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				<cbc:Description languageID="DEU">Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.</cbc:Description>
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		<cbc:Description languageID="DEU">Vergabeart Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 119 Abs. 5 GWB, 17 VgV durchgeführt.   Diejenigen Unternehmen, die nach abgeschlossenem Teilnahmeverfahren dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Es werden drei Bieter zur Teilnahme an der Angebotsphase / am Verhandlungsverfahren zugelassen.   Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Sofern der Auftraggeber von diesem Vorbehalt keinen Gebrauch macht, wird eine Verhandlungsphase durchgeführt.  Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln und die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).</cbc:Description>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Einführung einer Gesamtbanklösung (Ex-Post)</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Zu erbringende Leistungen   Die NBank plant die Einführung einer Standardplattform für ein neues Kernbanksystem (KBS) sowie ein neues Kunden- und Sachbearbeiterportal (im Folgenden zusammenfassend als "Förderportal" bezeichnet) im Rahmen ihrer Gesamtbankstrategie. Ziel ist es, eine integrierte Gesamtbanklösung einzuführen, die die Anforderungen an Stabilität, IT-Sicherheit, Kundenunterstützung, Betriebsmodell, Kosten und Abdeckung des Produktportfolios - insbesondere im Fördergeschäft - erfüllt. Die Gesamtbanklösung muss dabei die Bereiche der Vertrags- und Antragsbearbeitung, dafür zu nutzende Geschäftspartner, das interne und externe Rechnungswesen sowie den Zahlungsverkehr einer Bank abdecken und alle bankaufsichtlichen und landesrechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Zurverfügungstellung des damit verbundenen Geschäftsreportings.    Übersicht Leistungen   Der zu vergebende Auftrag umfasst die fachliche und technische Konzeption sowie die Implementierung, Konfiguration, Test und Inbetriebnahme einer modernen, integrierten Gesamtbanklösung inklusive Kernbanksystem und Förderportal. Die Leistungen umfassen die Planung, die Migration und den Aufbau einer skalierbaren IT-Plattform, die alle relevanten bankinternen Prozesse sowie Fördermanagement abbildet und die damit verbundene Beratung, um das System optimal einzustellen. Dazu gehören unter anderem eine automatisierte Antragsbearbeitung, ein Dokumentenmanagement, eine Workflowsteuerung und die Integration zu externen Registern und Meldewesen. Das System soll perspektivisch auch die modernen Möglichkeiten von KI integrieren können.    Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsportfolio die Sicherstellung von hoher Datenqualität, Systemperformance und Compliance mit Datenschutzanforderungen. Ebenso sind ein benutzerfreundliches Interface sowie umfassende Support- und Betriebsdienstleistungen Teil des Auftrags.    Das Projekt soll sich dabei grundsätzlich in zwei Phasen gliedern:   - Vorprojekt: Entwicklung eines standardisierten Vorgehens zur Einführung der Gesamtbanklösung mit minimalem Anpassungsbedarf. Ziel ist eine belastbare zielführende Planung und valide Kalkulation des Umsetzungsvorhabens, die in den Säulen Ziel-Anwendungslandschaft/Scope und Zeitplanung erfolgen soll. In der Vorprojektphase ist ein Prototyp / MVP (Minimum Viable Product) des Förderportals zur Konkretisierung des Vorhabens zu entwickeln und bereitzustellen. Ziel des Vorprojekts ist Planungssicherheit für die Umsetzungsphase, damit entsprechend Kapazitäten eingeplant und eine belastbare Zeitplanung entwickelt werden können.    - Umsetzungsphase: Einführung der Gesamtbanklösung, begleitet durch den Auftragnehmer, inkl. Migration, Schnittstellenentwicklung (Nebenbücher und DWH), Customizing, Schulung, Betrieb und Hypercare.   Die Leistungserbringung soll bei der NBank als Vor-Ort- sowie Remote-Tätigkeit erfolgen. Eine Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Förderbanken ist vorgesehen.       Anforderungen an die Gesamtbanklösung   Die Gesamtbanklösung soll eine moderne, modulare und skalierbare Architektur besitzen, die sowohl die Anforderungen des Kernbankgeschäfts als auch des Fördergeschäfts vollständig abbildet. Sie muss eine hohe Datenqualität, Performanz und Sicherheit gewährleisten und dabei gesetzliche sowie regulatorische Vorgaben erfüllen.   Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit für unterschiedliche Nutzergruppen stehen ebenso im Fokus wie flexible Anpassungsmöglichkeiten zur Abbildung sich ändernder Prozesse. Automatisierungen und eine integrierte Workflowsteuerung sollen effiziente Abläufe ermöglichen. Die Software muss Schnittstellen zu internen und externen Systemen bieten, um eine nahtlose Integration und Datenkonsistenz sicherzustellen.   Das System muss langfristig erweiterbar sein, um künftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können, und den Betrieb sowie Support optimal zu unterstützen.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64MZSU#


