2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45232451 Drainage and surface works
Additional classification (cpv): 31527200 Exterior lights, 44233000 Staircases, 45111000 Demolition, site preparation and clearance work, 45233160 Paths and other metalled surfaces, 45233161 Footpath construction work, 45233222 Paving and asphalting works
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Schloss Charlottenburg Kleine Orangerie
Town: Berlin
Postcode: 14059
Country subdivision (NUTS): Berlin (DE300)
Country: Germany
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Participation in a criminal organisation: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Money laundering or terrorist financing: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Fraud: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Corruption: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Breaching obligation relating to payment of taxes: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Breaching of obligations in the fields of social law: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Breaching of obligations in the fields of labour law: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Insolvency: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Assets being administered by liquidator: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Business activities are suspended: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Grave professional misconduct: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe