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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-part</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-terror</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-laund</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-fraud</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-corrpt</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-crim-traffick</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB  dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-tax</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-pmt-bre-ssc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-env-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-soc-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-bre-lab-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-insolvency</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-liq-admin</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-as-susp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-sitn-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misconduct</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-distortion</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-partic-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-prep-confl</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-sanction</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.</cbc:Description>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-mis-misrepresent</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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		</cac:AuctionTerms>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">420-030884</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Peripherie</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKSE#</cbc:Note>
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			<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">4687244.22</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
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		<cac:MainCommodityClassification>
			<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
		</cac:MainCommodityClassification>
		<cac:RealizedLocation>
			<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
			<cac:Address>
				<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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				<cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
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			<cac:AwardingTerms>
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										<efac:AwardCriterionParameter>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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			</cac:AwardingTerms>
			<cac:AdditionalInformationParty>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">2</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">A. 1</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Kleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:RequestedTenderTotal>
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			</cac:RequestedTenderTotal>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0002</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">2</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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				<cac:AppealInformationParty>
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			<cac:Language>
				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
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			<cac:SecurityClearanceTerm>
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			</cac:SecurityClearanceTerm>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cbc:AccessToolsURI>https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKSE</cbc:AccessToolsURI>
			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-07-24+02:00</cbc:EndDate>
				<cbc:EndTime>12:00:00+02:00</cbc:EndTime>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-07-24+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>12:01:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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			<cac:AuctionTerms>
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				<cbc:MaximumOperatorQuantity>19</cbc:MaximumOperatorQuantity>
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				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">fa-wo-rc</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">A. 2</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:RequestedTenderTotal>
				<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">473226.00</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
			</cac:RequestedTenderTotal>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0003</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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							<efac:StrategicProcurement>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Gruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)</cbc:Name>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cac:OpenTenderEvent>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">A. 5</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Kleingruppen-Arbeitsplatzdrucker, s/w, Netzwerk, 5.000 Seiten   (Saarland)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:RequestedTenderTotal>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
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			<cac:PlannedPeriod>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0006</cbc:ID>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
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			<cac:ContractExecutionRequirement>
				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">A. 6</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gruppendrucker, s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
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		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0007</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">A. 7</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Gruppendrucker Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (Saarland)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cbc:Name languageID="DEU">Gruppendrucker Multifunktion s/w, Netzwerk, 10.000 Seiten (Saarland)</cbc:Name>
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				<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">593761.20</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">2</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
			<cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
