführt; diese wurde nun ersatzlos gestrichen. Die Verfahrensbeschreibung wurde hinsichtlich der Kassenauflistung entsprechend angepasst. Wichtiger Hinweis zur Angebotserstellung: Diese redaktionelle Korrektur betrifft ausschließlich die Vertragsbedingungen. Die Angebotsdatei mit dem Beschaffungsbedarf sowie die separate Datei 35_GWQ_Generika(1)_Teilnahme Kassen sind weiterhin uneingeschränkt korrekt und gültig. Es ergeben sich durch diese Anpassung keine inhaltlichen Änderungen an der Kalkulationsgrundlage.
The procurement documents were changed on29/04/2026
Notice information
Notice identifier/version3484486e-7ed6-40f0-9c59-1011214e9f67  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date29/04/2026 10:03:11 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number299613-2026
OJ S issue number84/2026
Publication date30/04/2026