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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-natl-bre-nat-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-part</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-terror</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-corrpt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-traffick</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-tax</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-ssc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-env-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-soc-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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			<cac:SpecificTendererRequirement>
				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-lab-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-as-susp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-distortion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber  dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu  wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern  ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle  gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung  der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten  bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165  Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu  machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung  seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene  Partei kostenpflichtig ist.</cbc:Description>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">OV017.25</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">ASA-C400 Metrocluster IP</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Der Landkreis Oberhavel betreibt ein Storage-System mit vernetzten NetApp-Metroclustern. Darüber hinaus ist die Virtualisierungsumgebung mit den darin enthaltenen Servern ausschließlich über dieses Storage implementiert. Es ist nunmehr geplant, das vorhandene Storage zu erneuern.  Eine produktneutrale Ausschreibung ist aufgrund des Beschaffungsgegenstandes und der damit verbundenen technischen Umsetzung nicht möglich, sodass die spezifische Ausschreibung des Produktes in diesem Fall durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HMP3</cbc:Note>
		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
			<cbc:Description languageID="DEU">Kreisverwaltung Landkreis Oberhavel  Lieferung in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber</cbc:Description>
			<cac:Address>
				<cbc:StreetName>Adolf-Dechert-Str. 1</cbc:StreetName>
				<cbc:CityName>Oranienburg</cbc:CityName>
				<cbc:PostalZone>16515</cbc:PostalZone>
				<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE40A</cbc:CountrySubentityCode>
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					<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
				</cac:Country>
			</cac:Address>
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	</cac:ProcurementProject>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-prof</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:  - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.  - Erklärung, dass der Bieter NetApp Service Partner ist und MetroCluster installieren darf.   Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind ein entsprechender Nachweis/ eine Zertifizierung der Partnerschaft und für die Installation eines Metroclusters vorzulegen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:  - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:  - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt.   Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:  - Erklärung, dass in den letzten bis zu drei Jahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.  Vergleichbar meint: - Aufbau eines gleichwertigen Metroclusters mit den ASA-C400 - Installation/Inbetriebnahme einer SVM unter VMware 8  Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind  3 (drei) vergleichbare Referenzen, die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.  - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft.  Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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			<cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode>
			<cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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						<cbc:URI>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HMP3/documents</cbc:URI>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cbc:CompanyLegalFormCode listName="required">true</cbc:CompanyLegalFormCode>
				<cbc:CompanyLegalForm languageID="DEU">Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.</cbc:CompanyLegalForm>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV</cbc:Description>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				</cac:SpecificTendererRequirement>
			</cac:TendererQualificationRequest>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Geschäftssprache: Deutsch  Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.</cbc:Description>
			</cac:ContractExecutionRequirement>
			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="fsr">false</cbc:ExecutionRequirementCode>
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			<cac:AwardingTerms>
				<cac:AwardingCriterion>
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									<efext:EformsExtension>
										<efac:AwardCriterionParameter>
											<efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode>
											<efbc:ParameterNumeric>100.0</efbc:ParameterNumeric>
										</efac:AwardCriterionParameter>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Nach erfolgter Angebotsprüfung wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erteilt.</cbc:Description>
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			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">50</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des  Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber  dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis  zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu  wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern  ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle  gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung  der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten  bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165  Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu  machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung  seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene  Partei kostenpflichtig ist.</cbc:Description>
				</cac:PresentationPeriod>
				<cac:AppealReceiverParty>
					<cac:PartyIdentification>
						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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				</cac:AppealReceiverParty>
			</cac:AppealTerms>
			<cac:Language>
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			</cac:Language>
			<cac:PostAwardProcess>
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				<cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>
			</cac:PostAwardProcess>
			<cac:SecurityClearanceTerm>
				<cbc:Code listName="required">false</cbc:Code>
			</cac:SecurityClearanceTerm>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
			<cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>
			<cbc:AccessToolsURI>https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HMP3</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2025-07-22+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>08:30:00+02:00</cbc:EndTime>
			</cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
			<cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
				<cbc:EndDate>2025-07-11+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>23:59:59+02:00</cbc:EndTime>
			</cac:AdditionalInformationRequestPeriod>
			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2025-07-22+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>08:30:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cbc:Description languageID="DEU">keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)</cbc:Description>
			</cac:OpenTenderEvent>
			<cac:AuctionTerms>
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			</cac:AuctionTerms>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">OV017.25</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">ASA-C400 Metrocluster IP</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von:  - 1 x ASA-C400 Metrocluster IP inkl. NetApp Support 60 Monate, 3rd Party Support 60 Monate für die Switche - 16 x Cisco 25 Gb SFP28 SR - 4 x LWL Patchkabel single mode, 16 x LWL Patchkabel multimode - NetApp Software inkl. Service 60 Monate - Einbau, Installation und Konfiguration  - Genaue Informationen siehe Vergabeunterlagen &gt; Leistungsverzeichnis (LV) und Stückliste zum LV Metrocluster</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">1. Ergänzung zur Ausführungsfrist:  Die Leistungserbringung (Lieferung und Inbetriebnahme) muss in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen und dann zeitnah (ca. innerhalb von 2 Wochen) umgesetzt werden.    2. Bindefristende: 09.09.2025  3. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.</cbc:Note>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">soc-obj</cbc:ProcurementTypeCode>
				<cbc:ProcurementType languageID="DEU">Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.</cbc:ProcurementType>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="social-objective">other</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Kreisverwaltung Landkreis Oberhavel  Lieferung in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Adolf-Dechert-Str. 1</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Oranienburg</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>16515</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE40A</cbc:CountrySubentityCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="WEEK">2</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
</ContractNotice>