405849-2026 - Competition
Germany – Pharmaceutical products – Arzneimittel mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16)
OJ S 112/2026 12/06/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameAOK Sachsen - Anhalt
Emailopenhouse@san.aok.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleArzneimittel mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16)
DescriptionGegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16) im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den vorgenannten Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den jeweiligen Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
Procedure identifier52aaef9e-6828-426e-bfd1-a9c3c920256b
Internal identifierAOK SAN 2026 openhouse 47
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
Main features of the procedureAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davonausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.07.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAMZ86#
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Participation in a criminal organisation
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities
Money laundering or terrorist financing
Fraud
Corruption
Child labour and including other forms of trafficking in human beings
Breaching obligation relating to payment of taxes
Breaching obligation relating to payment of social security contributions
Breaching of obligations in the fields of environmental law
Breaching of obligations in the fields of social law
Breaching of obligations in the fields of labour law
Insolvency
Assets being administered by liquidator
Business activities are suspended
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law
Grave professional misconduct
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure
Early termination, damages, or other comparable sanctions
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleArzneimittel mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16)
DescriptionAbschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Guselkumab (ATC: L04AC16) bei jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells". Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.07.2028 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Vertragslaufzeit nach Maßgabe der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften Exklusivverträge für die Wirkstoffe ausschreiben, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Internal identifierAOK SAN 2026 openhouse 47
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 33600000 Pharmaceutical products
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration2 Years
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)no
Additional informationEs besteht neben dem postalischem Versand auch die Möglichkeit, die Vertragsunterlagen in elektronischer Form als .pdf-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) auf elektronischem Wege per E-Mail an das Postfach openhouse@san.aok.de zu übermitteln. Bitte beachten Sie bei der Übersendung der Vertragsunterlagen auf elektronischem Wege auf eine gesicherte Email Kommunikation.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionMit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMZ86/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAMZ86
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionNot allowed
Justification for why electronic submission is not possibleProtection of particularly sensitive information
DescriptionDie qualifiziert elektronisch signierten Vertragsunterlagen können über den Kommunikationsbereich der Plattform eingereicht werden.
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders31/05/2028 00:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid1 Month
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informations.o.
Information about public opening
Opening date31/05/2028 00:01:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractMit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Information about review deadlines: Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. "§ 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
Organisation providing additional information about the procurement procedureAOK Sachsen - Anhalt
Organisation receiving requests to participateAOK Sachsen - Anhalt
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameAOK Sachsen - Anhalt
Registration numberDE258393558
Postal addressLüneburger Str. 4
TownMagdeburg
Postcode39106
Country subdivision (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
CountryGermany
Contact pointNadine Sommermeier
Emailopenhouse@san.aok.de
Telephone+49 3912878-45117
Fax+49 3912878-845117
Internet addresshttps://san.aok.de/
Buyer profilehttp://www.dtvp.de/Center
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0002
Official nameBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registration numbert:022894990
Postal address53123
TownBonn
Postcode53123
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone+4922894990
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version0ee865d3-e3fd-4e77-a37d-5387f507938c  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date11/06/2026 11:37:55 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number405849-2026
OJ S issue number112/2026
Publication date12/06/2026