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1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: BKK Landesverband NORDWEST
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: IKK classic
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: IKK - Die Innovationskasse
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: KNAPPSCHAFT
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: Techniker Krankenkasse (TK)
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: BARMER
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: DAK-Gesundheit
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
1.1.
Buyer
Official name: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Legal type of the buyer: Body governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authority: Health
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Arzneimittel-Rabattverträge gem. § 130a (8c) SGB V ab 01.08.2025 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
Description: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg), 3 (Schleswig-Holstein) für folgende Wirkstoffe angeboten: Bevacizumab (L01FG01) Eribulin (L01XX41) Rituximab (L01FA01) Trastuzumab (L01FD01) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Procedure identifier: ac3b0a3d-36f7-4738-a2dd-83d5936b0c64
Internal identifier: 2025-05-21-NW 2025-08 OH-8c
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
2.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
2.1.4.
General information
Additional information: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6L5K7V 1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. 2) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die E-Mailadresse openhouse@nw.aok.de die Rabattvereinbarung anfordern. Jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
Applicable cross-border law: Es gelten die Grundsätze des GWB. Ansonsten keine Anwendung eines nationalen Beschaffungsrechts verschiedener Länder.
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission:
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders: 3
Terms of contract:
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer: 3
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Participation in a criminal organisation: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Money laundering or terrorist financing: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Fraud: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Corruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Breaching obligation relating to payment of taxes: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Breaching of obligations in the fields of social law: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Breaching of obligations in the fields of labour law: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Insolvency: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Assets being administered by liquidator: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Business activities are suspended: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Grave professional misconduct: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0001
Title: Region Nordrhein-Westfalen
Description: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein) angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n) und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en) "OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname" fristgerecht in elektronischer Form an openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Internal identifier: 1
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
Additional information: Bundesland Nordrhein-Westfalen
5.1.3.
Estimated duration
Start date: 01/08/2025
Duration end date: 31/07/2027
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Not allowed
Justification for why electronic submission is not possible: Protection of particularly sensitive information
Description: s. o.
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: s.o.
Information about public opening:
Opening date: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: no
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammern des Bundes
Information about review deadlines: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation receiving requests to participate: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
5.1.
Lot: LOT-0002
Title: Region Hamburg
Description: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein) angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n) und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en) "OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname" fristgerecht in elektronischer Form an openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Internal identifier: 2
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
Additional information: Bundesland Hamburg
5.1.3.
Estimated duration
Start date: 01/08/2025
Duration end date: 31/07/2027
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Not allowed
Justification for why electronic submission is not possible: Protection of particularly sensitive information
Description: s. o.
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: s.o.
Information about public opening:
Opening date: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: no
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammern des Bundes
Information about review deadlines: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation receiving requests to participate: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
5.1.
Lot: LOT-0003
Title: Region Schleswig-Holstein
Description: Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. Open-House-Modell. Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das Open-House-Modell existiert. Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK NordWest, handelnd als Landesverband, die AOK Rheinland/Hamburg, handelnd als Landesverband, der BKK Landesverband NORDWEST, die IKK classic, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Nordrhein-Westfalen und Hamburg, die IKK - Die Innovationskasse, handelnd als Landesverband für die Vertragsregion Schleswig-Holstein, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), handelnd als Landesverband, die KNAPPSCHAFT, handelnd als Landesverband sowie die Ersatzkassen, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse KKH, Handelskrankenkasse (hkk), Bremen, HEK Hanseatische Krankenkasse, beabsichtigen, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattvereinbarungen über die o. g. Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8c SGB V für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patientinnen und Patienten für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein zu schließen. Die nicht exklusiven Rabattvereinbarungen werden jeweils für die Regionallose 1 (Nordrhein-Westfalen), 2 (Hamburg) und 3 (Schleswig-Holstein) angeboten. Die AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. ist zum Abschluss dieser Rabattvereinbarungen, zu deren Kündigung und weiteren im Rahmen des Open-House-Verfahrens notwendigen Handlungen bevollmächtigt. Die Auftraggeberinnen bieten allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2025, alle Verträge enden am 31.07.2027. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum 01.08.2025 spätestens bis zum 06.06.2025 vorliegen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote der 21. eines jeweiligen Monats für einen Vertragsbeginn zum ÜBERNÄCHSTEN Monatsersten (Beispiel: Vertragsstart 01.09.2025, Frist zur Einreichung des Angebotes: 21.07.2025). Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 21.05.2027. Die Verträge können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff für die Regionen Nordrhein-Westfalen, Hamburg und/oder Schleswig-Holstein, treten die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Der pharmazeutische Unternehmer hat die ausgefüllte(n) und handschriftlich unterzeichnete(n) (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Rabattvereinbarung(en) nebst ausgefüllter Datei(en) "OHV_8c_NRW_HH_SH_PZN_Wirkstoffname" fristgerecht in elektronischer Form an openhouse@nw.aok.de einzureichen. Anschließend ist/sind die Rabattvereinbarung(en) in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. FB Arzneimittel Kiel, 58079 Hagen.
