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				<cbc:Description languageID="DEU">Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.</cbc:Description>
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						<efbc:AccessToolName>Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber / Bieter mit der NBank ausschließlich über das  DTVP kommunizieren. Dies setzt voraus, dass sich Bewerber / Bieter unter www.dtvp.de kostenfrei registrieren. Auf dieser Webseite finden sich auch nähere Informationen zur Kommunikation, sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform.</efbc:AccessToolName>
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		<cbc:Description languageID="DEU">1.3. Vergabeart Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 119 Abs. 5 GWB, 17 VgV durchgeführt. Es wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Es werden mindestens drei Bewerber / Bieter zur Teilnahme an der Angebotsphase / am Verhandlungsverfahren zugelassen. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung nach den bekannt gegebenen Auswahlkriterien (siehe Ziffer 2.4).  Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Sofern der Auftraggeber von diesem Vorbehalt keinen Gebrauch macht, wird eine Verhandlungsphase durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln und die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).</cbc:Description>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Einführung einer Gesamtbanklösung</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">2 Zu erbringende Leistungen Die NBank plant die Einführung einer Standardplattform für ein neues Kernbanksystems (KBS) sowie ein neues Kunden- und Sachbearbeiterportals (im Folgenden zusammenfassend als "Förderportal" bezeichnet) im Rahmen ihrer Gesamtbankstrategie. Ziel ist es, eine integrierte Gesamtbanklösung einzuführen, die die Anforderungen an Stabilität, IT-Sicherheit, Kundenunterstützung, Betriebsmodell, Kosten und Abdeckung des Produktportfolios - insbesondere im Fördergeschäft - erfüllt. Die Gesamtbanklösung muss dabei die Bereiche der Vertrags- und Antragsabbildung, dafür zu nutzende Geschäftspartner, das interne und externe Rechnungswesen sowie den Zahlungsverkehr einer Bank abdecken und alle bankaufsichtlichen und landesrechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Zurverfügungstellung des damit verbundenen Geschäftsreportings. (nähere Informationen siehe Anlage 01 - Fachliche Eckpunkte)</cbc:Description>
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		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645UKE


1.9. Weitere Informationen Die den Bewerbern / Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der NBank auf Fragen der Bewerber / Bieter, Hinweise des Auftraggebers etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung eines Teilnahmeantrags / Angebots zugrunde zu legen. Antworten und schriftliche Hinweise der NBank, welche die Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.  1.10. Verfahrenssprache / Kommunikation Die ausschließliche Verfahrenssprache ist deutsch. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber / Bieter mit der NBank ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) kommunizieren. Dies setzt voraus, dass sich Bewerber / Bieter unter www.dtvp.de kostenfrei registrieren. Auf dieser Webseite finden sich auch nähere Informationen zur Kommunikation, sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform.  1.11. Hinweis und Bewerber-/Bieterfragen Enthalten die Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen der NBank nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers / Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber / Bieter den Auftraggeber hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. Derartige Hinweise/Fragen sind über das DTVP zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular (Anlage 02b der Vergabeunterlagen) Soweit Fragen alle Bewerber / Bieter betreffen können, werden diese allen Bewerbern / Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Die NBank bittet daher darum, die Bewerber- / Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bewerbers / Bieters zulassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen (siehe Ziffer 1.9).  1.12. Form der Teilnahmeanträge / Angebote Teilnahmeanträge / Angebote sind in Textform nach § 126b BGB über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen, vgl. § 53 Abs. 1 VgV.  Teilnahmeanträge / Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Sie müssen den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Insbesondere sind Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig. Die Teilnahmeanträge / Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Entspricht ein Teilnahmeantrag / Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 VgV.  Teilnahmeanträge / Angebote dürfen weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bewerbers / Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Soweit Angebote dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB enthalten oder auf diese verweisen, werden diese kein Vertragsbestandteil.  1.13. Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote  Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt nach § 55 VgV. Bewerber / Bieter sind zur Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.   