304561-2026 - Competition
Germany – IT services: consulting, software development, Internet and support – Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
OJ S 86/2026 05/05/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Emailvergaben@itzbund.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a central government authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleRahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
DescriptionRahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung der Business-Intelligence-Systemerstellung auf Basis von Oracle
Procedure identifier5e688303-3f05-45da-aec4-75901b76a54b
Internal identifierZ42-2025-0122
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support
Additional classification (cpv): 72200000 Software programming and consultancy services, 72230000 Custom software development services, 72260000 Software-related services, 48482000 Business intelligence software package
2.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNoticeProcurement Document
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
CorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Participation in a criminal organisationÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Breaching of obligations in the fields of environmental lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
FraudÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
InsolvencyÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Breaching of obligations in the fields of labour lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Assets being administered by liquidatorÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Grave professional misconductÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Early termination, damages, or other comparable sanctionsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Breaching of obligations in the fields of social lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Business activities are suspendedÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Breaching obligation relating to payment of taxesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Lot
5.1.
LotLOT-0000
TitleRahmenvertrag für Dienstleistungen im Rahmen der Softwareentwicklung ORACLE und ORACLE BI
DescriptionDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren/ 48 Monaten mit drei Rahmenvertragspartnern geschlossen. Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren insgesamt rund 852.800 Personenstunden (106.600 Personentage).
Internal identifierLOT-0000
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 72000000 IT services: consulting, software development, Internet and support
Additional classification (cpv): 72200000 Software programming and consultancy services, 72230000 Custom software development services, 72260000 Software-related services, 48482000 Business intelligence software package
5.1.2.
Place of performance
CountryGermany
Anywhere in the given country
5.1.3.
Estimated duration
Duration48 Months
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNoticeProcurement Document
CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionEignungskriterium 2.1 - Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Die Leistungsbereiche umfassen dabei folgende technischen Schwerpunkte: Dienstleistungen für Softwareentwicklung im Bereich Business-Intelligence-Systemerstellung (BI-Systemerstellung) unter Einsatz von Komponenten der ORACLE-Produktpalette und Oracle Applikation Development. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck Referenzen im Feld "Referenz des Bewerbers / Bieters" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:  Beschreibung der ausgeführten Leistungen,  Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum,  Zeitraum der Leistungserbringung,  Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.  Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen; b) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); c) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); d) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 2.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)); e) Im Rahmen von mindestens einer Referenz vom Unternehmen umfasst der Auftragsgegenstand Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene und der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.000.000,00 EUR (netto, ohne Lizenzen, innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens)). f) Jedes weitere Referenzprojekt vom Unternehmen umfasst einen geleisteten Umfang von mindestens 500 PT (innerhalb der letzten drei Jahre, maßgeblich ist das Datum der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Verfahrens); g) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die BI-Systementwicklung mittels Oracle-Stack (Oracle RDBMS, Oracle Data Integrator und Oracle Analytics Server); h) Der Auftragsgegenstand von mindestens einer Referenz umfasst die Implementierung einer Java-Applikation auf einem JBoss-Applicationserver mit Anbindung an eine Oracle RDBMS, die primär zum Management von Risiken aufgebaut wurde; Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es werden mindestens vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).

CriterionRelevant educational and professional qualifications
Description of selection criterionEignungskriterium 2.2.1 - Qualifikationsprofil 1 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Junior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen für die ORACLE Application Development - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  ORACLE Application Development - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft ORACLE Application Development - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:  SQL und PL/SQL  ORACLE Text  KI-Modell-Implementierung Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:  WebService SOAP  WebService REST  ORACLE AQ Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:  Java  Java EE  JavaScript  HTML/CSS  XML Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:  JSF (Prime Faces)  Spring  Hibernate  React Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:  z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ  z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer  GIT  Jenkins  Maven Sicherer Umgang mit:  Oracle RDBMS  JBoss Webserver  Oracle Application Server  Apache Tomcat  Elastic Search Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.

CriterionTechnicians or technical bodies for quality control
Description of selection criterionAufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.2 Qualifikationsprofil 2 der technischen Fachkräfte: ORACLE Application Development - Senior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen ORACLE Application Development - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  ORACLE Application Development - Senior: 18 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft ORACLE Application Development - Senior" muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:  SQL und PL/SQL  ORACLE Text  KI-Modell-Implementierung  Datenbank-Design und Datenbank-Konzeption  Datenbank-Optimierung und Performancetuning Sicherer Umgang im Bereich Schnittstellenprogrammierung mit:  WebService SOAP  WebService REST  ORACLE AQ Sicherer Umgang mit folgenden Sprachen:  Java  Java EE  JavaScript  HTML/CSS  XML Sicherer Umgang im Bereich Frameworks mit:  JSF (Prime Faces)  Spring  Hibernate  React Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:  z.B. Eclipse IDE oder IntelliJ  z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer  GIT  Jenkins  Maven Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:  Oracle RDBMS  JBoss Webserver  Oracle Application Server  Apache Tomcat  Elastic Search Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf- und Softwarearchitektur Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation Wissenstransfer (Coarching) Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.

