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      <cbc:Name languageID="DEU">Grafische Integrationslösung (GI) S/4HANA</cbc:Name>
      <cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt München hat in den vergangenen Jahren die Bewirtschaftung ihres Immobilienbestandes (etwa 1.500 Liegenschaften mit etwa 3.500 Gebäuden) neu organisiert. Das stadtweite Projekt CAFM (Computer Aided Facility Management) liefert nun die passende IT-Unterstützung für die städtischen Geschäftsprozesse des Facility-Managements (FM). Der zentrale IT-Baustein des CAFM-Systems ist heute noch SAP ERP 6.07 mit dem Modul RE-FX. Prozesse, die nicht mit SAP oder SAP-Add-ons abgebildet werden können, werden durch angebundene Non-SAP-Lösungen unterstützt. Seit 2019 wird das RE-FX mit der grafischen Integration von AutoCAD CAD-Plänen in 2D durch das SAP-Add-on Korasoft in der Produktion unterstützt und steht somit den Referaten zur Verfügung. So wurden über die letzten Jahre viele Gebäude bereits mit ihren 2D-Geschossplänen informativ ergänzt. Das Referat für Bildung und Sport hat erst seit geraumer Zeit begonnen, Architekturbüros mit der Erstellung solcher Pläne für die Schulgebäude für die nächste Zeit zu beauftragen. Ebenso läuft parallel zum produktiven Betrieb eine S/4HANA-Transformation unter dem Programm "digital/4finance" (d4f) mit dem Ziel, bis Ende 2024 das heutige ERP 6.07 auf die neue Produktversion S/4HANA umzustellen. In diesem Rahmen muss auch die grafische Integrationslösung im Flächenmanagement auf eine mit S/4HANA kompatible Lösung umgestellt werden. Dabei soll der Altbestand an 2D-Plänen übernommen werden und zukünftig 3D als möglicher Standard auch zum Einsatz kommen können. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eine grafische Integrationslösung inklusive Anpassungen an die in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen für eine optimale IT-Unterstützung der Tätigkeiten der Landeshauptstadt München unter Berücksichtigung der nötigen Schnittstellen. Dazu gehören auch weitere Leistungen wie Wartung, Installationsunterstützung, Migration der Altdaten und Schulungen.</cbc:Description>
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      <cbc:Note languageID="DEU">Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Diese stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld VGSt3-Z43-2023-0017 ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-18bc809b3b7-66be71ca5b5bbb5a
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 20.12.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/  Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. 
Abweichung von der Regelvergabe: Der genaue Implementierungsweg der Software kann nicht vollständig beschrieben werden. Die Anforderungen müssen dem Grunde nach erfüllt werden, ein WIE der Umsetzung wird regelmäßig nicht vorgegeben. Wie die Erfüllung dieser Anforderungen im Detail möglich ist, lässt sich auch nach der durchgeführten Markterkundung nicht abschließend einschätzen. Hinsichtlich der Erstangebote sind einige Rückfragen des Auftraggebers geben wird und dass mögliche Missverständnisse bei der Erstellung der Vergabeunterlagen teilweise erst im Rahmen von Gesprächen mit den Bietern identifiziert werden können. Als zu klärende Themen sind dabei insbesondere Fragen zur Kompatibilität zur IT-Infrastruktur des Auftraggebers und zur IT-Sicherheit sowie klärende Fragen zur Schnittstellenanbindung zum SAP zu erwarten. Um auch den Bietern die Möglichkeit zu geben, offene Fragen mit dem Auftraggeber zu klären und ihre Angebote daraufhin zu konkretisieren, sind Verhandlungen notwendig. Die Gefahr von Inkompatibilitäten, Sicherheitslücken oder für den Auftraggeber nicht akzeptablen Lizenzmodellen stellen andernfalls ein zu hohes Risiko für die Verwendbarkeit der Software dar. Außerdem verschaffen die hohen Preissteigerungen z.B. für Dienstleistungen dem Beschaffungsvorhaben eine erhöhte Komplexität. Da eine Laufzeit von maximal 12 Jahren vorgesehen ist, wird es notwendig sein, mit den Bietern über vertragliche Preisanpassungsklauseln zu sprechen. Dabei wird zwischen dem Interesse der Bieter an einer sinnvollen Angebotskalkulation und dem Ausgleich von Kostensteigerungen auf der einen Seite sowie dem Interesse des Auftraggebers an einer wirtschaftlichen und sparsamen Beschaffung auf der anderen Seite abzuwägen sein. Dies kann jedoch nicht in abschließender Weise vorab erfolgen. Zuletzt ist eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung notwendig. Deren Inhalte können ebenfalls nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Eine Regelvergabe scheidet aus den oben genannten Gründen aus. Auftragswertschätzung: Bei der Auftragswertschätzung wurden gem. § 3 VgV sämtliche Leistungen, auch optionale Leistungen, berücksichtigt. Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um einen Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten handelt, ist gem. § 3 Abs. 11 VgV Berechnungsgrundlage der 48-fache Monatswert. Der Auftragswert beträgt demgemäß 1.336.993,60 € netto. Die Berechnung folgte in Form einer Kappung der Betrachtung nach vier Jahren. Preissteigerungen über einen längerfristigen Zeitraum sind daher in dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt. Ohnehin übersteigt der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, weswegen eine rechtswidrige, missbräuchliche Schätzung zur Umgehung der Anwendbarkeit des 4. Teil des GWB damit in jedem Fall nicht vorliegt. Der unter dem Punkt GESCHÄTZTER WERT OHNE MWST. angegebene Wert ist der geschätzte Gesamtwert der Vergabe über die maximale Vertragslaufzeit. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten jedoch auf Grund von Punktegleichheit mehr als drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen, erhöht sich die Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden, entsprechend. Zu Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.</cbc:Note>
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                  <cbc:Name languageID="DEU">Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt</cbc:Name>
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                  <cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">cost</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
                  <cbc:Name languageID="DEU">Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt</cbc:Name>
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               <cbc:Description languageID="DEU">Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.</cbc:Description>
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         <cbc:Name languageID="DEU">Grafische Integrationslösung (GI) S/4HANA</cbc:Name>
         <cbc:Description languageID="DEU">Die Landeshauptstadt München hat in den vergangenen Jahren die Bewirtschaftung ihres Immobilienbestandes (etwa 1.500 Liegenschaften mit etwa 3.500 Gebäuden) neu organisiert. Das stadtweite Projekt CAFM (Computer Aided Facility Management) liefert nun die passende IT-Unterstützung für die städtischen Geschäftsprozesse des Facility-Managements (FM). Der zentrale IT-Baustein des CAFM-Systems ist heute noch SAP ERP 6.07 mit dem Modul RE-FX. Prozesse, die nicht mit SAP oder SAP-Add-ons abgebildet werden können, werden durch angebundene Non-SAP-Lösungen unterstützt. Seit 2019 wird das RE-FX mit der grafischen Integration von AutoCAD CAD-Plänen in 2D durch das SAP-Add-on Korasoft in der Produktion unterstützt und steht somit den Referaten zur Verfügung. So wurden über die letzten Jahre viele Gebäude bereits mit ihren 2D-Geschossplänen informativ ergänzt. Das Referat für Bildung und Sport hat erst seit geraumer Zeit begonnen, Architekturbüros mit der Erstellung solcher Pläne für die Schulgebäude für die nächste Zeit zu beauftragen. Ebenso läuft parallel zum produktiven Betrieb eine S4HANA-Transformation unter dem Programm "digital/4finance" (d4f) mit dem Ziel, bis Ende 2024 das heutige ERP 6.07 auf die neue Produktversion S/4HANA umzustellen. In diesem Rahmen muss auch die grafische Integrationslösung im Flächenmanagement auf eine mit S/4HANA kompatible Lösung umgestellt werden. Dabei soll der Altbestand an 2D-Plänen übernommen werden und zukünftig 3D als möglicher Standard auch zum Einsatz kommen können. Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eine grafische Integrationslösung inklusive Anpassungen an die in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen für eine optimale IT-Unterstützung der Tätigkeiten der Landeshauptstadt München unter Berücksichtigung der nötigen Schnittstellen. Dazu gehören auch weitere Leistungen wie Wartung, Installationsunterstützung, Migration der Altdaten und Schulungen.</cbc:Description>
         <cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
         <cbc:Note languageID="DEU">Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Diese stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld VGSt3-Z43-2023-0017 ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-18bc809b3b7-66be71ca5b5bbb5a
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 20.12.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/  Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Abweichung von der Regelvergabe: Der genaue Implementierungsweg der Software kann nicht vollständig beschrieben werden. Die Anforderungen müssen dem Grunde nach erfüllt werden, ein WIE der Umsetzung wird regelmäßig nicht vorgegeben. Wie die Erfüllung dieser Anforderungen im Detail möglich ist, lässt sich auch nach der durchgeführten Markterkundung nicht abschließend einschätzen. Hinsichtlich der Erstangebote sind einige Rückfragen des Auftraggebers geben wird und dass mögliche Missverständnisse bei der Erstellung der Vergabeunterlagen teilweise erst im Rahmen von Gesprächen mit den Bietern identifiziert werden können. Als zu klärende Themen sind dabei insbesondere Fragen zur Kompatibilität