1.14. Verfahren zur Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote Die eingegangenen Teilnahmeanträge und Angebote werden nach der Öffnung gemäß §§ 56 ff. VgV geprüft und gewertet.  Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach dem folgenden Procedere: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB) und Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignung. 4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben Erklärungen und Nachweise. Nach Abschluss der Eignungsprüfung und Wertung beabsichtigt der Auftraggeber, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern.  Sollten im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber im Rahmen einer differenzierenden Eignungswertung mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber auswählen. Die Wertung / Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt nach Maßgabe der unter Ziffer 2.4 beschriebenen Auswahlkriterien.  1.15. Änderungsvorbehalt Die NBank behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Inhalt der Vergabeunterlagen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens anzupassen.  Letzteres gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Vorbehalt Gebrauch macht, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV) oder dass der Auftraggeber es vor dem Eintritt in Verhandlungen für erforderlich erachtet, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV). Änderungen werden allen Bietern über das DTVP mitgeteilt.</cbc:Note>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1.4.1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerber- / Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist anzugeben, wer die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft sind, welche Leistungen von welchem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft übernommen werden und welches Mitglied die Bewerber- / Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren oder im Auftragsfall gegenüber der NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Angabe / Erklärung mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).  2.1.4.2. Einsatz von Dritten Mit dem Teilnahmeantrag ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Bewerber / Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV (Angabe mittels Anlage 02a und Anlage 08 der Vergabeunterlagen). Spätestens vor der Erteilung des Zuschlags sind von jedem Dritten / Unterauftragnehmer (auch: konzernverbundenen Unternehmen) folgende Nachweise und Erklärungen zu erbringen: Anlage 03 der Vergabeunterlagen, Anlage 04 der Vergabeunterlagen, Handelsregisterauszug, Anlage 08a der Vergabeunterlagen, Anlage 09 der Vergabeunterlagen. Sofern der Einsatz von Dritten / Unterauftragnehmern auch zum Nachweis der Eignung dient (Eignungsleihe), ist bereits mit dem Teilnahmeantrag Anlage 08a der Vergabeunterlagen einzureichen sowie sämtliche Nachweise / Erklärungen des Dritten / Unterauftragnehmers vorzulegen, die den zur Unterauftragsvergabe vorgesehenen Teil der Leistung betreffen.  2.1.4.3. Mehrfachbeteiligungen  Im Falle von Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber / Bieter / Dritter / Unterauftragnehmer (z. B. im Falle einer Beteiligung eines Unternehmens als Einzelbewerber / -bieter einerseits und als Unterauftragnehmer eines anderen Einzelbewerbers / -bieters andererseits) ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Zulässigkeit dieser konkreten "Mehrfachbeteiligung" im Einzelnen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und zu bewerten. Diese Prüfung erfolgt insbesondere dahingehend, ob durch die Mehrfachbeteiligung ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und den Wettbewerbsgrundsatz vorliegt. Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls kann eine Mehrfachbeteiligung verschiedene Konsequenzen haben, ggf. sogar den zwingenden Ausschluss von allen von der Mehrfachbeteiligung betroffenen Bewerbern / Bietern. Bewerber / Bieter sind daher aufgefordert, bei jeder Entscheidung über ihre Beteiligungs- und Einsatzform zu prüfen, ob und inwieweit eine Mehrfachbeteiligung vorliegt und diese zulässig ist.  2.1.4.4. Änderungen in der Struktur des Bewerbers / Bieters Bei Änderungen an gebildeten Bewerber- / Bietergemeinschaften und / oder am beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatz (einschl. Eignungsleihe) während des Vergabeverfahrens hat der Bewerber / Bieter dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Zulässigkeit der konkreten Änderung im Einzelnen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu prüfen und zu bewerten. Diese Prüfung erfolgt insbesondere dahingehend, ob durch die Änderung ein Verstoß gegen Vergabevorschriften vorliegt. Abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls kann eine Änderung verschiedene Konsequenzen haben, ggf. sogar den zwingenden Ausschluss des betroffenen Bewerbers / Bieters. Bewerber / Bieter sind daher aufgefordert, bei jeder Entscheidung über Änderungen an gebildeten Bewerber- / Bietergemeinschaften und / oder am beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatz (einschl. Eignungsleihe) während des Vergabeverfahrens zu prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigte Änderung zulässig ist.</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>false</efbc:SecondStageIndicator>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sec-inf</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1.5. Verschwiegenheitserklärung Mit dem Teilnahmeantrag ist die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
