<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><ContractNotice xmlns="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:ContractNotice-2" xmlns:cac="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonAggregateComponents-2" xmlns:cbc="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonBasicComponents-2" xmlns:efac="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-aggregate-components/1" xmlns:efbc="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extension-basic-components/1" xmlns:efext="http://data.europa.eu/p27/eforms-ubl-extensions/1" xmlns:ext="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:CommonExtensionComponents-2"><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:Changes><efbc:ChangedNoticeIdentifier schemeName="notice-id-ref">59ffdb21-de75-42b3-a75c-35f602099f15-01</efbc:ChangedNoticeIdentifier><efac:Change><efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Frist für den Eingang der Angebote: 24.01.2024 statt 17.01.2024
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 24.01.2024 statt 17.01.2024
Datum des Beginns: 25.03.2024 statt 18.03.2024</efbc:ChangeDescription><efbc:ProcurementDocumentsChangeDate>2024-01-02+01:00</efbc:ProcurementDocumentsChangeDate><efbc:ProcurementDocumentsChangeIndicator>true</efbc:ProcurementDocumentsChangeIndicator><efac:ChangedSection><efbc:ChangedSectionIdentifier>LOT-0001</efbc:ChangedSectionIdentifier></efac:ChangedSection></efac:Change><efac:Change><efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Frist für den Eingang der Angebote: 24.01.2024 statt 17.01.2024
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listName="exclusion-ground">socsec-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">labour-law</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode 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listName="exclusion-ground">distorsion</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prof-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">nati-ground</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Interne Vergabenummer 100.329 / ELViS ID E71391653</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Abluftreinigung – Biofilter
Los1: Maschinentechnik, Rohrleitungs-, Schlosserarbeiten 
Los2:  Erd &amp; Betonbauarbeiten
Los3: Elektroarbeiten</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu
verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="eforms-contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45350000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45262310</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45315700</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cbc:Description languageID="DEU">Kläranlage Mönchengladbach Neuwerk</cbc:Description><cac:Address><cbc:StreetName>Niersdonkerstrasse 10</cbc:StreetName><cbc:CityName>Mönchengladbach</cbc:CityName><cbc:PostalZone>41066</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEA15</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Mitglied in einer Berufsgenossenschaft</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft  ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.</cbc:Description><efac:CriterionParameter><efbc:ParameterNumeric>0</efbc:ParameterNumeric></efac:CriterionParameter></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Präqualifikationsverzeichnis etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität desUnternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschlussvorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EstG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ,abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitereMitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Fachliche Qualifikation etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu
übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://
ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: 
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen
dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …).
1) RAL Gütezeichen 961 AK 1
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK1" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Gleichwertige Nachweise sind zugelassen. Die Kriterien finden sich in der Baubeschreibung.
2) PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330
Bieter müssen mit Angebotsabgabe Nachweise darüber einreichen, dass mindestens 2 Mitarbeiter für das Bauvorhaben über die Eignung verfügen, die erforderlichen Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus Polyethylen gemäß den Bedingungen des Zertifikats für den/die PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durchzuführen. Gleichwertige Zertifikate sind zugelassen.
3) Zur Fertigung von Versorgungssystemen, die als „Überwachungsbedürftige Anlagen“ (sonstige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) gelten, ist das Zertifikat vom DVGW- (für Gas) G2 St. und/oder (für Wasser) W2 St. vorzulegen. Die Anforderungen aus der DIN EN ISO 3834 (Teil 1 (01/2022), 2, 3, 4: 08/2021; Teil 5: 01/2022) sind ebenso zu beachten. Anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen nach Artikel 12 bzw. 13 der DGRL prüfen bzw. überwachen diese An-lagen. Nachweise gem. DIN EN ISO 9606-1 (12/2017, ehemalige DIN EN 287-1) der Schweißer und Schweißfachaufsicht für die zu verarbeitenden Materialien sind vorzulegen. Das Zertifikat der WPK (werkseigene Produktionskontrolle) einschließlich Schweißzertifikate sind vorzulegen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:RequiredCurriculaCode listName="requirement-stage">not-requ</cbc:RequiredCurriculaCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:RequiredFinancialGuarantee><cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Sicherheitsleistung
	Hinweis zu VOB, Teil A § 9 Abs. (7) und (8):
	17.1	Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme &gt; 250.000 € (netto, ohne Nachträge) verlangt der NV folgen-de Sicherheitsleistungen:	
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu hinterlegen.	
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoschlußrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Bürgen zurück.
	17.2	In allen anderen Fällen verlangt der NV keinerlei Sicherheit, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist.
