394285-2026 - Competition
Germany – Special-purpose road passenger-transport services – Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
OJ S 109/2026 09/06/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Emaila.ambrosch@r-s-schule.de
Legal type of the buyerPublic undertaking
Activity of the contracting authorityEducation
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescriptionDer Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V. als Träger der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg vergibt als Auftraggeber die Schülerbeförderung von geistig- und körperlich schwerst mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen der Rudolf Steiner Schule Augsburg. Befristet vom 01.09.2026 mit Schulbeginn am 15.09.2026 bis Ende des Schuljahres 2029/2030, 26.07.2030. Angebot erfolgt elektronisch in deutscher Sprache. Zuschlag erfolgt nach den Kriterien: Bruttopreis für Gesamtbestetztkilometer 65% Fahrzeugqualität 15% Organisation 20% Abgabe des Angebots elektronisch in Textform bis 10.07.2026, 23:59 Uhr bei www.deutsche-evergabe.de Fragen bis 06.07.2026, 14:00 Uhr per E-Mail an evergabe/url Submission 17.07.2026, 11:00 Uhr Bindefrist bis 17.08.2026, 24:00 Uhr
Procedure identifier7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Internal identifierRSS01
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 60130000 Special-purpose road passenger-transport services
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
CountryGermany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT1 300 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Additional informationBei Unterrichtsversäumnis eines Kindes oder Schülers wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen ist dessen Wohnort so lange nicht mehr anzufahren, bis von den Eltern des Kindes oder Schülers oder vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitgeteilt wird, dass der Teilnehmer ab dem kommenden Tag wieder zu befördern ist. Fährt das Beförderungsunternehmen trotz einer Krankmeldung des Teilnehmers durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten den Wohnort an, wird für diese Anfahrt seitens des Auftraggebers keine Vergütung gewährt. Ist ein Beförderungsteilnehmer durch die Einrichtung oder die Sorgeberechtigten von der Beförderung abgemeldet oder ist er nicht spätestens 5 Minuten nach dem im Tourenplan ggf. unter Berücksichtigung vorab mitgeteilter Änderungen oder Verschiebungen des vereinbarten Abholzeitpunkt zur Abfahrt bereit, ist der Beförderungsunternehmer von der Beförderungspflicht dieses Beförderungsteilnehmers für diese Fahrt befreit und hat die restliche Tour unverzüglich fortzusetzen, um Verspätungen oder Fahrthöchstzeit-überschreitungen anderer Beförderungsteilnehmer zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der Beförderungsteilnehmer sich einer den vorstehenden Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Beförderung nachhaltig verweigert und dadurch die Weiterfahrt des Busses um mehr als 5 Minuten verzögert; hiervon sind die Einrichtung und die für den Beförderungsteilnehmer benannten Sorgeberechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen im Schulbetrieb (z.B. unterrichtsfreie Tage) werden dem Beförderungs-unternehmen von der Einrichtung unverzüglich mitgeteilt. Bei rechtzeitig vom Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt gegebenem Unterrichtsausfall entfällt die Beförderungspflicht. In den Fahrzeugen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, gilt ein generelles Rauchverbot, auch während der Dauer der Leerfahrten. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf das Schulgelände. Während der Beförderungsfahrt ist laute Musik im Fahrzeug nicht gestattet. Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, bei Ausfällen von Fahrern/innen eine Ausfallregelung zu treffen und die Fahrten sicherzustellen. Das Konzept der Ersatzleistungen, wird vom Beförderungsunternehmen dargestellt und liegt dem Auftraggeber vor.
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Corruption
Fraud
Money laundering or terrorist financing
Child labour and including other forms of trafficking in human beings
Participation in a criminal organisation
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Breaching of obligations in the fields of labour law
Breaching of obligations in the fields of social law
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Grave professional misconduct
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Early termination, damages, or other comparable sanctions
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Breaching obligation relating to payment of social security contributions
Breaching obligation relating to payment of taxes
Business activities are suspended
Insolvency
Assets being administered by liquidator
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleSchülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
DescriptionDas Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.
Internal identifier0001
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 60130000 Special-purpose road passenger-transport services
Additional classification (cpv): 60100000 Road transport services
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration12 Months
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT1 300 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenTender requirement
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionTools, plant, or technical equipment
Description of selection criterionDie Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge müssen im Rahmen der Umweltverträglichkeit mindestens das Gütesiegel der Euro-6-Norm erfüllen. Die Fahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel mit Freisprecheinrichtung auszustatten. Es ist sicherzustellen, dass sich die Fahrzeuge in einem den Witterungsverhältnissen angepassten Zustand befinden. Die Fahrzeuge müssen behindertengerecht und mit automatischen Drei-Punkt-Gurten (bei Bedarf sind Spezialgurte anzubringen) an allen Plätzen ausgestattet sein. Sie müssen, soweit notwendig, für den Transport von Rollstuhlfahrern, E-Rollstuhlfahrern und Gehwagenbenutzer geeignet sein. Unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften müssen notfalls vom Busunternehmer im Bus entsprechende Änderungen vorgenommen werden (Sicherung des Rollstuhles, geeignete Einstiegsmöglichkeiten). Für jedes Fahrzeug sind Einstiegshilfen vorzuhalten. Für jeden Mitfahrer muss ein eigener Sitzplatz vorhanden sein, ggf. auch als Einzelplatz. Die Sitzplätze sind bedarfsgerecht mit altersgemäßen Kindersitzen (z.B. Römersitz, Sitzerhöhung, Tunnel) vom Auftragnehmer auszustatten. Werden von den Eltern Spezialsitze gestellt, sind diese ordnungsgemäß zu befestigen. Alle Fahrzeuge sind mit einer Klimaanlage auszurüsten. Sie müssen mit einer zusätzlichen Klimaanlage und Heizung für den Fahrgastraum ausgestattet sein. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterausrüstung umzurüsten. Die Fahrzeuge sind während ihres Einsatzes mit der Tourenbezeichnung zu kennzeichnen. Entsprechen Fahrzeuge nicht den oben genannten Voraussetzungen, ist der Auftraggeber unabhängig von einem etwaigen Kündigungsgrund (siehe Punkt 8) berechtigt, die Beförderung der Teilnehmer auf Kosten des Beförderungsunternehmens durchführen zu lassen.

