2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45000000 Construction work
Additional classification (cpv): 45262670 Metalworking, 45214100 Construction work for kindergarten buildings, 45215100 Construction work for buildings relating to health, 45421131 Installation of doors, 45421100 Installation of doors and windows and related components, 44221200 Doors, 45223210 Structural steelworks, 44221220 Fire doors, 45421160 Ironmongery work, 45441000 Glazing work
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: Das Angebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail und nicht in Papierform!) und mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, z.B. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen sowie alle Informationen nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen werden über subreport ELViS bereitgestellt. Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der brutto Auftragssumme inkl. Nachträge, ab einer Auftragssumme inkl. Nachträge von netto 250.000,00 Euro, zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 Prozent der brutto Schlussrechnungssumme, ab einer Schlussrechnungssumme von netto 250.000,00 Euro, zu leisten. Die Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche sind in Form einer Bürgschaft zu leisten. Sofern diese nicht vorliegen, ist der Auftraggeber berechtigt, diese in Form eines Bar-Einbehalt vorzunehmen.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Corruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Participation in a criminal organisation: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Money laundering or terrorist financing: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Fraud: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Insolvency: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Assets being administered by liquidator: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Grave professional misconduct: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of social law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Business activities are suspended: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.