3. Hinweise zur Angebotsphase  3.1. Hinweis und Bieterfragen  Hinweise / Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahrensablauf sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular (02a - Formular Bieterfragen). Um eine rechtzeitige Beantwortung der eingereichten Bieterfragen zu gewährleisten sind diese bis spätestens 03. Mai 2026 über das DTVP einzureichen. Soweit Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bittet daher darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zu-lassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen.   3.2. Vertragsunterlagen  Die den Bietern zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen (= Unterlagen gemäß dem Anhang Anlagenverzeichnis) sind Grundlage des einzureichenden Angebots.  3.2.1.  Verhandlungsergebnisse Alle im Rahmen der Verhandlungsrunden zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erörterten und abgestimmten Verhandlungsbedarfe, Beistellungen und Mitwirkungen sind in Anlage 03 - Zusagen, Annahmen, Beistellungen und Mitwirkungen abschließend zusammengeführt.   Die Anlage 03 wird den Bietern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots individuell zur Verfügung gestellt.   Entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer Lüneburg aus dem Beschluss vom 20. April 2026 (VgK-16/2026), hat der Auftraggeber die Kosten für beigestellte Lizenzen für alle Bieter einheitlich im Tabellenblatt Lizenzkosten aufgenommen, so dass sie - im Falle einer Inanspruchnahme - auch im TCV berücksichtigt werden. Die beigestellten Lizenzen verbleiben - auch im Falle einer Inanspruchnahme - kosten-, risiko-, und verantwortungsseitig beim Auftraggeber.   Mit der Einreichung des finalen Angebots bestätigt der Bieter, dass dieses auf Grundlage, der in Anlage 03 dargelegten, final abgestimmten Verhandlungsbedarfe, Beistellungen und Mitwirkungen, erstellt wurde.   Die Inhalte der Anlage 03 werden im Falle der Zuschlagserteilung integraler Bestandteil des Projekt- und Betriebsvertrages.  3.2.2.  Leistungsscheine  Mit dem finalen Angebot sind keine Leistungsscheine einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der ersten und zweiten Angebotsphase eingereichten Leistungsscheine nicht unmittelbar in das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgenommen werden.   Die Abstimmung und Vereinbarung der Leistungsscheine erfolgt nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Projektphase gemäß Ziffer 4.2 bis 4.4 sowie Ziffer 7.5 und 4.5 des Projektvertrags (Anlage 06 der Vergabeunterlagen). Grundlage der zu entwickelnden Leistungsscheine bilden die bereits mit dem ersten und zweiten Angebot abgegebenen Leistungsscheine.   3.2.3.  Standorte der Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Daten Soweit noch nicht mit einem der bisherigen Angebote geschehen, sind die Bieter aufgefordert, mit ihrem finalen Angebot jeweils den Anhang 1 zu den Anlagen bankenaufsichtliche Anforderungen des Projekt- sowie Betriebsvertrages auszufüllen und einzureichen.  3.2.4.  Hinweise zum Verhandlungsbedarf Für das finale Angebot gilt, dass die zu erbringende Leistung nunmehr abschließend durch die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, den Anforderungskatalog sowie den Projekt- und Betriebsvertrag inklusive Anlagen, festgelegt ist, § 29 Abs. 1 Nr. 3 VgV.?   Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung erneuter Verhandlungen oder auf Berücksichtigung neuer Verhandlungsbedarfe besteht nicht.   3.3. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.  3.4. Sprache Das Vergabeverfahren und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Sämtliche Erklärungen und ggf. weiterführende Korrespondenz sind in deutscher Sprache vorzulegen. Beschreibungen einzelner Systemteile und Komponenten und Datenblätter können zu informatorischen Zwecken zusätzlich in Englisch eingereicht werden. Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter (auch Nachunternehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.  3.5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten Änderungen / Ergänzungen / Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe zulässig, aber nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebots möglich. Durch dieses aktualisierte Angebot wird ein vorher übermitteltes Angebot von dem Auftraggeber als überholt / zurückgenommen behandelt. Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Einreichung der jeweiligen Angebote zulässig  3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise die Angebote der Bieter bekannt sind. Gibt ein Bieter somit nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag hinsichtlich derselben Leistung, ist der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet. Dies führt zwingend zum Ausschluss der betroffenen Angebote, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.  3.7. Aufklärung und Nachforderung Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über ihre Angebote zu verlangen sowie fehlende Angebotsinhalte nachzufordern. Für Nachforderungen gilt § 56 VgV. Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich</cbc:Note>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">1. Für das Preisangebot können folgende Punkte erreicht werden:  Für die Wertung maßgeblich ist der Total-Contract-Value (TCV), der sich aus dem Preisblatt aus Zelle Q11 im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" ergibt. Das Angebot mit dem niedrigsten TCV erreicht 300 Bewertungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren TCV errechnet sich nach folgendem Rechenweg:  Kosten des niedrigsten Angebots dividiert durch die Kosten des zu bewertenden Angebots multipliziert mit den max. erreichbaren Bewertungspunkten.  Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigste Kosten aller Bieter), Angebotspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 300 Punkte. Bieter 2 erhält 250 Punkte (100:120*300).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Funktionsumfang der Gesamtbanklösung</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">2. Funktionsumfang der Gesamtbanklösung  Bewertet wird der vom Bieter anzugebende Abdeckungsgrad der im Tabellenblatt "Anforderungen Funktional" aufgeführten Anforderungen.  Die Bepunktung ist abhängig von zwei Faktoren: 1. Gewichtung des Kriteriums der jeweiligen Anforderung und 2. Punkte anhand des bieterseitig ausgewählten jeweiligen Abdeckungsgrads der Anforderung:  Gewichtung des Kriteriums:  Muss-Anforderung = 5fache Gewichtung Soll-Anforderung = 3fache Gewichtung Kann-Anforderung = 1fache Gewichtung  Punkte des Abdeckungsgrad der Anforderung:  - Im Standard umsetzbar (wird spätestens für den geplanten Produktivstart im Standard vom Anbieter ausgeliefert) = 25 Punkte - Durch Customizing konfigurierbar (wird spätestens für den geplanten Produktivstart im Standard vom Anbieter ausgeliefert und konfiguriert)= 20 Punkte - Kundenindividuelle Entwicklung, welches per Release vor Produktivsetzung ausgeliefert wird = 15 Punkte - Kundenindividuelle Entwicklung, welches nach Produktivsetzung (innerhalb von 12 Monaten) ausgeliefert wird = 10 Punkte  - Kundenindividuelle Entwicklung zu analysieren bzw. zu bewerten (Vorlegung eines Business Case im gemeinsamen Vorprojekt - Auslieferungszeitpunkt noch offen) = 5 Punkte - Kein Abdeckungsgrad = 0 Punkte   Die sich aus den Angaben des Bieters zu den jeweiligen Abdeckungsgraden der Anforderungen ergebenden und für die Wertung relevanten Punktzahlen im Tabellenblatt "Anforderungen Funktional" übertragen sich automatisch in das Tabellenblatt "Gesamtübersicht". Die für die Wertung relevanten Punktzahlen werden dort in Bewertungspunkte umgerechnet. Die für die Angebotswertung relevante Bewertungspunktzahl (max. 400 Punkte) ergibt sich aus Zelle F13 im Tabellenblatt "Bewertungsübersicht" des Anforderungskatalogs.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Angebotskonzept</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">3. Konzeptbewertung 3.1 Darstellung zum Projektvorgehen zur Einführung der Gesamtbanklösung (20 %) 3.2 Darstellung zum Vorgehen im Betrieb der Gesamtbanklösung (10 %)  Der Auftraggeber bewertet für jeden Konzeptteil (Darstellung zum Projektvorgehen zur Einführung der Gesamtbanklösung (Ziffer 4.3.1) sowie Darstellung zum Vorgehen beim Betrieb (Ziffer 4.3.2)) gesondert, ob und in welchem Maß der vom Bieter eingereichte Konzeptteil eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Projektablauf erwarten lässt.  