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									<cbc:Name languageID="DEU">Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)</cbc:Name>
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									<cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau</cbc:Name>
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		<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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						<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">0949-13-2026</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in  57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Zum Schuljahresende 2025/2026 laufen die Hin- und Rückfahrten zur bzw. von der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg aus. Sie sind ab dem Schuljahres-beginn 2026/2027 neu auszuschreiben.  Aufgrund des Umfangs der Beförderungsleistung wird eine europaweite Ausschreibung (Offenes Verfahren) durchgeführt.  Eine Übernahme der Fahrten in den ÖPNV ist nicht möglich.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYEQN#


Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren  sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.</cbc:Note>
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			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Hin- und Rückfahrten zur/von Schule am Rothenberg, Lohmühle 2a, 57627 Hachenburg in verschiedene Ortsgemeinden</cbc:Description>
			<cac:Address>
				<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
				<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">false</cbc:GuaranteeTypeCode>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Orfgen, Schöneberg, Fluterschen, Mudenbach</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 1:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2 a  Ortsgemeinde:        Anzahl Schüler*innen: - Orfgen                           1 - Schöneberg                  3 - Fluterschen                   3 - Mudenbach                   1  Gesamt: 8   Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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							<efac:StrategicProcurement>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Werkhausen, Altenkirchen (3 Hst.), Michelbach</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 2:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2 a  Ortsgemeinde:                                Anzahl Schüler*innen: - Werkhausen                                             1 - Altenkirchen, Hst. Leuzbbach                  3 - Altenkirchen, Hst. Bahnhof                      2 - Altenkirchen, Hst. Finanzamt/Frankfurter Str.   1 - Michelbach                                              1 Gesamt: 8   Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID>
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					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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							<efac:StrategicProcurement>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">3</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Fürthen, Hamm/Sieg, Roth-Hohensayn, Idelberg</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 3:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2 a  Ortsgemeinde:                                Anzahl Schüler*innen: - Fürthen                                                          4 - Hamm/ Sieg, Hst. Marktzentrum                   1 - Roth-Hohensayn, Hst. Bundesstraße           1 - Idelberg                                                         1    Gesamt: 7   Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0004</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">false</cbc:GuaranteeTypeCode>
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									<cac:Language>
										<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
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			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
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			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Wissen ( 2 Hst.), Heimborn, Limbach</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 4:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2 a  Ortsgemeinde:                                Anzahl Schüler*innen: - Wissen, Hst. Schloss, Schlossstraße            1 - Wissen, Hst. BBS/ Hachenburger Straße      4 - Heimborn                                                       1 - Limbach                                                         1    Gesamt: 7   Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
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				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Birken-Honigsessen, Wissen (2 Hst.), Kroppach</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 5:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2 a  Ortsgemeinde:                                Anzahl Schüler*innen: - Birken-Honigsessen                                       1 - Wissen, Hst. Kita Lummerland/Stadionstr     1 - Wissen, Hst. Im Kreuztal                               2 - Kroppach                                                       1  Gesamt: 5  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0006</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
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										</efac:AwardCriterionParameter>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
					</cac:SubordinateAwardingCriterion>
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			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
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			</cac:AdditionalInformationParty>
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					<cbc:ID>ORG-0001</cbc:ID>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">60</cbc:DurationMeasure>
			</cac:TenderValidityPeriod>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
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						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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				<cac:AppealReceiverParty>
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			<cac:Language>
				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
			</cac:Language>
			<cac:LotDistribution>
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			</cac:SecurityClearanceTerm>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
			<cbc:AccessToolsURI>https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYEQN</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>09:00:00+02:00</cbc:EndTime>
			</cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-17+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
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			</cac:AuctionTerms>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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			<cac:ContractingSystem>
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			</cac:ContractingSystem>
		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">6</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Wallmenroth, Scheuerfeld, Betzdorf (4 Hst.)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 6:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                Anzahl Schüler*innen: - Wallmenroth                                                   1 - Scheuerfeld                                                    1 - Betzdorf Hst. Maria Königin/Friedrich-Ebert-Straße 1 - Betzdorf Hst. Kölner Straße                           1 - Betzdorf Hst. Martin-Luther-Grundschule/Schützenstraße 2 - Betzdorf Hst. Busbahnhof                             2  Gesamt: 8  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