				<cbc:EndDate>2026-07-24+02:00</cbc:EndDate>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-07-24+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>12:01:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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				<cbc:MaximumOperatorQuantity>19</cbc:MaximumOperatorQuantity>
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				<cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">fa-wo-rc</cbc:ContractingSystemTypeCode>
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			<cac:ContractingSystem>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">B. 9</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Arbeitsplatzdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:RequestedTenderTotal>
				<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">1005638.12</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
			</cac:RequestedTenderTotal>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0010</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">2</cbc:DurationMeasure>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">B. 10</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Multifunktionsdrucker Tinte, Color, Netzwerk, 3.000 Seiten (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
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				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cac:OpenTenderEvent>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">C. 13</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Scanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:RequestedTenderTotal>
				<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">907980.00</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
			</cac:RequestedTenderTotal>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
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			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0014</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
			<ext:UBLExtensions>
				<ext:UBLExtension>
					<ext:ExtensionContent>
						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="eed-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
							</efac:StrategicProcurement>
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								</efac:OfficialLanguages>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="reserved-procurement">none</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">2</cbc:DurationMeasure>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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			<cac:Language>
				<cbc:ID>DEU</cbc:ID>
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		<cac:TenderingProcess>
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			<cac:TenderSubmissionDeadlinePeriod>
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			<cac:OpenTenderEvent>
				<cbc:OccurrenceDate>2026-07-24+02:00</cbc:OccurrenceDate>
				<cbc:OccurrenceTime>12:01:00+02:00</cbc:OccurrenceTime>
				<cac:OccurenceLocation>
					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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			<cac:AuctionTerms>
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		</cac:TenderingProcess>
		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">C. 16</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Auflichtscanner A3 (RLP)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
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			<cac:RequestedTenderTotal>
				<cbc:EstimatedOverallContractAmount currencyID="EUR">62948.04</cbc:EstimatedOverallContractAmount>
			</cac:RequestedTenderTotal>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
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					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
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				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0017</cbc:ID>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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										</efac:AwardCriterionParameter>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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				<cbc:OccurrenceDate>2026-07-24+02:00</cbc:OccurrenceDate>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz</cbc:Description>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">C. 17</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Scanner A4, Durchzug, Duplex, Arbeitsplatz (Saarland)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Mainz</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>55118</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEB35</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:StartDate>2026-07-29+02:00</cbc:StartDate>
				<cbc:EndDate>2029-06-30+02:00</cbc:EndDate>
			</cac:PlannedPeriod>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0018</cbc:ID>
		<cac:TenderingTerms>
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				<ext:UBLExtension>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:StrategicProcurement>
								<efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis>
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							<efac:StrategicProcurement>
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				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">C. 18</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Scanner A3, Flachbett, Netzwerk (Saarland)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen (19 Lose)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">supplies</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">30210000</cbc:ItemClassificationCode>
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			<cac:RealizedLocation>
				<cbc:Description languageID="DEU">Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Liefer- und/oder Leistungsort liegt innerhalb der Länder Rheinland-Pfalz oder Saarland und wird mit dem Einzelabruf konkretisiert. Lediglich im Hinblick auf die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz/des Saarlandes beim Bund bzw. bei der EU liegt die Lieferadresse außerhalb der Bundesländer Rheinland-Pfalz oder Saarland (Berlin/Brüssel). Zudem sind Lieferungen an das Rechenzentrum 3 des LDI möglich, welches in Rüsselsheim liegt. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.   Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen.   - die Ministerien  - der Landtag  - die Landesvertretung  - die Staatskanzlei  - der Landesrechnungshof  - die Landesbetriebe  - der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz  - die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz  - der Bezirksverband Pfalz  - der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz  - die KommWis GmbH  - die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz  - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz  - die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen  - die Pfälzische Pensionsanstalt Bad Dürkheim  - die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des Landes Rheinland-Pfalz stehen  1.5.