Die Bewertung der vom Bieter gemachten Angaben durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. Maßgeblich ist darüber hinaus, ob und inwieweit das Konzept auf die Besonderheiten der hier ausgeschriebenen Leistungen für das hier ausgeschriebene Projekt ausgerichtet sind. Hinsichtlich der vom Bieter benannten Teams / Ansprechpartner sind auch die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals von Bedeutung.  Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:  Die Darstellungen des Bieters lassen eine - sehr gute (4 P) - gute (3 P) - befriedigende (2 P) - ausreichende (1 P) - mangelhafte (0 P) Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen erwarten.  Die für die Wertung relevanten Punktzahlen werden anhand des jeweils erreichten Punktwertes (z.B. 3/4) in Bewertungspunkte umgerechnet (z.B. 3/4*200 = 150 Bewertungspunkte). Bewertet wird nur die erreichte Bewertungspunktzahl.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">RE 2025.35</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Einführung einer Gesamtbanklösung (Ex-Post)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Projektziel   Im Rahmen ihrer IT-Strategie vergibt die NBank einen Auftrag zur Einführung einer Gesamtbanklösung, bestehend aus einem standardisierten Kernbanksystem (KBS) und einem einheitlichen Förderportal sowie zugehörigen Dienst- und Betriebsleistungen. Ziel ist es zum einen, das bestehende Kundenportal und die Sachbearbeiter-Anwendung - gegebenenfalls schrittweise - durch ein einheitliches Förderportal abzulösen, das mit Beginn des ersten Quartals 2028 produktiv starten muss, um den Beginn der nächsten Förderperiode zu unterstützen. Parallel dazu soll das bestehende Kernbanksystem schrittweise bis spätestens 2029/2030 durch ein neues System ersetzt werden. Die Ablösung kann in mehreren Phasen erfolgen, darunter Umsetzungs-, Migrations-, Einführungs-, Stabilisierungs- und Einführungsprojekte sowie Schulungsangebote für Nutzer. Ziel ist es, eine zukunftssichere Lösung bereitzustellen, die flexibel erweiterbar ist und den effizienten Betrieb langfristig gewährleistet. Die Prozesse der NBank sollen mit dem neuen Gesamtbanksystem optimal und effizient unterstützt werden. Die beschriebene Reihenfolge in der Umsetzung erfolgt auf Basis intern erarbeiteter Prämissen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens zu bestätigen sind.    Das Zielbild der NBank für die Gesamtbanklösung ist darauf ausgerichtet, die Zukunftsfähigkeit der Bank zu gewährleisten und eine umfassende Modernisierung durchzuführen. Das System muss sowohl fachliche als auch technische und prozessuale Anforderungen lösen, um die Bank auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Ein zentraler Aspekt dieser Transformation ist der Übergang vom Eigenbetrieb und punktuellen Auslagerungen hin zu Managed Services, die eine effizientere und flexiblere Betriebsweise ermöglichen.   Ein neues Förderportal muss eingeführt werden, das als zentraler Zugangspunkt für die Interaktion mit der Bank dient. Portal und KBS müssen eine integrierte Lösung darstellen. Dieses Portal ist Teil einer integrierten Sachbearbeitung, welches sich durch einen hohen Grad an Workflow gestützten Abläufen auszeichnet, um die Verwaltung von Fördermitteln und die Administration von Förderprodukten zu erleichtern. Das hoch standardisierte Kernbanksystem muss unter anderem die Prozessierung der Kreditvergabe, die Verwaltung von Kreditprodukten und Sicherheiten, die Bewertung der Kreditwürdigkeit, das Management von Sanierungsprozessen sowie die operative Abwicklung von Buchungen und Zuschüssen umfassen. Zudem müssen Asset- und Portfolio-Management sowie Handelsaktivitäten integriert sein, um eine umfassende Abwicklung der Bankgeschäfte zu gewährleisten.   Ein besonderer Fokus muss auf der Unterstützung der Felder Darlehen und Zuschuss, sowie Liquiditätssteuerung und Handelsabwicklung liegen, die durch spezialisierte Funktionen im Kernbanksystem abgedeckt werden. Die Steuerung der Bankprozesse muss durch das Rechnungswesen, Handelsabwicklung sowie Bilanzierung und die Abwicklung von Zahlungen und Transaktionen sowie das Controlling unterstützt werden, um eine effiziente Steuerung der Bank zu gewährleisten.   