								<efbc:SecondStageIndicator>false</efbc:SecondStageIndicator>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-suit-reg-trade</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1.6. Erlaubnis zur Berufsausübung Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist zu erbringen (Nachweis mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen und durch Einreichung eines Handelsregisterauszuges).   Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Fall der Bezuschlagung, eine IT-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall (soweit noch nicht vorhanden) für die nach der Leistungsbeschreibung geforderten Leistung abzuschließen. Diese Versicherung muss geeignet sein, branchenspezifische Risiken aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen im Finanz- und Bankenumfeld abzusichern. Ins-besondere muss die Deckung Folgendes umfassen:  - Tätigkeiten der Systementwicklung und -programmierung (z. B. ABAP, Java) - Konfigurationsfehler, fehlerhafte Schnittstellen und Datenmigrationen - Schäden durch fehlerhafte Testautomatisierung und Releasewechsel - Verzögerungen und Mangelfolgeschäden aus Systemausfällen Die Mindestdeckungssumme beträgt 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden. Eine Jahreshöchstleistung ist zulässig, sofern diese mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Schadensfall beträgt. Die Versicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen bestehen. Mit der Teilnahmeantrag, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (Anlage 02a der Vergabeunterlagen; oder entsprechender Versicherungsnachweis). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannten Versicherungen mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-sec-inf</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1.7. Erfüllung regulatorischer Anforderungen  Durch den Dienstleister ist sicherzustellen, dass er über die für die NBank relevanten regulatorischen Anforderungen informiert ist und diese in der Gesamtbanklösung im Kontext der Gesamtbankstrategie abgebildet werden können. Hier zu nennen sind beispielhaft die aufsichtsrechtlichen Regelungen wie KWG, DORA, DSGVO, MaRisk, GWG, CRRIII sowie die Anforderungen aus dem EU-Geldwäschepaket, welche bis zum Jahr 2027 umgesetzt sein müssen. Darüber hinaus sind auch förderspezifischen Regelungen für die Umsetzung der Förderprozesse in der NBank wie z. B. die LHO und die VV-LHO zu berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber / Bieter diese bankenregulatorischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen kann (Erklärung einzureichen mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.1.8. ILO-Mindestanforderungen und Mindestentgelte Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung abzugeben, mit der der Bewerber bestätigt, dass er die ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen gemäß § 12 NTVergG einhält und nach § 4 NTVergG seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetztes zahlt (Erklärung einzureichen mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-gen</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.2.1. Mindestjahresumsatz Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre als Eigenerklärung anzugeben (Angabe mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Es wird für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 10 Mio. EUR gefordert.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.2.2. Bilanzen Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag Informationen über die Bilanzen sowie der Geschäftsbericht (Bilanz / GuV) des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2023 (oder aktueller) vorzulegen (Nachweis mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen und Einreichung der geforderten Unterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.2.3. Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden je Schadensfall besteht (nachzuweisen durch eine Bestätigung der Versicherung) oder im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (nachzuweisen durch eine Zusage der Versicherung).   Darüber hinaus ist eine IT-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall nachzuweisen (ebenfalls durch Bestätigung der Versicherung bzw. Zusage für den Fall des Vertragsschlusses). Der Auftragnehmer muss zusätzlich bestätigen, dass die genannten Versicherungen mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags aufrechterhalten werden (Nachweis / Bestätigung mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-services</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.3.1. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen, die nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen und in der Anlage 01 - Fachliche Eckpunkte beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber (ggf. anonymisiert) und dessen Branche zu benennen sowie eine Beschreibung der Leistung vorzunehmen und der Leistungszeitraum und der Aufwand in Personentagen zu benennen. Auf Anfrage des Auftraggebers muss der Bieter (vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe) in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen, um eine Prüfung und Wertung der betreffenden Referenz zu ermöglichen. Es sollen maximal fünf geeignete Referenzen eingereicht werden. Hierfür ist das bereitgestellte Formular zu nutzen (Anhang A zu Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Um geeignet zu sein, muss der Bewerber mit maximal fünf geeigneten Referenzen sämtliche als "Muss"-Anforderung gekennzeichneten Funktionalitäten mindestens einmal ausgeführt haben (Mindestanforderung).  