zur IT-Infrastruktur des Auftraggebers und zur IT-Sicherheit sowie klärende Fragen zur Schnittstellenanbindung zum SAP zu erwarten. Um auch den Bietern die Möglichkeit zu geben, offene Fragen mit dem Auftraggeber zu klären und ihre Angebote daraufhin zu konkretisieren, sind Verhandlungen notwendig. Die Gefahr von Inkompatibilitäten, Sicherheitslücken oder für den Auftraggeber nicht akzeptablen Lizenzmodellen stellen andernfalls ein zu hohes Risiko für die Verwendbarkeit der Software dar. Außerdem verschaffen die hohen Preissteigerungen z.B. für Dienstleistungen dem Beschaffungsvorhaben eine erhöhte Komplexität. Da eine Laufzeit von maximal 12 Jahren vorgesehen ist, wird es notwendig sein, mit den Bietern über vertragliche Preisanpassungsklauseln zu sprechen. Dabei wird zwischen dem Interesse der Bieter an einer sinnvollen Angebotskalkulation und dem Ausgleich von Kostensteigerungen auf der einen Seite sowie dem Interesse des Auftraggebers an einer wirtschaftlichen und sparsamen Beschaffung auf der anderen Seite abzuwägen sein. Dies kann jedoch nicht in abschließender Weise vorab erfolgen. Zuletzt ist eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung notwendig. Deren Inhalte können ebenfalls nicht abschließend festgelegt werden und müssen voraussichtlich mit den Bietern erörtert und verhandelt werden. Eine Regelvergabe scheidet aus den oben genannten Gründen aus. Auftragswertschätzung: Bei der Auftragswertschätzung wurden gem. § 3 VgV sämtliche Leistungen, auch optionale Leistungen, berücksichtigt. Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um einen Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten handelt, ist gem. § 3 Abs. 11 VgV Berechnungsgrundlage der 48-fache Monatswert. Der Auftragswert beträgt demgemäß 1.336.993,60 € netto. Die Berechnung folgte in Form einer Kappung der Betrachtung nach vier Jahren. Preissteigerungen über einen längerfristigen Zeitraum sind daher in dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt. Ohnehin übersteigt der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, weswegen eine rechtswidrige, missbräuchliche Schätzung zur Umgehung der Anwendbarkeit des 4. Teil des GWB damit in jedem Fall nicht vorliegt. Der unter dem Punkt GESCHÄTZTER WERT OHNE MWST. angegebene Wert ist der geschätzte Gesamtwert der Vergabe über die maximale Vertragslaufzeit. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten jedoch auf Grund von Punktegleichheit mehr als drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssen, erhöht sich die Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden, entsprechend. Zu Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.</cbc:Note>
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            <cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">env-imp</cbc:ProcurementTypeCode>
            <cbc:ProcurementType languageID="DEU">zu dem Konzept "Sonstiges":
Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Diese stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld VGSt3-Z43-2023-0017 ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-18bc809b3b7-66be71ca5b5bbb5a</cbc:ProcurementType>
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            <cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">soc-obj</cbc:ProcurementTypeCode>
            <cbc:ProcurementType languageID="DEU">Die Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Diese stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld VGSt3-Z43-2023-0017 ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&amp;TenderOID=54321-Tender-18bc809b3b7-66be71ca5b5bbb5a</cbc:ProcurementType>
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            <cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Abruf von Personenstunden ohne Abrufverpflichtung: Weitere Unterstützungsleistungen auf Abruf von circa 80 Personenstunden Services pro Vertragsjahr ohne Anspruch auf Abnahme für die gesamte Vertragslaufzeit. Lizenzen Rolle Assistenz Stammdatenmgr. für maximal 50 User mit zeitgleichen Zugriff auf das System. Lizenzen Rolle Power-User für maximal 50 User mit zeitgleichen Zugriff auf das System. Lizenzen Rolle Architekturbüro für maximal 10 User mit zeitgleichen Zugriff auf das System. Lizenzen Rolle Technischer Administrator für maximal 10 User mit zeitgleichen Zugriff auf das System. Lizenzen Rolle Fachlicher Administrator für maximal 20 User mit zeitgleichen Zugriff auf das System.</cbc:OptionsDescription>
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                  <cbc:Description languageID="DEU">Die angegebene Laufzeit von 12 Jahren ist die maximale Laufzeit. Der Auftraggeber kann die Pflege- sowie die weiteren Unterstützungsleistungen jedoch mit einer Frist von 3 Monaten bereits zum Ablauf des fünften Vertragsjahres und im Anschluss daran jährlich ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.</cbc:Description>
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