1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Hansestadt Anklam
Legal type of the buyer: Local authority
Activity of the contracting authority: General public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Umbau und Sanierung der Nikolaikirche Anklam zur Integration des Lilienthal Flight Museum (LFM)
Description: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen der denkmalgeschützten Nikolaikirche in Anklam. Die Stadt Anklam beabsichtigt die Umnutzung, Umstrukturierung und Instandsetzung der Nikolaikirche Anklam. Ziel des Vorhabens ist es, parallel zur Wiederherstellung der städtebaulichen Fassung des zentralen Marktplatzes, das Kirchengebäude einer dauerhaften Nutzung als Lilienthal Flight Museum (LFM) zuzuführen und den Turmhelm in seiner ursprünglichen Höhe von ca. 103 m in Anlehnung an seine bauzeitliche Form wiederaufzurichten. Gekennzeichnet ist der Mauerwerksbestand der Nikolaikirche Anklam durch eine Vielzahl unterschiedlicher Schadbilder, die sich in unterschiedlich starker Ausprägung und Verteilung überlagern. An vielen Bereichen liegen stärkere Schädigungsgrade an den Maueroberflächen vor, das betrifft den Innenraum und die Fassade. Im Innenraum ist zu beachten, dass historische Fassungsbefunde vorhanden sind, die aus denkmalpflegerischer Sicht als sehr wertvoll einzuordnen sind. Der vergleichsweise hohe Schädigungsgrad der Architekturoberflächen ist überwiegend auf die Kriegszerstörung des Gebäudes und die lange nachfolgende Standzeit in ruinösem Zustand zurückzuführen. Aus den Untersuchungsergebnissen in Zusammenhang mit der Betrachtung der Schadbilder ist zu ersehen, dass leichtlösliche Salze, Gips und erhöhte Feuchtegehalte gemeinsam mit bauklimatischen Gegebenheiten als Schadfaktoren wirksam sind. Grundsätzlich soll der jetzt sichtbare Bestand der Maueroberflächen in seinem gealterten Erscheinungsbild erhalten und stabilisiert werden. Dabei verwendete neue Materialien sollen sich ohne Störungen in den vorhandenen Bestand einfügen. Für den Innenraum wird eine Erhaltung des vorhandenen Erscheinungsbildes mit Sichtbarkeit aller Befunde und Alterungsspuren favorisiert. Rekonstruierende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Forderung nach Erhaltung der historischen Substanz wird je nach deren Wertigkeit mit technologisch differenzierten Methoden der restauratorischen Konservierung umgesetzt. Höchste Anforderungen werden an den Bereichen mit Befunden figürlicher Malerei und polychromer Fassungen an den oberen Bereichen im Innenraum an die Substanzerhaltung gestellt. Generell wird die Erhaltung der historischen Fassungs- und Oberflächenbefunden an den weiteren Flächen im Innenraum angestrebt. Nach Bedarf erfolgen Sicherungen an mechanisch gefährdeten Bereichen und Partien. Das betrifft Materialrisse unterschiedlicher Dimensionen und starke Materialverluste an Fugen und am Mauerfuß.
Procedure identifier: 7dba9039-cee5-452f-a784-6b1ad6cc29df
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45212300 Construction work for art and cultural buildings
Additional classification (cpv): 92522200 Preservation services of historical buildings
2.1.2.
Place of performance
Postal address: Nikolaikirchstraße
Town: Anklam
Postcode: 17389
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Assets being administered by liquidator: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Heizungsinstallation
Description: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Errichtung der Heizungsanlage auf den einzelnen Emporen die im Kirchenschiff verbaut werden. Hierzu wird ein Fußbodenheizungs- Trockensystem verbaut. Die Verteiler werden dafür in das Brüstungsgeländer der jeweiligen Etagen installiert. Der Anschluss erfolgt an den im BA1 Vorgelegten Steigepunkten im Kirchenschiff. Im Kirchenschiff muss zusätzlich eine Wandheizung aus Kufperrohr umlaufend installiert werden, diese Leitung muss gelötete werden. Dazu gehören die Bereitstellung und der Betrieb von Sozial-, Büro- und Sanitärcontainern, die Vorhaltung von Materialcontainern, die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser sowie die Sicherung der Baustelle durch Zäune und Beleuchtung. Die Kosten für Strom und Wasser trägt der AG.
Internal identifier: LOT-0001 51102-1023-28
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45212300 Construction work for art and cultural buildings
Additional classification (cpv): 92522200 Preservation services of historical buildings, 45331000 Heating, ventilation and air-conditioning installation work
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Nikolaikirchstraße
Town: Anklam
Postcode: 17389
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Other duration: Unknown
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Relevant educational and professional qualifications
Description of selection criterion: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Criterion: Average yearly manpower
Description of selection criterion: Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen; Angabe vergleichbarer Referenzen.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Description: 100%
Category of award weight criterion: Order of importance
Award criterion number: 1
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 11/06/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 60 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: keine
Information about public opening:
Opening date: 11/06/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Additional information: elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Information about review deadlines: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation providing more information on the review procedures: Hansestadt Anklam
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: Hansestadt Anklam
Registration number: Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postal address: Markt 3
Town: Anklam
Postcode: 17389
Country subdivision (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Country: Germany
Contact point: Vergabestelle
Telephone: 03971 835 20
Roles of this organisation:
Buyer
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0002
Official name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registration number: VKMV-13-L50010000000-78
Postal address: Johannes-Stelling-Straße 14
Town: Schwerin
Postcode: 19053
Country subdivision (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Country: Germany
Telephone: 03855885160
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice identifier/version: 2ff22aaf-6901-435f-a601-f9477b24e3ae - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 08/05/2026 08:23:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 319804-2026
OJ S issue number: 90/2026
Publication date: 11/05/2026