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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Punkt 5.1.6. Allgemeine Informationen: Anstatt: Vorbehaltene Teilnahme: Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Muss es heißen: Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein</efbc:ChangeDescription>
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							<efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Unter Punkt 5.1.6. der Bekanntmachung werden fehlerhafte Angaben korrigiert.</efbc:ReasonDescription>
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				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00391786-2026</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">109/2026</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2026-06-09+02:00</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  "§ 134 Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;  (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;  (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 Unwirksamkeit:  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 Einleitung, Antrag:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...  § 168 Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;  (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...</cbc:Description>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren.  Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.  Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYMSXG#


1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.  2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.  3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B. die Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter über die Höchstmenge hinaus oder durch freie Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen in anderen Fachbereichen im dann dort genannten Umfang) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal 5.000.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.09.2026.</cbc:Note>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-1 der Bewerbungsbedingungen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe  o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums  o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),  o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)  o des Rechnungswertes (soweit zulässig)  unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist.  Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.1 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  "§ 134 Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;  (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;  (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 Unwirksamkeit:  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 Einleitung, Antrag:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...  § 168 Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;  (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Gesundheit</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen.  Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren.   Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern.   Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des  öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.  Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen:  Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security &amp; Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI &amp; Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR.   Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
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					<cbc:CityName>Dresden</cbc:CityName>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:CityName>Erfurt</cbc:CityName>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEG01</cbc:CountrySubentityCode>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-1 der Bewerbungsbedingungen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe  o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums  o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),  o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)  o des Rechnungswertes (soweit zulässig)  unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist.  Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">IT-Service-Management, Security &amp; Workplace</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen.  Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren.   Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern.   Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des  öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.  Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen:  Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security &amp; Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI &amp; Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR.   Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.</cbc:Description>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-1 der Bewerbungsbedingungen.</cbc:Description>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe  o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums  o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),  o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)  o des Rechnungswertes (soweit zulässig)  unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist.  Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.</cbc:Description>
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						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.1 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  "§ 134 Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;  (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;  (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 Unwirksamkeit:  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 Einleitung, Antrag:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...  § 168 Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;  (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...</cbc:Description>
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			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-mgmt-qual</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-1 der Bewerbungsbedingungen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 10-2 der Bewerbungsbedingungen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz im Bereich "Auswahl und Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen" nachweisen können: Los 1: 250.000 EUR, Los 2: 500.000 EUR, Los 3: 750.000 EUR, Los 4: 500.000 EUR, Los 5: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe  o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums  o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),  o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)  o des Rechnungswertes (soweit zulässig)  unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist.  Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.1 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  "§ 134 Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;  (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;  (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 Unwirksamkeit:  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 Einleitung, Antrag:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...  § 168 Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;  (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealReceiverParty>
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		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-07-16+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>10:01:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.</cbc:Description>
			</cac:OpenTenderEvent>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">fa-wo-rc</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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			<cac:ContractingSystem>
				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">4</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen.  Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren.   Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern.   Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des  öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.  Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen:  Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security &amp; Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI &amp; Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR.   Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">79630000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
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			</cac:RealizedLocation>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:CityName>Erfurt</cbc:CityName>
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			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">4</cbc:DurationMeasure>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
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								<cbc:Description languageID="DEU">detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern mit spezifischen Kompetenzen bzw. Qualifikationen für die Erbringung selbst-ständiger Dienstleistungen nachweisen unter Angabe  o des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine/abstrakte Beschreibung des Auftraggebers) o der Branche des Auftraggebers o des Leistungszeitraums  o des Leistungsgegenstandes (einschließlich Beschreibung der Aufgaben Ihres Unternehmens [insbesondere in Bezug auf die Suche und Auswahl der freien Mitarbeiter] und des Tätigkeitsbereichs der freien Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Bezug zu Schwerpunktaufgaben des Loses),  o Angabe der Anzahl der eingesetzten freien Mitarbeiter, untergliedert nach den in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin gewählten Kompetenzbezeichnungen für die dort genannten spezifischen Qualifikationen/Kompetenzen (andere Kompetenzbezeichnungen von Referenzauftraggebern für gleiche Qualifikationen/Kompetenzen sind zulässig) o des Leistungsumfangs (Anzahl der Personentage)  o des Rechnungswertes (soweit zulässig)  unter Verwendung der Anlagen 11-1 bis 11-5, welche ggf. zu vervielfältigen ist.  Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los mindestens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe vorweisen können, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Auswahl und beim Einsatz von freien Mitarbeitern für die Erbringung selbstständiger Dienstleistungen in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) nachweisen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Das Prozedere zur Bewertung des Preises ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.1 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Qualität</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Die Kriterien zur Qualität ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 sowie den Bewertungsmatrizen (Anlagen 7-1 bis 7-5 der Bewerbungsbedingungen).</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):  "§ 134 Informations- und Wartepflicht.  (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;  (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;  (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 Unwirksamkeit:  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...  § 160 Einleitung, Antrag:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der  Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...  § 168 Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;  (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Wertschöpfung und Kundenzentrierung</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, in den Themengebieten Gesundheit (Los 1), IT-Service-Management, Security &amp; Workplace (Los 2), Data, KI &amp;Analytics (Los 3), Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen (Los 4) und Wertschöpfung/Kundenzentrierung (Los 5) . Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen.  Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabeverfahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren.   Bezüglich weiterer Einzelheiten, insbesondere der dem jeweiligen Los zugeordneten Themenfelder und der Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge, wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern.   Die AOK service GmbH, Sternplatz 7, 01067 Dresden (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des  öffentlichen Rechts eGbR, c/o AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Friedrich-Puchta-Straße 27, 95444 Bayreuth (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.  Der konkrete Unterstützungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin daher nicht möglich. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt III. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarungen können Dienstleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden, die sich losbezogen wie folgt darstellen:  Los 1 (Gesundheit): bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR, Los 2 (IT-Service-Management, Security &amp; Workplace): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 3 (Data, KI &amp; Analytics): bis zu einer Höhe von 3 Mio. EUR, Los 4 (Software Engineering, Architektur &amp; Plattformen): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR, Los 5 (Wertschöpfung/Kundenzentrierung): bis zu einer Höhe von 2 Mio. EUR.   Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung bei einzelnen oder sämtlichen Losen zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die AOK PLUS behält sich vor, neben diesen Rahmenvereinbarungen weiterhin die gegenständlichen Dienstleistungen, ggfs. unter Einsatz von freien Mitarbeitern, insbesondere bei spezifischen Inhalten, an Dritte zu beauftragen und weitere Vereinbarungen zu diesen Dienstleistungen abzuschließen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarungen. Dasselbe gilt für die Abrufberechtigten.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen</cbc:Description>
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