331230-2026 - Competition
Germany – Construction project management services – Projektsteuerung
OJ S 93/2026 15/05/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Emailvergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Legal type of the buyerRegional authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleProjektsteuerung
DescriptionProjektsteuerungsleistungen ab Leistungsabschnitt 3
Procedure identifier71aeedf0-8a35-47fd-ac88-0f4425b84787
Internal identifierVM_26047_VgV_O_Syn -ID26047Syn
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71541000 Construction project management services
2.1.2.
Place of performance
TownBerlin
Postcode13405
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional informationZum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Die Zusatzerklärung wird als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt und ist ausgefüllt als Excel-/ und PDF-Datei auf dem entsprechenden Halter hochzuladen. Sofern Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. Zur Prüfung des Angebots ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bietergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen. 1) Alle Angebote sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Für Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei Nennung weiterer Referenzen ist die ZEEE (Datei) ein weiteres Mal zu verwenden. 4) Änderungen in der EEE/ZEEE sind nicht zulässig. 5) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 6) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 8) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. Nr. 2.1.4 Allgemeine Informationen und Nr. 5.1.9 Eignungskriterien). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bieter oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 9) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 10) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 11) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 12) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Participation in a criminal organisationAusschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Breaching of obligations in the fields of social lawAusschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0000
TitleProjektsteuerung
DescriptionDie Maßnahme „Berliner Feuerwehr, Neubau Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA)“ umfasst den Neubau eines Standorts für die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel (TXL). Die BFRA ist das zentrale Aus- und Fortbildungszentrum der Berliner Feuerwehr. Am neuen Standort in der denkmalgeschützten Hangarzone des ehemaligen Flughafens zwischen „Hangarstraße West“ und „Westliche Parallelstraße“ sollen in verschiedenen Neubauten, Bestandsgebäuden und Übungsanlagen theoretisches Studium und praktische Übungen in einem interdisziplinären und innovativen Kontext vereint werden. Auf dem ca. 62.000 m² großen Baufeld entsteht eine Brutto-Grundfläche von ca. 60.000 m² BGF. Das Bauprojekt gliedert sich in Neubauten (Akademie, Wärmeerfahrungsanlage, Fahrzeughallen, Feuerwehrübungsturm), Bestandsgebäude mit integrierten Übungsanlagen (Hangar „N1“, Hangar „N2“, Funktionsgebäude „N1a“, „N2a“, M“) und Außenanlagen mit offenen Übungsanlagen (Schrottfahrzeuge, Kettensägenübung, Lastkraftwagen, Omnibus, Tankwagen, Multifunktionsflächen, Lagerflächen, CBRN) und Übungsanlagen, die unterirdische Bauteile erfordern (U-Bahnübungsanlage mit Bahnsteig und Einsatzzentrale, Straßenbahnübungsanlage mit Bahnsteig und Oberleitung, Schiefe Ebene zur Übung von Schadensereignissen am Hang, Grubenanlage zum Trainieren von Tiefbauunfällen, Pumpenübungsanlage: Trainieren von Pumpvorgängen und dem Einsatz von Löschschaum). Eine vorgezogene Maßnahme zum Rückbau des Bestandsgebäudes „Z3“ ist nicht Teil dieser Maßnahme. Das Bauprojekt wird nach ABau – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins durchgeführt.
Internal identifier0
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 71541000 Construction project management services
Options
Description of the optionsLA 5b bis LA 9
5.1.2.
Place of performance
TownBerlin
Postcode13405
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration110 Months
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
Approach to reducing environmental impactsOther
Green Procurement CriteriaOther Green Public Procurement criteria
Social objective promotedGender equality
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionOther economic or financial requirements
Description of selection criterion1. Berufshaftpflichtversicherung: 5 Mio. € für Personen-, 5 Mio. € für Sach-/Vermögensschäden, Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Jahres muss mind. das zweifache der Deckungssumme betragen 2. Umsatz des Unternehmens: mindestens 1,5 Mio. € (netto) im Durchschnitt in letzten 3 Jahren. Maßgeblich ist der Umsatz aus PS- Leistungen bei Hochbaumaßnahmen 3. Vorhandene Arbeitskräfte: durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl im Bereich Projektsteuerung in letzten 3 Jahren: mind. 5 VZÄ: mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung PS für Hochbaumaßnahmen, mind. 1 VZÄ für ELT, mind. je 1 VZÄ für HLS

CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionReferenzen: Referenzprojekte müssen bereits fertiggestellt und zur Nutzung übergeben sein, sie dürfen höchstens 10 Jahre zurückliegen (Datum Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) - R1: ist mind. 1 Referenz einer öffentlichen Baumaßnahme, gemäß GWB durch öffentlichen Auftraggeber beauftragt Gesamtkosten mind. 1 Referenz betragen mind. 50 Mio. € brutto, mind. Honorarzone III Objektliste Gebäude HOAI zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten LA 3- LA 8 vollständig erbracht sein - R2: mind. 1 Referenz ist eine Baumaßnahme im Bestand, d. h. Umbau, Sanierung oder Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes Gesamtkosten mind. 30 Mio.€ brutto (KG20-700), mind. Honorarzone III Objektliste Gebäude HOAI zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten LA 3- LA 8 vollständig erbracht sein - R3: mind. 1 Referenz einer Großbaumaßnahme Gesamtkosten mind. 100 Mio.€ brutto (KG20-700), mind. Honorarzone IV Objektliste Gebäude HOAI zugeordnet, Grundleistungen der Projektsteuerung müssen in den Leistungsabschnitten LA 3- LA 8 vollständig erbracht sein Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
DescriptionDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information03/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/201910
Ad hoc communication channel
Namehttps://www.meinauftrag.rib.de
URLhttps://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.meinauftrag.rib.de
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders15/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid2 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationAngaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Information about public opening
Opening date15/06/2026 13:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractSiehe Auftrags- / Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Electronic invoicingAllowed
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
Legal form that must be taken by a group of tenderers that is awarded a contractEine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer des Landes Berlin
Information about review deadlines: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registration number0204:11-1300000V01-71
DepartmentAbteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postal addressFehrbelliner Platz 4
TownBerlin
Postcode10707
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Contact pointSenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Emailvergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
Telephone+49 30901733342
Internet addresshttps://www.berlin.de/sen/sbw/
Buyer profilehttps://www.berlin.de/vergabeplattform/
Roles of this organisation
Buyer
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer des Landes Berlin
Registration number0204:11-1300000V00-74
Postal addressMartin-Luther-Str. 105
TownBerlin
Postcode10825
Country subdivision (NUTS)Berlin (DE300)
CountryGermany
Contact pointVergabekammer des Landes Berlin
Emailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telephone+49 3090138316
Fax+49 3090137613
Internet addresshttps://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versiond17c9e5a-b8cd-47d1-a8a5-b78fe6259dec  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date13/05/2026 11:07:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number331230-2026
OJ S issue number93/2026
Publication date15/05/2026