1. Buyer
1.1.
Buyer
Official name: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Legal type of the buyer: Central government authority
Activity of the contracting authority: Environmental protection
2. Procedure
2.1.
Procedure
Title: Wissenschaftlichen (Ad hoc) Analysen über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Description: In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.
Procedure identifier: 443c7f86-c185-493d-900f-a6c5f5c83130
Internal identifier: Z I 3 VSt - 1962/2026
Type of procedure: Open
The procedure is accelerated: no
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 73000000 Research and development services and related consultancy services
Additional classification (cpv): 75131000 Government services
2.1.2.
Place of performance
Town: Berlin
Country subdivision (NUTS): Berlin (DE300)
Country: Germany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT: 237 368,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional information: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattformdes Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Participation in a criminal organisation: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Money laundering or terrorist financing: 3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fraud: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Corruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching of obligations in the fields of social law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Insolvency: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Assets being administered by liquidator: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Business activities are suspended: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Grave professional misconduct: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: kultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5. Lot
5.1.
Lot: LOT-0000
Title: Wissenschaftlichen (Ad hoc) Analysen über die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Description: In 08/2024 ist die Methan-VO in Kraft getreten, die Methanemissionen fossiler Ressourcen (Gas, Öl, thermische u. metallurgische Kohle) reguliert. Sie ist ein Bestandteil des Fit for 55-Klimapakets des European Green Deal. Gemäß der Verordnung müssen innerhalb der EU Betreiber von (aktiven und inaktiven) Förderstätten fossiler Energieträger (Erdgas, Öl, Kohle), Unternehmen im Bereich der Erdgasinfrastruktur (Fernleitung, Verteilnetze, Speicher, LNG-Anlagen) Methanquellen (u.a. aus stillgelegten Kohlebergwerken, Transportinfrastruktur und Bohrlöchern) berichten u. Emissionen messen (Methanberichterstattung), überwachen u. Leckagen beheben. Auch Bestandsverzeichnisse aller inaktiven Bohrlöcher (Art. 18 VO) u. Kohlebergwerke (Art. 25 VO) müssen erstellt u. Emissionsminderungspläne vorgelegt werden. Routinemäßiges Abblasen u. Abfackeln wird verboten. Die Mess- und Berichterstattungsregelungen für die Öl- und Gasindustrie bauen bis zur Verabschiedung eines verbindl. Industriestandards auf dem Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0-Standard des VN-Umweltprogramms auf (UNEP). Ein wichtiger Bestandteil der Methan-VO ist die Regulierung von Importen fossiler Energieträger. Seit 2025 gelten jährl. Berichtspflichten für Importeure zu Produktionsbedingungen in Drittstaaten an nat. Behörden; ab 01.01.2027 folgt eine Nachweispflicht, dass für neue Verträge gleichwertige Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmaßnahmen (Monitoring von Emissionen, Reporting, Verification, sog. MRV) auf Produzentenebene gelten (MRV-Äquivalenzerfordernis). Ab 2028 müssen Importeure Methanintensitäten berichten. Schließlich gilt für Verträge, die ab 08/2030 geschlossen werden, dass die Öl-, Gas- und Kohleimporte einen noch von der EU-Kommission (KOM) festzulegenden Höchstwert bei den Methanemissionen bei der Produktion einhalten müssen. Wenngleich die Methan-VO seit Inkrafttreten in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, sind zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig. So müssen gem. Art. 33 die Mitgliedstaaten Sanktionen zur Ahndung von Verstößen gegen die VO festlegen (Meldung an KOM bis 5.8.2025). Dies wird – u. a. zusammen mit der Regelung von Zuständigkeiten der national. Behörden – in einem Umsetzungsgesetz festgelegt werden. In der gegenwärtigen ersten Phase der Umsetzung sind zahlreiche ökonomische, rechtl. u. techn. Fragen zu klären. Aufgrund der hohen potentiellen Klimaschutzwirkung der Methan-VO sieht BMUKN – wie auch die EU-Kommission - Handlungsbedarf diese effektiv umzusetzen u. dabei pragmatische und bürokratiearme Lösungswege zu skizzieren. Dabei gibt es in einigen Handlungsfeldern der Methan-VO bei der Umsetzung Forschungs- und Beratungsbedarf: • Methoden u. Verfahren für den Herkunftsnachweis für in die EU importierte fossile Energieträger (Erdgas, Erdöl, Kohle), insbesondere Umsetzung von sog. Trace-and-Claim und Book-and-Claim-Systemen (insb. auch unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen für Importe aus den USA) • Rechtl. Fragestellungen, z. B. Vorbehalt der Energieversorgungssicherheit; Verteilung der Vollzugszuständigkeiten, Integrierung von Berichterstattungsregime der Methan-VO in die Systematik der techn. Selbstverwaltung der Gasverteilung- und Fernleitungsinfrastruktur, Häufigkeit u. Umfang der Inspektionen nach Art. 6 Methan-VO • Berechnung von THG-Emissionswirkung der Verordnung sowie von einzelnen Regelungsbestandteilen • Berechnung von Vermeidungskosten auf staatl. (inkl. öffentliche Unternehmen) und privatwirtschaftl.Seite • Beratung zu Methanintensitätshöchstwerten • Analysen zu Öl- und Gasmärkten, insbes. Versorgungssicherheitsaspekte • Auswertung von Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) (inklusive Weiterentwicklung der VO), insbes. von Entwürfen von Tertiärrechtsakten, KOM-Empfehlungen, KOM-Guidelines (KOM-Initiativen). Neben selbständig zu erbringenden wissenschaftl.-techn. Auswertungen aktueller Entwicklungen sollen kurzfristig polit. Fragestellungen wissenschaftl. flankiert werden.