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				</cac:Address>
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			<cac:PlannedPeriod>
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				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0007</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
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								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">7</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Mudersbach-Niederschelderhütte, Mudersbach, Kirchen (3 Hst.), Steineroth</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 7:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Mudersbach-Niederschelderhütte, Hst. Bahnhof      1 - Mudersbach, Hst. Bahnhof/Bürgerplatz                    1 - Kirchen, Hst. Hardtkopfstraße                                  1 - Kirchen, Hst. Bahnhof                                              1 - Kirchen, Parkplatz Takko (Kirchstr. 11)                     1 - Steineroth                                                                 1  Gesamt: 6  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
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			</cac:PlannedPeriod>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
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	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0008</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">8</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Herdorf, Alsdorf, Schutzbach, Daaden-Biersdorf, Daaden</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 8:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Herdorf, Hst. Bahnhof/Rathaus                                 3 - Alsdorf                                                                       1 - Schutzbach, Hst. Betzdorfer-Straße                         1 - Daaden-Biersdorf, Hst. Mühlhof                               2 - Daaden, Hst. Hachenburger Straße                         1   Gesamt: 8  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
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			</cac:PlannedPeriod>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0009</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
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			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
			</cac:OpenTenderEvent>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">9</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Elkenroth, Kausen, Steinebach/Sieg Ortsteil Biesenstück, Malberg, Atzelgift</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 9:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Elkenroth                                                                 1 - Kausen                                                                    1 - Steinebach/Sieg Ortsteil Biesenstück                     1 - Malberg                                                                   3 - Atzelgift                                                                   1   Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0010</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
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						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cbc:AccessToolsURI>https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYEQN</cbc:AccessToolsURI>
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				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-17+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			</cac:OpenTenderEvent>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">10</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Langenbach b. K., Neunkhausen, Mörlen, Rosenheim</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 10:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Langenbach b.K.                                                               1 - Neunkhausen                                                                    3 - Mörlen                                                                               1 - Rosenheim                                                                        1  Gesamt: 6  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0011</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Waigandshain, Hof, Großseifen, Bad-Marienberg, OT Langenbach, Bad-Marienberg</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 11:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Waigandshain                                                                           1 - Hof                                                                                            1 - Großseifen                                                                                2 - Bad.Marienberg-Langenbach, Hst. K 56                                  1 - Bad.Marienberg, Hst. Neuer Weg                                            2                                                                     Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Rehe, Oberrod, Rennerod, Hellenhahn-Schellenberg, Pottum, Höhn-Oellingen, Höhn</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 12:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Rehe.                                                                              1 - Oberrod                                                                          1 - Rennerod                                                                       1 - Hellenhahn-Schellenberg Hst. Secker Straße               1 - Pottum                                                                           1 - Höhn-Oellingen                                                             1 - Höhn                                                                              2  Gesamt: 8  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">13</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Hundsangen, Wallmerod, Berod b. W., Oberahr, Weidenhahn, Freilingen</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 13:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Hundsangen                                                                   1 - Wallmerod                                                                      1 - Berod b. W.                                                                    1 - Oberahr                                                                          1 - Weidenhahn                                                                   1 - Freilingen                                                                       2  Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
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			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
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					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0014</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
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			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