Internal identifier: 3
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Supplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country: Germany
Anywhere in the given country
Additional information: Bundesland Schleswig-Holstein
5.1.3.
Estimated duration
Start date: 01/08/2025
Duration end date: 31/07/2027
5.1.6.
General information
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 14/05/2027 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Ad hoc communication channel:
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Not allowed
Justification for why electronic submission is not possible: Protection of particularly sensitive information
Description: s. o.
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 21/05/2027 17:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 24 Months
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: s.o.
Information about public opening:
Opening date: 21/05/2027 17:01:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Conditions relating to the performance of the contract: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht und für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: no
Electronic payment will be used: no
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammern des Bundes
Information about review deadlines: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): § 134 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Organisation receiving requests to participate: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official name: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Registration number: DE124159739
Postal address: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse.
Town: Hagen
Postcode: 58079
Country subdivision (NUTS): Hagen, Kreisfreie Stadt (DEA53)
Country: Germany
Contact point: FB Arzneimittel Kiel
Telephone: 0800 2655 505664
Roles of this organisation:
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registration number: DE207055164
Postal address: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Town: Düsseldorf
Postcode: 40466
Country subdivision (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0003
Official name: BKK Landesverband NORDWEST
Registration number: t:02011792241
Postal address: BKK Landesverband NORDWEST
Town: Duisburg
Postcode: 47298
Country subdivision (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0004
Official name: IKK classic
Registration number: 993-80175-34
Postal address: IKK classic
Town: Dresden
Postcode: 01099
Country subdivision (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0005
Official name: IKK - Die Innovationskasse
Registration number: 993-80166-61
Postal address: IKK - Die Innovationskasse
Town: Schwerin
Postcode: 19061
Country subdivision (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0006
Official name: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Registration number: DE264833463
Postal address: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Town: Kassel
Postcode: 34131
Country subdivision (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0007
Official name: KNAPPSCHAFT
Registration number: DE124089627
Postal address: KNAPPSCHAFT
Town: Bochum
Postcode: 44799
Country subdivision (NUTS): Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0008
Official name: Techniker Krankenkasse (TK)
Registration number: DE811313100
Postal address: Techniker Krankenkasse (TK)
Town: Hamburg
Postcode: 22305
Country subdivision (NUTS): Hamburg (DE600)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0009
Official name: BARMER
Registration number: DE121009029
Postal address: BARMER
Town: Wuppertal
Postcode: 42285
Country subdivision (NUTS): Wuppertal, Kreisfreie Stadt (DEA1A)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0010
Official name: DAK-Gesundheit
Registration number: DE811462382
Postal address: DAK-Gesundheit
Town: Hamburg
Postcode: 20097
Country subdivision (NUTS): Hamburg (DE600)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0011
Official name: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Registration number: DE811554035
Postal address: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Town: Hannover
Postcode: 30125
Country subdivision (NUTS): Region Hannover (DE929)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0012
Official name: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
Registration number: DE812164907
Postal address: Handelskrankenkasse (hkk), Bremen
Town: Bremen
Postcode: 28195
Country subdivision (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0013
Official name: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registration number: DE811581812
Postal address: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Town: Hamburg
Postcode: 22041
Country subdivision (NUTS): Hamburg (DE600)
Country: Germany
Telephone: 08002655505664
Roles of this organisation:
Buyer
8.1.
ORG-0014
Official name: Vergabekammern des Bundes
Registration number: t:022894990
Postal address: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Town: Bonn
Postcode: 53113
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49 22894990
Roles of this organisation:
Review organisation
8.1.
ORG-0015
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version: 534274cc-8b2b-48a5-bbfe-5ee3d419a2c5 - 01
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 23/05/2025 10:25:54 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 338688-2025
OJ S issue number: 100/2025
Publication date: 26/05/2025