	17.3	Bürgschaften werden ausschließlich in Form von unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaften eines deutschen - oder eines in den Europäischen Gemeinschaften zugelassenen- Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB, zahlbar an den Auftraggeber, akzeptiert. Abschlags- und Vorauszahlungsbürgschaften sind auf erstes Anfordern auszustellen. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass die Bürgschaften nach deutschem Recht gelten.
	17.4	Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem Auftragnehmer vom NV zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaften sind auf Geschäftspapier des Bürgen zu erstellen. 
	17.5	Sollte der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.</cbc:Description></cac:RequiredFinancialGuarantee><cac:CallForTendersDocumentReference><cbc:ID>Die Zuordnung der Dateien entnehmen Sie bitte der Datei 01_100.329_Inhaltsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen.</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.subreport.de/E71391653</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Unterlagen Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: „Angaben zur Entsorgung“ (sofern zutreffend) und Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.subreport.de/E71391653</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:TenderValidityPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">57</cbc:DurationMeasure></cac:TenderValidityPeriod><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0005</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-01-24+01:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>10:00:00+01:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:OpenTenderEvent><cbc:OccurrenceDate>2024-01-24+01:00</cbc:OccurrenceDate><cbc:OccurrenceTime>10:00:00+01:00</cbc:OccurrenceTime></cac:OpenTenderEvent><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:FrameworkAgreement><cac:SubsequentProcessTenderRequirement><cbc:Name>buyer-categories</cbc:Name></cac:SubsequentProcessTenderRequirement></cac:FrameworkAgreement><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los1:M-technik,Rohrleitungs-,Schlosserarbeiten</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Abluftreinigung – Biofilter</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu
verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen. Die geruchsbeladene Abluft aus der Entwässerungsanlage soll abgesaugt und einer Abluftreinigung zugeführt werden. Als Abluftreinigungsanlage wird ein Biofilter mit einem vorgeschalteten Befeuchter in Form eines Luftwäschers eingesetzt. Der Befeuchter hat die Aufgabe die Abluft aus der Entwässerrung zu befeuchten, damit ein Geruchsstoffabbau im nachgeschaltetem Biofilter erfolgen kann.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45350000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">42514310</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">42522000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45231110</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45331210</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45262670</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">44212318</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cbc:Description languageID="DEU">Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk</cbc:Description><cac:Address><cbc:StreetName>Niersdonkerstr.10</cbc:StreetName><cbc:CityName>Mönchengladbach</cbc:CityName><cbc:PostalZone>41066</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEA15</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:StartDate>2024-03-25+01:00</cbc:StartDate><cbc:EndDate>2024-09-22+02:00</cbc:EndDate></cac:PlannedPeriod><cac:ContractExtension><cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Bedarfspositionen.
Die Abluftleitung DN 250 muss nur errichtet werden, wenn die Änderungsgenehmigung nicht erteilt wird. In diesem Falle sollen die bepreisten Positionen gemäß Leistungsbeschreibung ausgeführt und abgerechnet werden. Sollte die Änderungsgenehmigung erteilt werden, entfallen diese Positionen ohne Anspruch auf Vergütung für diese Positionen oder sonstige daraus abgeleitete Ansprüche.</cbc:OptionsDescription></cac:ContractExtension></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Mitglied in einer Berufsgenossenschaft</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Präqualifikationsverzeichnis etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität desUnternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschlussvorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EstG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ,abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitereMitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Fachliche Qualifikation etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu
übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://
ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: 
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen
dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …).
1) RAL Gütezeichen 961 AK 1
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK1" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Gleichwertige Nachweise sind zugelassen. Die Kriterien finden sich in der Baubeschreibung.
2) PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330
Bieter müssen mit Angebotsabgabe Nachweise darüber einreichen, dass mindestens 2 Mitarbeiter für das Bauvorhaben über die Eignung verfügen, die erforderlichen Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus Polyethylen gemäß den Bedingungen des Zertifikats für den/die PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durchzuführen. Gleichwertige Zertifikate sind zugelassen.
3) Zur Fertigung von Versorgungssystemen, die als „Überwachungsbedürftige Anlagen“ (sonstige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) gelten, ist das Zertifikat vom DVGW- (für Gas) G2 St. und/oder (für Wasser) W2 St. vorzulegen. Die Anforderungen aus der DIN EN ISO 3834 (Teil 1 (01/2022), 2, 3, 4: 08/2021; Teil 5: 01/2022) sind ebenso zu beachten. Anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen nach Artikel 12 bzw. 13 der DGRL prüfen bzw. überwachen diese An-lagen. Nachweise gem. DIN EN ISO 9606-1 (12/2017, ehemalige DIN EN 287-1) der Schweißer und Schweißfachaufsicht für die zu verarbeitenden Materialien sind vorzulegen. Das Zertifikat der WPK (werkseigene Produktionskontrolle) einschließlich Schweißzertifikate sind vorzulegen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:RequiredCurriculaCode listName="requirement-stage">not-requ</cbc:RequiredCurriculaCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:RequiredFinancialGuarantee><cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Sicherheitsleistung
	Hinweis zu VOB, Teil A § 9 Abs. (7) und (8):
	17.1	Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme &gt; 250.000 € (netto, ohne Nachträge) verlangt der NV folgen-de Sicherheitsleistungen:	
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu hinterlegen.	