2.4. Auswahlkriterien Sollten mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, erfolgt die Wertung / Auswahl der am besten geeigneten Bewerber nach Maßgabe der folgenden Auswahlkriterien und deren Gewichtung: Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei (3) am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von dem Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Der Auftraggeber geht jedoch davon aus, dass nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.  Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Bewertung der Referenzen:   Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Referenzen erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums. Dabei werden sämtliche vom Bewerber gemachten Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und den zu vergebenden Leistungen bewertet. Der Bewerber hat mit der Summe der eingereichten Referenzen sämtliche als "Muss"-Anforderungen gekennzeichnete Funktionalitäten mindestens einmal ausgeführt.  Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem pro eingereichter Referenz an: Die vom Bewerber eingereichte Referenz ist mit den zu vergebenden Leistungen  - sehr gut vergleichbar (10 BP) - gut vergleichbar (8 BP)  - befriedigend vergleichbar (6 BP)  - ausreichend vergleichbar (4 BP)  - unzureichend vergleichbar (2 BP) - nicht vergleichbar (0 BP)  Für die Gesamtbewertung der Unternehmensreferenzen wird das arithmetische Mittel gebildet. Das bedeutet, dass sämtliche Bewertungspunkte addiert und durch die Anzahl der eingereichten Referenzen geteilt werden.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-tech-work</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.3.2. Technische Kapazitäten Der Bieter muss erklären, dass er über ausreichende technische Fachkräfte / technische Stellen (technische Kapazitäten) verfügt, um die ausgeschriebenen Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen (Erklärung mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Dies umfasst ins-besondere die Bereitstellung der erforderlichen personellen Ressourcen sowie die notwendige Rechenzentrumsleistung.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-qual-inst</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.3.3. Technische Ausrüstung Rechenzentrum / Qualitätssicherung Da die ausgeschriebene Gesamtbanklösung im Rechenzentrum des Auftragnehmers zu betreiben sind wird, ist mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die Infrastruktur der Rechenzentren mindestens den Standard Tier 3 extended (zumindest in den Teilbereichen SEC, POW, ORG) entspricht. Zum Nachweis des Standards ist mit dem Teilnahmeantrag ein entsprechendes Zertifikat (min. TSI Zertifizierung Level 3 extended oder Zertifizierung nach DIN EN 50600) vorzulegen (Nachweis mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen und Vorlage von Zertifikaten). Es ist außerdem in Textform darzustellen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Aufrechterhaltung (Wirksamkeitssicherung) des Standards Tier 3 extended (zumindest in den Teilbereichen SEC, POW, ORG) getroffen werden (Darstellung mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.3.4. Beschäftigtenzahl Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Erklärung mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Mindestanforderung ist, dass der Bewerber im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt hat. Teilzeitstellen werden entsprechend Ihres Beschäftigungsumfangs berücksichtigt.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">2.3.1 Mindestjahresumsatz und Bilanzen Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Sollten Ihnen die Zahlen für 2024 noch nicht vorliegen, tätigen Sie die Angaben bitte für die letzten drei Jahre. Es wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 20. Mio. EUR gefordert. Als Beleg können Bankerklärungen, Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen dienen.  Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die Jahresabschlüsse (Bilanz/GuV) der letzten 2 Jahre (2024 und 2023) sowie vorliegende Zwischenberichte aus 2025 (bspw. Halbjahres- und Quartalsberichte) der Bewerber vorzulegen (Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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					<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode>
					<cbc:Description languageID="DEU">Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, ob allein auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge / Angebote die Auswahl / Wertung durchgeführt werden kann oder ob von der Möglichkeit Gebrauch macht wird, Erklärungen (Angaben) und Nachweise nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nachzufordern.</cbc:Description>
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				<cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">2.1.7. Erfüllung regulatorischer Anforderungen Durch den Dienstleister ist sicherzustellen, dass er über die für die NBank relevanten regulatorischen Anforderungen informiert ist und diese in der Gesamtbanklösung im Kontext der Gesamtbankstrategie abgebildet werden können. Hier zu nennen sind beispielhaft die aufsichtsrechtlichen Regelungen wie KWG, DORA, DSGVO, MaRisk, GWG, CRRIII sowie die Anforderungen aus dem EU-Geldwäschepaket, welche bis zum Jahr 2027 umgesetzt sein müssen. Darüber hinaus sind auch förderspezifischen Regelungen für die Umsetzung der Förderprozesse in der NBank wie z. B. die LHO und die VV-LHO zu berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber / Bieter diese bankenregulatorischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen kann (Erklärung einzureichen mittels Anlage 02a der Vergabeunterlagen).</cbc:Description>