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes  Aus der je Los zu schließenden Rahmenvereinbarung sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies: - die Ministerien - der Landtag - die Staatskanzlei - der Rechnungshof des Saarlandes - die Landesbetriebe - die Landesgesellschaften - das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland - die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland - der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes - die kommunalen Rechenzentren im Saarland - der Regionalverband Saarbrücken (RVSBR) - der Zweckverband elektronische Verwaltung im Saarland - eGo-Saar - die Hochschulen des Saarlandes - die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ratio</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023,2024,2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.  Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023,2024,2025 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 3 v. H. der prognostizierten Brutto-auftragssumme (geschätzter Wert zzgl. MwSt.) in den Losen A.1, A.3, A.7, B.10, C.13 und C.15, welche dazu dient, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung sicherzustellen. Die Sicherheitsleistung kann durch Hinterlegung in Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Konzernbürgschaften werden nicht akzeptiert. Eine losübergreifende Bereitschaftserklärung, die alle angebotenen Lose umfasst, ist zulässig, sofern daraus eindeutig hervorgeht, dass die erforderlichen Bürgschaften im Zuschlagsfall je Los gestellt werden.  Bürgschaften, die auf Grundlage der ursprünglich geforderten (höheren) Werte erstellt wurden, werden im Vergabeverfahren als mindestens gleichwertig anerkannt; hieraus entstehen keine Nachteile für die betreffenden Bieter</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-supply</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt mindestens drei Referenzen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sche-qu-cert-indep</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium)</cbc:Description>
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			<cac:TendererQualificationRequest>
				<cac:SpecificTendererRequirement>
					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-some</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criteria-source">epo-notice</cbc:TendererRequirementTypeCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">- Eine Patronatserklärung für jedes Los (Teil A_Anlage 09) wird der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Angebotsauswertung vor Erteilung des Zuschlags von den in jedem Lose jeweils auf Zuschlagsrang liegenden Bietern anfordern. Der jeweilige Bieter ist verpflichtet, die Patronatserklärung innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Sollte die geforderte Patronatserklärung innerhalb der vorstehend genannten Frist von 6 Arbeitstagen ab entsprechender Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber nicht vorgelegt werden, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Ist ist daher für alle Bieter ratsam,  die Abstimmung mit dem Hersteller bereits während des Laufs der Angebotsfrist vorzunehmen, um sodann in der Lage zu sein, die Patronatserklärung im Falle der Anforderung durch den öffentlichen Auftraggeber fristgerecht vorlegen zu können. - Erklärungen zu: Tariftreue, Verfügbarkeit, Bietergemeinschaft, SanktionsVO, Scieontology</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Description languageID="DEU">Einziges Bewertungskriterium ist der Preis.  Der nach Auswertung der Preisblätter, also zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist jeweils führende Bieter wird zu einer verifizierenden Teststellung aufgefordert. Für den Test hat der Bieter nach Anforderung innerhalb von 6 Arbeitstagen, ein dem Los entsprechendes vorinstalliertes System je Geräteklasse mit den angebotenen Hardware- und Softwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Die Testphase dauert maximal eine Woche.  Im Rahmen der verifizierenden Teststellung prüft der öffentliche Auftraggeber, ob die vom Bieter im Rahmen der Übermittlung seines Angebotes als erfüllt gekennzeichneten Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind.  Dies gilt im Hinblick auf diejenigen Ausschlusskriterien, welche in den jeweiligen losspezifischen Fragenkatalogen in der Spalte B grün gekennzeichnet sind.  So wird der öffentliche Auftraggeber beispielsweise im Los A.1 das Erfülltsein aller in der Spalte B der Teil B_Anlage 2_Fragenkatalog_Los A.1 grün gekennzeichneten Ausschlusskriterien im Rahmen der verifizierenden Teststellung überprüfen.  Sollte sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich erfüllt sind, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot des Bieters.  Sollte ein Bieter in einem Los betreffend das Land Rheinland-Pfalz exakt dasselbe Gerät angeboten haben, wie in einem Los betreffend das Saarland hat er nur ein Gerät für die Teststellung in den beiden in Rede stehenden Losen zur Verfügung zu stellen. Die Teststellungen werden durch den LDI durchgeführt. Im Rahmen der verifizierenden Teststellung wird lediglich überprüft, ob die Angaben des Bieters, welche er in seinem Angebot im Hinblick auf die im jeweiligen losspezifischen Fragenkatalog grün unterlegten Ausschlusskriterien stimmen oder eben nicht stimmen.    Sollte sich hingegen im Rahmen der verifizierenden Teststellung ergeben, dass die überprüften Ausschlusskriterien tatsächlich nicht erfüllt sind, wird das Angebot ausgeschlossen und der zweitplatzierte Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.   Dies wiederholt sich, bis sich im Rahmen der verifizierenden Teststellung herausstellt, dass alle jeweils grün markierten Ausschlusskriterien erfüllt sind.   Die Kosten für die Teststellung, welche sich aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf die Versandkosten beschränken, trägt der Bieter. Falls das Testgerät im Verantwortungsbereich des öffentlichen Auftraggebers durch den öffentlichen Auftraggeber verschuldet zu Schaden kommt, wird der öffentlichen Auftraggeber dem Bieter den entsprechenden Schaden ersetzen.</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.  § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:  Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags   erkannt   und   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.</cbc:Description>
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					<cbc:StreetName>Valenciaplatz 6</cbc:StreetName>
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