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoschlußrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Bürgen zurück.
	17.2	In allen anderen Fällen verlangt der NV keinerlei Sicherheit, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist.
	17.3	Bürgschaften werden ausschließlich in Form von unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaften eines deutschen - oder eines in den Europäischen Gemeinschaften zugelassenen- Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB, zahlbar an den Auftraggeber, akzeptiert. Abschlags- und Vorauszahlungsbürgschaften sind auf erstes Anfordern auszustellen. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass die Bürgschaften nach deutschem Recht gelten.
	17.4	Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem Auftragnehmer vom NV zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaften sind auf Geschäftspapier des Bürgen zu erstellen. 
	17.5	Sollte der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner</cbc:Description></cac:RequiredFinancialGuarantee><cac:CallForTendersDocumentReference><cbc:ID>Die Zuordnung der Dateien entnehmen Sie bitte der Datei 01_100.329_Inhaltsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen.</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.subreport.de/E71391653</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Unterlagen Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: „Angaben zur Entsorgung“ (sofern zutreffend) und Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:TenderRecipientParty><cbc:EndpointID>https://www.subreport.de/E71391653</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:TenderValidityPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">57</cbc:DurationMeasure></cac:TenderValidityPeriod><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0005</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-01-24+01:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>10:00:00+01:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:OpenTenderEvent><cbc:OccurrenceDate>2024-01-24+01:00</cbc:OccurrenceDate><cbc:OccurrenceTime>10:00:00+01:00</cbc:OccurrenceTime></cac:OpenTenderEvent><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:FrameworkAgreement><cac:SubsequentProcessTenderRequirement><cbc:Name>buyer-categories</cbc:Name></cac:SubsequentProcessTenderRequirement></cac:FrameworkAgreement><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los2:  Erd &amp; Betonbauarbeiten</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Abluftreinigung-Biofilter</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu
verlegendes Einspeisekabel. Die Schaltanlage für alle Anlagenteile wird als Aussenschaltschrank örtlich neben der Anlagentechnik aufgestellt. Für die Anbindung an das übergeordnete PLS ist ein LWL-Kabel, für die Messtechnik sind zusätzliche Kabel zu verlegen.</cbc:Description><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">works</cbc:ProcurementTypeCode><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45262310</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112000</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112100</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112210</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112420</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112200</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">44141100</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45223822</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45231100</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45262210</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">45112700</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:AdditionalCommodityClassification><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">44113130</cbc:ItemClassificationCode></cac:AdditionalCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cbc:Description languageID="DEU">Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk</cbc:Description><cac:Address><cbc:StreetName>Niersdonkerstr. 10</cbc:StreetName><cbc:CityName>Mönchengladbach</cbc:CityName><cbc:PostalZone>41066</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts-lvl3">DEA15</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="eforms-country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation><cac:PlannedPeriod><cbc:StartDate>2024-03-25+01:00</cbc:StartDate><cbc:EndDate>2024-09-22+02:00</cbc:EndDate></cac:PlannedPeriod></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot><cac:ProcurementProjectLot><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Mitglied in einer Berufsgenossenschaft</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Präqualifikationsverzeichnis etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist. Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität desUnternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschlussvorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EstG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ,abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitereMitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><cbc:Name languageID="DEU">Fachliche Qualifikation etc.</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu
übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://
ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: 
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ der Verdingungsunterlagen
dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …).
1) RAL Gütezeichen 961 AK 1
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK1" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Gleichwertige Nachweise sind zugelassen. Die Kriterien finden sich in der Baubeschreibung.
2) PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330
Bieter müssen mit Angebotsabgabe Nachweise darüber einreichen, dass mindestens 2 Mitarbeiter für das Bauvorhaben über die Eignung verfügen, die erforderlichen Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus Polyethylen gemäß den Bedingungen des Zertifikats für den/die PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durchzuführen. Gleichwertige Zertifikate sind zugelassen.
