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					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
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	<cbc:IssueDate>2026-05-27+02:00</cbc:IssueDate>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.  Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber wird 12 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 10 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben. Bewerbungen, die eine der aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.   Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die geplante Anzahl Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und in der unten dargestellten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.  Sollte die Bewertung des 13.-platzierten zu dem 12.-platzierten Bewerber einen unerheblichen Abstand aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, den 13.-platzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.  Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 10 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 11.-platzierten Bewerber zu den ersten 10 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.   Bei einem Gleichstand zwischen zwei Bewerbern werden beide Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.   Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den für die Bewerberreduzierung relevanten Kriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Weitere Details siehe Bewerbungsaufforderung!</cbc:Description>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">neg-w-call</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG.  Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal.  Das bereitgestellte Fremdpersonal soll vor allem zur Unterstützung der Agilen Funktionen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Rollen in den Agilen Fachbereichen bzw. Domänen der Toll Collect. Zu den relevanten Einsatzbereichen der überlassenen Arbeitnehmer gehören insbesondere klassische Rollen im DevOps sowie weiteren technischen Spezialfunktionen innerhalb agiler Teams. Ergänzend können auch unterstützende Rollen im (IT-)Projekt- oder Produktumfeld abgerufen werden, soweit diese für die operative Umsetzung der (IT-)Vorhaben erforderlich sind.  Die Rahmenvereinbarung dient damit der kurzfristigen und flexiblen Abdeckung von Kapazitäts- und Kompetenzbedarfen sowie der Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von Vorhaben in der agilen Organisation.  Die verfahrensgegenständlichen Leistungen beinhalten explizit nicht: Management Beratungsleistungen, Rechts- oder Wirtschaftsberatungsleistungen sowie kaufmännische Rollen außerhalb der agilen Ablauforganisation der Toll Collect.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FMSGG#


Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.  Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.  Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.  Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.  Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.  Mit der Vergabestelle können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP und nur in Textform gem. § 126 b BGB kommunizieren. Bitte nutzen Sie keine fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Hier Anpassen wg. Signaturvoreinstellung DTVP  Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:  1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.  Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.    3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.  Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:  1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an. 2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "... (Titel der Maßnahme)" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". 3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation". 4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.   Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.</cbc:Note>
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		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.  der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.  Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.  Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">04-VST-E-2026</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Struktur der Rahmenvereinbarung  Die Toll Collect GmbH beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern gem. § 21 Abs. 4 VgV zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG abzuschließen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass stets ein bedarfsgerechter Abruf von Leistungen möglich ist und dieser in kurzer Zeit konkret beauftragt werden kann. Die Toll Collect GmbH wird die Leistungen in sehr unterschiedlichen Bedarfslagen beauftragen, diese erstreckt sich von geplanten Vorhaben bis zu Adhoc-Leistungen, um den Personalbedarf zu jeder Zeit zu decken.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">- Hinweis des Auftraggebers: Aufgrund der gesetzlichen Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, insbesondere §1 Abs.1 S.3 AÜG ist die Teilnahme an dieser Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Unterauftragnehmern und die Nutzung der Eignungsleihe i.S.d. §47 VgV nicht zulässig. Daher sind die Passagen in den Teilnahmeunterlagen, die sich auf die Unterauftragsvergabe oder Eignungsleihe beziehen nicht anzuwenden.  -----------------------------------------------------------------------------------------------   - Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.  Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.  Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.  Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.  Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.  Mit der Vergabestelle können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP und nur in Textform gem. § 126 b BGB kommunizieren. Bitte nutzen Sie keine fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens. Hier Anpassen wg. Signaturvoreinstellung DTVP  Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:  1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf. 2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.  Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.    3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.  Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:  1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an. 2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "... (Titel der Maßnahme)" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen". 3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation". 4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.   Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.</cbc:Note>
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