355230-2026 - Competition
Germany – Computer equipment and supplies – Rahmenvereinbarung Scanner
OJ S 99/2026 26/05/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Emailniklas.pruschinski@it.niedersachsen.de
Legal type of the buyerRegional authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleRahmenvereinbarung Scanner
DescriptionRahmenvereinbarung über die Lieferung von Scan-Technologien inklusive Instandhaltungs- und Pflegeleistungen
Procedure identifier5fa45d3e-a6d5-49c4-bae9-6c0df784ccbe
Internal identifier25/248
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 30200000 Computer equipment and supplies
Additional classification (cpv): 30216110 Scanners for computer use, 48318000 Scanner software package
2.1.2.
Place of performance
Anywhere
Additional informationDie Lieferung kann sich über ganz Niedersachsen erstrecken.
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTCTB57RY# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Participation in a criminal organisationÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
FraudÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
CorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Breaching obligation relating to payment of taxesAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Breaching of obligations in the fields of environmental lawAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Breaching of obligations in the fields of social lawAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Breaching of obligations in the fields of labour law1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe "A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1" ). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
InsolvencyAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Assets being administered by liquidatorAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Business activities are suspendedAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Grave professional misconductAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1") .
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureAusgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
Early termination, damages, or other comparable sanctionsAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1" ).
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureAusgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe "A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1").
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleRahmenvereinbarung Scanner
DescriptionDer Zentrale IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz (ZIB) betreibt eine zentrale IT-Infrastruktur für 160 Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Fachgerichten, der Staatsanwaltschaften, dem Justizvollzug und dem ambulanten Justizsozialdienst (ehem. Bewährungshilfen). Es wird davon ausgegangen, dass Behörden, die sich am gleichen Standort befinden, die Scaninfrastruktur gemeinsam nutzen werden. Daher sind insgesamt 147 Scanstellen zu betreiben. Ziel ist es dabei, Papiereingänge in den Formaten A8 bis A3 mit Hochleistungsscannern einzulesen sowie Überformate und physische Gegenstände abbilden zu können.
Internal identifier25/248
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 30200000 Computer equipment and supplies
Additional classification (cpv): 30216110 Scanners for computer use, 48318000 Scanner software package
5.1.2.
Place of performance
Anywhere
Additional informationDie Lieferung kann sich über ganz Niedersachsen erstrecken.
5.1.3.
Estimated duration
Duration24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals2
Other information about renewalsDie Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Es besteht die zweimalige Möglichkeit für eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationBezugsberechtigte Stellen: Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen des Niedersächsischen Justizministeriums. Der Auftraggeber erhält das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte an die bezugsberechtigten Dienststellen und Behörden in Niedersachsen weiter zu vertreiben.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementReduction of environmental impacts
DescriptionVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Aim of strategic procurementFulfilment of social objectives
DescriptionVerpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung
Approach to reducing environmental impactsThe transition to a circular economyClimate change mitigationPollution prevention and control
Social objective promotedEthnic equalityGender equalityHuman rights due diligence in global supply chainsFair working conditionsOther
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionEs werden keine Eignungskriterien im Rahmen eines Fragenkatalogs zur Eignung abgefragt. (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es werden keine Eignungskriterien im Rahmen eines Fragenkatalogs zur Eignung abgefragt.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information09/06/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTCTB57RY/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTCTB57RY
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTCTB57RY
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders23/06/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid129 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information- Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contract- Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedyes
Electronic payment will be usedyes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
Framework agreement, without reopening of competition
Maximum number of participants1
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Information about review deadlines: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Organisation providing additional information about the procurement procedureLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation receiving requests to participateLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Registration number000
Postal addressGöttinger Chaussee 259
TownHannover
Postcode30459
Country subdivision (NUTS)Region Hannover (DE929)
CountryGermany
Emailniklas.pruschinski@it.niedersachsen.de
Telephone000
Internet addresshttps://vergabe.niedersachsen.de
Roles of this organisation
Buyer
Central purchasing body acquiring supplies and/or services intended for other buyers
Central purchasing body awarding public contracts or concluding framework agreements for works, supplies or services intended for other buyers
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registration numbert:04131153308
Postal addressAuf der Hude 2
TownLüneburg
Postcode21339
Country subdivision (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
CountryGermany
Emailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telephone+49 4131153308
Internet addresshttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version3559a662-ff01-4aea-a457-edc4eef884f0  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date22/05/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number355230-2026
OJ S issue number99/2026
Publication date26/05/2026