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				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">14</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Arnshöfen, Langenhahn, Bellingen, Stockum-Püschen, Lochum, Alpenrod</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 14:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Arnshöfen                                                                       1 - Langenhahn                                                                   3 - Bellingen                                                                        1 - Stockum-Püschen                                                         1 - Alpenrod                                                                        1  Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0015</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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			<cac:PaymentTerms>
				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
			</cac:PaymentTerms>
			<cac:TendererQualificationRequest>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
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						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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		</cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
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				<cbc:EndDate>2026-06-17+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
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			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">15</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Härtlingen, Westerburg (2 Hst.), Halbs</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 15:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Härtlingen                                                                       1 - Westerburg, Hst. Langenhahner Str.                              2 - Westerburg, Hst. Jahnstraße                                         2 - Halbs                                                                              2  Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0016</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="fsr">false</cbc:ExecutionRequirementCode>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>100.0</efbc:ParameterNumeric>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">60</cbc:DurationMeasure>
			</cac:TenderValidityPeriod>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
					<cac:PartyIdentification>
						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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				</cac:AppealInformationParty>
				<cac:AppealReceiverParty>
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			<cac:Language>
				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
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		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
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					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
						</efext:EformsExtension>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
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			</cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-17+02:00</cbc:EndDate>
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			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
				<cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator>
			</cac:AuctionTerms>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
			</cac:ContractingSystem>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">16</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Vielbach, Marienrachdorf, Rückeroth, Schenkelberg, Steinebach a. d. W.</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 16:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Vielbach                                                                       2 - Marienrachdorf                                                            1 - Rückeroth                                                                    1 - Schenkelberg                                                              1 - Steinebach a. d. W.                                                     1  Gesamt: 6  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">1. Befähigung zur Berufsausübung:  Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen.   - Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH zum Beispiel durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges).   Diese ist vom Bieter als separate "Anlage 1"  hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der vorgelegten Referenz/-en geprüft.  - Nachweis von mindestens einer Referenz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2025-2023) über die Durchführung von regelmäßigen Personenbeförderungsleistungen (z. B. regelmäßige Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten, freigestellter Schülerverkehr, Linienverkehr, regelmäßige Beförderung von Personen zu Arztterminen). Aus der Referenzbescheinigung müssen die Kontaktdaten des Referenzgebers hervorgehen.   Die Abgabe einer entsprechenden Referenzbescheinigung (Eigenerklärung) ist als separate "Anlage 2" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen.  Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den vorzulegenden Nachweisen geprüft.  - Nachweis einer Berufs- oder  Betriebshaftpflichtversicherung des Beförderungsunternehmens. Diese muss Schäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung außerhalb des reinen Fahrbetriebs entstehen (z. B. beim Ein- und Aussteigen, beim Begleiten der Schüler oder durch die Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten). o Geforderte Deckungssumme: Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. o Maximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen (2-fach maximiert).  Der Nachweis kann durch eine Kopie der Versicherungspolicen oder eine aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht älter als 3 Monate) erbracht werden. Eine vorläufige Deckungszusage für den Fall der Auftragserteilung ist als Nachweis im Vergabeverfahren zulässig. Der Nachweis ist als separate "Anlage 3" hochzuladen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Sämtliche Angaben der Bietenden werden von dem Auftraggeber vertraulich behandelt.  Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis (bspw. dem "Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich" der Industrie- und Handelskammer) eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen (Präqualifizierung), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Der öffentliche Auftraggeber kann mit Blick auf die Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen die gesonderte Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung verlangen. Auf Verlangen geforderte Nachweise sind unverzüglich nach Aufforderung vollständig vorzulegen. Ansonsten kann das Angebot unberücksichtigt bleiben.  Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder ersatzweise eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).   Bei Einsatz von anderen Unternehmen (insb. Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe)  sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.  ***Wichtig*** Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt 124) aufgeführten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit " genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Insbesondere wird sich die Nachforderung nachstehender Unterlagen vorbehalten:  - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen  - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">a) Abgabe einer Tariftreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 3 LTTG (bei Angebotsinhalten mit KOM):   Vergaben im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße und Schiene (ausdrücklich auch der freigestellte Schülerverkehr mit inbegriffen) dürfen nach dem LTTG nur an Unternehmen erfolgen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten ein tarifliches Mindestentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.    oder   b) Abgabe einer Lohntreueverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG (Bei Angebotsinhalten mit Kleinbussen):   Leistungen, die vom Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, dass mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachvollziehen.  Hiervon erfasst werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs Fahrten, die ausschließlich mit Kleinbussen durchgeführt werden und denen keine Tarifbindung zu Grunde liegt.</cbc:Description>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