Die Integration der Daten muss durch ein strukturiertes Datenmodell und Datenbankfunktionen erfolgen, die die Verwaltung und Analyse von dispositiven und operativen Daten ermöglichen.    Ein umfängliches Meldewesen sowie eine vollständige Risikosteuerung inklusive der Abbildung gängiger Risikoarten sind ebenfalls Teil des Zielbildes, um eine umfassende Steuerung und Überwachung von Risiken zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben muss durch Compliance-Funktionen sichergestellt werden.    Im Bereich Querschnitt und Unterstützung müssen Geschäftspartner-Systeme, Kalkulationssysteme, Dokumentensysteme, Aktenverwaltung, sowie Prozessmanagement und Einkaufsprozesse, insbesondere die Verarbeitung von Eingangsrechnungen, gewährleistet werden.   Dieses Zielbild zeigt eine integrierte Lösung, die darauf ausgelegt ist, die Effizienz zu steigern und die Interaktion sowohl intern als auch mit Kunden und Partnern zu verbessern.   Ausgangssituation   Die bestehende IT-Landschaft der Bank setzt sich aktuell aus verschiedenen Technologien und Systemen zusammen, darunter ein Kernbanksystem, ein separates Kundenportal sowie eine Sachbearbeiterfunktion zur Antragsbearbeitung. Diese heterogene Systemlandschaft stößt zunehmend an ihre Grenzen, da die Anforderungen an Digitalisierung, das Datenvolumen und regulatorische Vorgaben stetig steigen.   Da das vorhandene Kernbanksystem und das Förderportal in ihrer Leistungsfähigkeit und Integration nicht mehr ausreichend sind, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sucht die NBank nach einer flexiblen Lösung, um Prozesse effizienter und benutzerfreundlicher für interne und externe Anwender zu gestalten.   Es besteht dringender Bedarf, die IT-Landschaft zu modernisieren und durch eine integrierte, zukunftssichere Gesamtbanklösung zu ersetzen. Diese muss eine verbesserte Datenqualität und -konsistenz gewährleisten, den Betrieb und Support langfristig optimieren sowie bankinterne Abläufe und die Abwicklung von Förderprogrammen effektiv unterstützen. Alle aktuellen Datenschutz-, Sicherheits- und regulatorischen Standards müssen umfassend eingehalten werden.   (nähere Beschreibung der Beschaffung siehe 01 - Leistungsbeschreibung)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Vorbemerkung  Diese Verfahrensbedingungen ergänzen die Unterlage "Anlage 02 - Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb", Anlage 02 - Verfahrensbedingungen Angebots- und Verhandlungsphase, Anlage 02 - Verfahrensbedingungen 2. Angebots- und Verhandlungsphase sowie sämtliche andere Vergabeunterlagen und ergänzenden Informationen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sowie der ersten und zweiten Angebotsphase von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Die dort zum Verfahren gegebenen Bedingungen und Informationen bleiben gültig, sofern sie sich nicht durch den Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und der ersten und zweiten Angebotsphase erledigt haben oder sofern sie nicht in diesen Verfahrensbedingungen geändert werden. Auf die in den Bewerbungsbedingungen zum Teilnahmewettbewerb und den vorangegangenen Angebotsphasen enthaltenen Informationen sowie sämtliche andere Vergabeunterlagen und ergänzenden Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, wird hiermit insoweit ausdrücklich Bezug genommen. Im Laufe des Vergabeverfahrens werden den Bietern gegebenenfalls weitere Informationen zur Verfügung gestellt.   2. Abgabe der Angebote /Angebotsfrist Angebote sind in Textform nach § 126b BGB über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen, vgl. § 53 Abs. 1 VgV.   Angebote sind gemäß den Anforderungen des Auftraggebers in deutscher Sprache zu erstellen. Sie müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Insbesondere sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV.   Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen, werden diese kein Vertragsbestandteil.  Das finale Angebot ist spätestens bis zu folgendem Termin einzureichen: 07. Mai 2026, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist)  Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen werden, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.  (nähere Informationen siehe 02 - Verfahrensbedingungen Angebots- und Verhandlungsphase)</cbc:Note>
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