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterionFür die Früh-, Mittags- und Nachmittagstouren sind jeweils eigene Tourenpläne vorzulegen. Sollte eine Tour aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen bzw. aufgrund der beschränkten Kapazitäten eines Fahrzeugs auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, so ist für jedes Fahrzeug ein eigener Tourenplan vorzulegen. Die Tourenpläne müssen folgende Angaben enthalten: • Namen der Schüler (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Anschrift der Schüler (Wohnort, ggf. Ortsteil, Straße, Hausnummer) • An- und Abfahrtszeiten • Länge der täglich zu fahrenden Gesamtstrecke (Besetztkilometer) • Länge der Fahrstrecke zwischen den Haltestellen • Anzahl der an den einzelnen Haltestellen zu- oder aussteigenden Personen • Name des Fahrers und Telefonnummer (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Name der Begleitperson (entfällt für die Bewerbungsunterlagen) • Mitnahme von Schülern mit Rollstuhl oder sonstigen Mobilitäts-Hilfsmitteln. Vorzusehen ist jeweils die kürzeste geeignete Strecke (Grundlage: Allianz Routenplanung im Internet). Die zulässige Höchstdauer für die Beförderung eines Teilnehmers innerhalb der im Ausschreibungstext genannten Landkreisgrenzen beträgt maximal 60 Minuten für die einfache Fahrt. Die Zusteigestellen sind so zu legen, dass die Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr nicht gefährdet werden. Es müssen alle von der Einrichtung benannten Kinder und Jugendlichen befördert werden, auch wenn die Wohnung abgelegen und keine asphaltierte Straße vorhanden ist. Die Beförderungsteilnehmer müssen von den Sorgeberechtigten, deren Beauftragten oder von der Begleitperson, sofern eine Begleitperson bewilligt wurde, zum Bus gebracht und am Bus abgeholt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sorgeberechtigten und Kenntnisnahme der Einrichtung möglich. Der Auftraggeber hat das Recht, die angefallenen Fahrtkilometer jederzeit durch die Teilnahme eines Beauftragten an den Fahrten zu überprüfen. Das Beförderungsunternehmen muss an Beförderungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar sein. Nach 17:30 Uhr und am Tag vor Fahrbetreib nach Ferien oder an sonn- und Feiertagen ist eine Erreichbarkeit, z.B. über Anrufbeantworter und E-Mail sicherzustellen. Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen.

CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionNachweis des Eintrags ins Handelsregister mit Datumsangabe

CriterionProfessional risk indemnity insurance
Description of selection criterionNachweis der Betriebshaftpflichtversicherung

CriterionTools, plant, or technical equipment
Description of selection criterionAngaben über verfügbarem Fuhrpark)Alter, Ökologie) Konzept zur Umstellung auf erneuerbare Energie im Fuhrpark

CriterionMeasures for ensuring quality
Description of selection criterion• unterschriebene Eigenerklärung/Bietererklärung • Angaben zu verfügbarem Personal • Ansprechpartner und dessen Telefonnummer • Nachweis über die amtliche Zulassung im Personenverkehr • Nachweis über die Vergütung der Fahrer und Begleitpersonen • Name und Qualifikation der Fahrdienstleitung • Durchführungskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Transportleistungen wirtschaftlich koordiniert werden sollen (Tourenplanung), zusammen mit den ausgefüllten Formularen „Mittagstouren“, „Regelfahrten“, „Landkreisüberschreitung“ Ansprechpartner vor Ort, • Konzept zum Umgang mit Konflikten mit Eltern/ Einrichtungsmitarbeitern/ Fahrern, • Konzept zur Gewaltprävention/Schutz vor sexuellem Missbrauch in der Schülerbeförderung • Dienstanweisung an Fahrer und Begleitpersonal zu Verhaltensregeln zu den gesetzlichen Vorgaben KOM und den Besonderheiten der Schüler- und Behindertenbeförderung; insbesondere nach dieser Leistungsbeschreibung sowie Fahrzeugpflege.
5.1.10.
Award criteria
Justification for not indicating the weighting of the award criteriaDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders10/07/2026 13:21:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid38 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
No documents can be submitted later.
Information about public opening
Additional informationAngebotseröffnung direkt vor Ort
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Information about review deadlines: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation providing additional information about the procurement procedureFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameFörderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.
Registration number9762
Postal addressSchäfflerbachstraße 26
TownAugsburg
Postcode86153
Country subdivision (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
CountryGermany
Emaila.ambrosch@r-s-schule.de
Telephone+49 821790840
Internet addresshttps://www.deutsche-evergabe.de
Buyer profilehttps://www.deutsche-evergabe.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameRegierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registration numbere3f08dfd-9495-4026-bc44-ac79f83398a9
Postal addressMaximilianstrasse 39
TownMünchen
Postcode80538
Country subdivision (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
CountryGermany
Telephone+49 8921762411
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version7c04e158-20f8-4a29-a7d2-8b465b222295  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date05/06/2026 15:58:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number394285-2026
OJ S issue number109/2026
Publication date09/06/2026