			<cbc:RecurringProcurementIndicator>true</cbc:RecurringProcurementIndicator>
			<cbc:RecurringProcurementDescription languageID="DEU">Tägliche Schülerbeförderungsfahrten im freigestellten Schülerverkehr an  den in der Ausschreibung genannten Werktagen über die gesamte Vertragsdauer.</cbc:RecurringProcurementDescription>
			<cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode>
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				<cbc:Note languageID="DEU">Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere den Mustervertrag.</cbc:Note>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.  Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Gesamtfahrpreis inkl. MwSt. (je Tag)</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.  Das wirtschaftlichste Angebot ist das preislich Günstigste (welches ggfl.s noch in der Wertung verblieben ist), weil der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. Der Angebotspreis wird über das konkret unterzeichnete "Angebotsblatt" ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden markierten Positionen vom Bietenden einzutragen.   Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden, und - an der der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonti,...) bleiben  Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.  Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de  Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postanschrift Stiftsstraße 9 Postleitzahl 55116 Ort Mainz Land Deutschland Telefon Fax E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet-Adresse (URL) www.mwvlw.rlp.de</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealInformationParty>
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			<cac:Language>
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						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker &amp; Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.</efbc:AccessToolName>
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			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-24+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2026-06-17+02:00</cbc:EndDate>
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			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.</cbc:Description>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">-elektronisch über die Vergabeplattform - Bei der: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Peter-Altmeier-Platz 1 56410 Montabaur Zimmer B 030</cbc:Description>
				</cac:OccurenceLocation>
			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
				<cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator>
			</cac:AuctionTerms>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
			</cac:ContractingSystem>
			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">17</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Hin- und Rückfahrt  (montags - freitags) aus/in OG: Freirachdorf, Roßbach, Wahlrod, Wied, Hattert-Hütte, Hattert (Oberhattert)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Ausgeschriebene Fahrten Los 17:  Hin- und Rückfahrt (montags - freitags) zur/von Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg, Lohmühle 2a  Ortsgemeinde:                                                              Anzahl Schüler*innen: - Freirachdorf                                                                2 - Roßbach                                                                     1 - Wahlrod                                                                      1 - Wied                                                                           1 - Hattert-Hütte                                                               1 - Hattert (Oberhattert), Hst. Brücke                              1  Gesamt: 7  Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr):  08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do):   15:15 Uhr  Unterrichtsende (freitags):   12:45 Uhr                Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#


Weitere Einzelheiten zu den Fahrten, Zeiten und Fahrtagen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Der Bietende kann sein Angebot für ein Los oder für alle Lose abgeben. Eine Begrenzung auf eine maximal mögliche Loszuteilung findet nicht statt. Der Bietende hat somit auch Gelegenheit, sein Angebot auf alle Lose abzugeben. Die jeweiligen Lose sind zwingend auszuweisen.   Zulässigkeit von Rabatten: Den Bietern steht es frei, für den Fall der gleichzeitigen Zuschlagserteilung für alle Lose (Gesamtangebot) Rabatte auf die Angebotspreise zu gewähren. Ein solches Angebot ist bitte auf einem gesonderten Firmendokument einzureichen.   Wertungsverfahren: Die Vergabestelle ermittelt das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los zunächst separat (losweise Wertung). Im Anschluss erfolgt eine Gesamtschau: Es wird geprüft, ob die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Einzelangebote aller Bieter günstiger ist als ein Gesamtangebot eines Bieters unter Berücksichtigung seines Rabatts. Der Zuschlag für das Gesamtangebot wird nur dann an den Rabattgeber erteilt, wenn sein rabattiertes Gesamtergebnis wirtschaftlicher ist als die Summe der besten Einzelangebote der Wettbewerber für diese Lose.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>true</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60172000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">60170000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe Fahrtenplan.</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Lohmühle 2 a</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Hachenburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>57627</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB1B</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
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					</cac:Country>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">1</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Option zur Erweiterung und Reduzierung der Beförderungsleistungen (Nachmeldung und Abmeldung von Schülerinnen/Schülern, Routenanpassungen)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>3</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Laufzeit des abzuschließenden Beförderungsvertrages beträgt 1 Jahr. Er verlängert sich bis zu 3 Mal um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung erfolgt stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.  Erster Fahrtag in allen Losen:  Montag, 10.08.2026</cbc:Description>
					</cac:Period>
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			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
</ContractNotice>