3) Zur Fertigung von Versorgungssystemen, die als „Überwachungsbedürftige Anlagen“ (sonstige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) gelten, ist das Zertifikat vom DVGW- (für Gas) G2 St. und/oder (für Wasser) W2 St. vorzulegen. Die Anforderungen aus der DIN EN ISO 3834 (Teil 1 (01/2022), 2, 3, 4: 08/2021; Teil 5: 01/2022) sind ebenso zu beachten. Anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen nach Artikel 12 bzw. 13 der DGRL prüfen bzw. überwachen diese An-lagen. Nachweise gem. DIN EN ISO 9606-1 (12/2017, ehemalige DIN EN 287-1) der Schweißer und Schweißfachaufsicht für die zu verarbeitenden Materialien sind vorzulegen. Das Zertifikat der WPK (werkseigene Produktionskontrolle) einschließlich Schweißzertifikate sind vorzulegen.</cbc:Description></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><cbc:RequiredCurriculaCode listName="requirement-stage">not-requ</cbc:RequiredCurriculaCode><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:RequiredFinancialGuarantee><cbc:GuaranteeTypeCode listName="tender-guarantee-required">true</cbc:GuaranteeTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Sicherheitsleistung
	Hinweis zu VOB, Teil A § 9 Abs. (7) und (8):
	17.1	Bei allen Aufträgen mit einer Auftragssumme &gt; 250.000 € (netto, ohne Nachträge) verlangt der NV folgen-de Sicherheitsleistungen:	
Vor Beginn der Arbeiten ist beim NV eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttovertragssumme zu hinterlegen.	
Mit der Schlussrechnung ist beim NV eine unbefristete Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoschlußrechnungssumme (einschließlich Nachträge) zu hinterlegen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft geht dann an den Bürgen zurück.
	17.2	In allen anderen Fällen verlangt der NV keinerlei Sicherheit, sofern im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist.
	17.3	Bürgschaften werden ausschließlich in Form von unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaften eines deutschen - oder eines in den Europäischen Gemeinschaften zugelassenen- Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB, zahlbar an den Auftraggeber, akzeptiert. Abschlags- und Vorauszahlungsbürgschaften sind auf erstes Anfordern auszustellen. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass die Bürgschaften nach deutschem Recht gelten.
	17.4	Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem Auftragnehmer vom NV zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaften sind auf Geschäftspapier des Bürgen zu erstellen. 
	17.5	Sollte der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner</cbc:Description></cac:RequiredFinancialGuarantee><cac:CallForTendersDocumentReference><cbc:ID>Die Zuordnung der Dateien entnehmen Sie bitte der Datei 01_100.329_Inhaltsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen.</cbc:ID><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID><cac:Attachment><cac:ExternalReference><cbc:URI>https://www.subreport.de/E71391653</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode><cbc:Description languageID="DEU">Die Unterlagen Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (separate Datei), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: „Angaben zur Entsorgung“ (sofern zutreffend) und Eigenerklärung Russlandsanktionen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah nachzureichen.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:TenderValidityPeriod><cbc:DurationMeasure unitCode="DAY">57</cbc:DurationMeasure></cac:TenderValidityPeriod><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><cbc:Description languageID="DEU">Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0005</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cbc:EndDate>2024-01-24+01:00</cbc:EndDate><cbc:EndTime>10:00:00+01:00</cbc:EndTime></cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod><cac:OpenTenderEvent><cbc:OccurrenceDate>2024-01-24+01:00</cbc:OccurrenceDate><cbc:OccurrenceTime>10:00:00+01:00</cbc:OccurrenceTime></cac:OpenTenderEvent><cac:AuctionTerms><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:FrameworkAgreement><cac:SubsequentProcessTenderRequirement><cbc:Name>buyer-categories</cbc:Name></cac:SubsequentProcessTenderRequirement></cac:FrameworkAgreement><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><cbc:ID schemeName="InternalID">Los3: Elektroarbeiten</cbc:ID><cbc:Name languageID="DEU">Abluftreinigung - Biofilter</cbc:Name><cbc:Description languageID="DEU">Der Niersverband errichtet auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk einen neuen Biofilter für die Absaugung aus dem Bereich der zukünftigen neuen und der vorhandenen Schlammentwässerung. Die Absaugung erfolgt teilweise aus EX-gefährdeten Bereichen (Ex-Zone 1). Die baulichen Maßnahmen, die maschinentechnischen Ausrüstungen incl. der Messtechnik und die Elektrotechnik werden in separaten Losen vergeben. Folgende Maßnahmen sind geplant, Baufeld räumen und etwa 1m tief auf der gesamten Fläche ausschachten. Errichten der Betonbauwerke und Fundamente. Verlegung von Kabellerohren, Banderder, und erdverlegten Rohrleitungen. Verfüllen und verdichten der Fläche sowie das erstellen von Wegen und Rasenflächen. Erichten der Rohrstützen und der darn befstigten Rohrleitungen. Aufstellen und anschließen der Maschinetechnik und Messtechnik (2 Ventilatoren, Befeuchter, Biofilter). Die allgemeine Stromversorgung erfolgt über ein neu zu
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