Internal identifier: Z I 3 VSt - 1962/2026
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 73000000 Research and development services and related consultancy services
Additional classification (cpv): 75131000 Government services
Options:
Description of the options: Die einzelnen Arbeitspakete enthalten jeweils fest vereinbarten Lesitungen als auch optionale Leistungen
5.1.2.
Place of performance
Town: Berlin
Country subdivision (NUTS): Berlin (DE300)
Country: Germany
5.1.3.
Estimated duration
Duration: 24 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT: 237 368,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be given: Tender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: Reduction of environmental impacts
Description: Es ist, sofern nicht in digitaler Form umsetzbar, Recycling-Papier nach dem Blauen Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig zu verwenden
Approach to reducing environmental impacts: Other
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Beschreibung: Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Klima- und Energiepolitik Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Analysen Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Criterion: References on specified services
Description of selection criterion: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: Erfahrung mit/im Bereich der Zusammenarbeit mit Obersten Bundesbehörden Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Preis
Description: Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 30
Criterion:
Type: Quality
Name: Qualität Umsetzungskonzept
Description: Umsetzungskonzept
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 40
Criterion:
Type: Quality
Name: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen
Description: Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, hierzu sind die Formulare 03.03 und 03.12 vorgesehen
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 30
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
Deadline for requesting additional information: 18/06/2026
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 25/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 67 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV /§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Information about public opening:
Opening date: 25/06/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Place: Bonn
Additional information: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
A non-disclosure agreement is required: no
Electronic invoicing: Required
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
Financial arrangement: Gemäß Vergabeunterlagen 11.02 Vertrag
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Information about review deadlines: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation providing additional information about the procurement procedure: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation providing offline access to the procurement documents: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation providing more information on the review procedures: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation receiving requests to participate: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Organisation processing tenders: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
8. Organisations
8.1.
ORG-0000
Official name: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Registration number: 991-20502-46
Postal address: Stresemannstraße 128-130
Town: Berlin
Postcode: 10117
Country subdivision (NUTS): Berlin (DE300)
Country: Germany
Telephone: 030-18305-0
Roles of this organisation:
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation providing offline access to the procurement documents
Organisation receiving requests to participate
Organisation processing tenders
8.1.
ORG-0001
Official name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registration number: +49228-94990
Postal address: Bundeskanzlerplatz 2-10
Town: Bonn
Postcode: 53113
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Contact point: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Telephone: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499 163
Roles of this organisation:
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0002
Official name: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number: 0204:994-DOEVD-83
Town: Bonn
Postcode: 53119
Country subdivision (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Country: Germany
Telephone: +49228996100
Roles of this organisation:
TED eSender
Notice identifier/version: 4560471f-91c8-49df-a22e-d29cc0cb5da0 - 03
Form type: Competition
Notice type: Contract or concession notice – standard regime
Notice subtype: 16
Notice dispatch date: 21/05/2026 15:43:40 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially available: German
Notice publication number: 353885-2026
OJ S issue number: 99/2026
Publication date: 26/05/2026