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			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten darüber hinaus insbesondere die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.</cbc:Description>
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						<efext:EformsExtension>
							<efbc:AccessToolName>Während des Vergabeverfahrens dürfen die Bewerber / Bieter mit der NBank ausschließlich über das  DTVP kommunizieren. Dies setzt voraus, dass sich Bewerber / Bieter unter www.dtvp.de kostenfrei registrieren. Auf dieser Webseite finden sich auch nähere Informationen zur Kommunikation, sowie zu den technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform.</efbc:AccessToolName>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">RE 2025.35</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Einführung einer Gesamtbanklösung</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">2.2 Ausgangssituation Die bestehende IT-Landschaft der Bank setzt sich aktuell aus verschiedenen Technologien und Systemen zusammen, darunter ein Kernbanksystem, ein separates Kundenportal sowie eine Sachbearbeiterfunktion. Diese heterogene Systemlandschaft stößt zunehmend an ihre Grenzen, da die Anforderungen an Digitalisierung, das Datenvolumen und regulatorische Vorgaben stetig steigen. Da das vorhandene Kernbanksystem und das Förderportal in ihrer Leistungsfähigkeit und Integration nicht mehr ausreichend sind, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sucht die NBank nach einer flexiblen Lösung, um Prozesse effizienter und benutzerfreundlicher für interne und externe Anwender zu gestalten. Es besteht dringender Bedarf, die IT-Landschaft zu modernisieren und durch eine integrierte, zukunftssichere Gesamtbanklösung zu ersetzen. Diese muss eine verbesserte Datenqualität und -konsistenz gewährleisten, den Betrieb und Support langfristig optimieren sowie bankinterne Abläufe und die Abwicklung von Förderprogrammen effektiv unterstützen. Alle aktuellen Datenschutz-, Sicherheits- und regulatorischen Standards umfassend eingehalten werden   2.3 Übersicht Leistungen Der zu vergebende Auftrag umfasst die fachliche und technische Konzeption sowie die Implementierung, Konfiguration, Test und Inbetriebnahme einer modernen, integrierten Gesamtbanklösung inklusive Kernbanksystem und Förderportal. Die Leistungen umfassen die Planung, die Migration und den Aufbau einer skalierbaren IT-Plattform, die alle relevanten bankinternen Prozesse sowie Fördermanagement abbildet und die damit verbundene Beratung, um das System optimal einzustellen. Dazu gehören unter anderem eine automatisierte Antragserfassung, ein Dokumentenmanagement, eine Workflowsteuerung und die Integration zu externen Registern und Meldewesen. Das System soll perspektivisch auch die modernen Möglichkeiten von KI integrieren können.  Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsportfolio die Sicherstellung von hoher Datenqualität, Systemperformance und Compliance mit Datenschutzanforderungen. Ebenso sind ein benutzerfreundliches Interface sowie umfassende Support- und Betriebsdienstleistungen Teil des Auftrags.  Das Projekt soll sich dabei grundsätzlich in zwei Phasen gliedern: - Vorprojekt: Entwicklung eines standardisierten Vorgehens zur Einführung der Gesamtbanklösung mit minimalem Anpassungsbedarf. Ziel ist eine belastbare zielführende Planung und valide Kalkulation des Umsetzungsvorhabens, die in den Säulen Ziel-Anwendungslandschaft/Scope, Zeitplanung und Aufwandsschätzung/Kosten erfolgen soll. In der Vorprojektphase können auch schon erste Prototypen / MVP (Minimum Viable Product) entwickelt bzw. bereitgestellt werden, die zur Konkretisierung des Vorhabens dienen. Ziel des Vorprojekts ist Planungssicherheit für die Umsetzungsphase, damit entsprechend Kapazitäten eingeplant und eine belastbare Zeitplanung entwickelt werden können.  - Umsetzungsphase: Einführung der Gesamtbanklösung, begleitet durch den Dienstleister, inkl. Migration, Schnittstellenentwicklung (Nebenbücher und DWH), Customizing, Schulung, Betrieb und optionalem Hypercare. Die Leistungserbringung soll bei der NBank als Vor-Ort- sowie Remote-Tätigkeit erfolgen. Dies kann in einem noch zu vereinbarenden Verhältnis stattfinden. Die Ausschreibung kann Optionen für den Hypercare oder Full-Service-Betrieb enthalten. Eine Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Förderbanken ist vorgesehen.   (nähere Informationen siehe Anlage 01 - Fachliche Eckpunkte)</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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			<cac:ProcurementAdditionalType>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72000000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
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			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">48000000</cbc:ItemClassificationCode>
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