CriterionTechnicians or technical bodies to carry out the work
Description of selection criterionAufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.3 Qualifikationsprofil 3 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Junior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:  SQL und PL/SQL  DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung  DWH-spezifische Modellierung - Star  DWH-spezifische Modellierung - Data Vault  BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)  KI-Modell-Implementierung Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:  Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)  Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)  Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool) Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:  Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings  Scheduling  Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:  z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer  GIT Sicherer Umgang mit:  Oracle RDBMS  Oracle Analytics Server (OAS)  Elastic Search  dbt (Data Build Tool)  Apache Airflow Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.

CriterionAverage yearly manpower
Description of selection criterionAufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt: Eignungskriterium 2.2.4 - Qualifikationsprofil 4 der technischen Fachkräfte: Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Im Bereich der Dienstleistungen für die Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:  Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior: 15 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkraft Oracle Data Warehouse / Business-Intelligence-Systemerstellung - Senior muss die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.2 der Leistungsbeschreibung sowie die folgenden Anforderungen zu Berufs- /Projekterfahrung, Kenntnis und Qualifikation erfüllen: Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Database mit:  SQL und PL/SQL  DWH-spezifische Modellierung - multidimensionale Modellierung  DWH-spezifische Modellierung - Star  DWH-spezifische Modellierung - Data Vault  BI-spezifische Analysemethoden (z.B. Data-Mining, Analytisches SQL, Python, R)  KI-Modell-Implementierung  ORACLE Text Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Analytics Server (OAS) mit:  Berichte, Dashboards, Diagramme (BI-Answers, BI-Publisher)  Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)  Bearbeitung von OAS BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool) Sicherer Umgang im Bereich ORACLE Data Integrator mit:  Integration der Daten aus verschiedenen Datenquellen und Erstellung von Mappings  Scheduling  Erstellung und Einbindung von Groovy Scripten  Erstellung von individuellen Wissensmodulen Sicherer Umgang mit Entwicklungsumgebungen und Werkzeugen:  z.B. SQL Developer oder PL/SQL Developer  GIT Sicherer Umgang mit und Kenntnisse in der Konfiguration von:  Oracle RDBMS  Oracle Analytics Server (OAS)  Elastic Search  dbt (Data Build Tool)  Apache Airflow Anforderungsanalyse und Spezifikation Softwareentwurf und Softwarearchitektur Softwareimplementierung Erstellung und Design (UI) Qualitätssicherung und Dokumentation Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage " Eigenerklärung Fachkräfte" ein.

CriterionSpecific average yearly turnover
Description of selection criterionEignungskriterium 1.1 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz/ Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte durchschnittliche bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 9.300.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage Eigenerklärung Umsatz von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Umsatz. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualität
DescriptionQualitätskriterium
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number50
Criterion
TypePrice
NamePreis
DescriptionDie Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde. Es fließen die aus dem Angebot erzielten Leistungspunkte und der Gesamtangebotspreis ein.
Category of award weight criterionWeight (percentage, exact)
Award criterion number50
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=857657
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionAllowed
Address for submissionhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=857657
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid60 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationDer AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Information about public opening
Opening date01/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, with reopening of competition
Maximum number of participants3
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation providing additional information about the procurement procedureInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisations
8.1.
ORG-7001
Official nameInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registration number991-18202-59
Postal addressBernkasteler Straße 8
TownBonn
Postcode53175
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Contact pointArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
Emailvergaben@itzbund.de
Telephone+49 228-99680-0
Fax+49 228-99680-186200
Internet addresshttps://www.itzbund.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-7004
Official nameVergabekammer des Bundes
Registration numbert:022894990
Postal addressKaiser-Friedrich-Str. 16
TownBonn
Postcode53113
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Internet addresshttp://www.bundeskartellamt.de
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-7005
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versionfe80b782-d955-4b22-99bc-6ab6e1042e05  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date30/04/2026 15:15:54 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number304561-2026
OJ S issue number86/2026
Publication date05/05/2026