2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 71541000 Construction project management services
2.1.2.
Place of performance
Town: Düsseldorf
Postcode: 40200
Country subdivision (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 - 5 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice, Procurement Document
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB
Corruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
Participation in a criminal organisation: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Breaching of obligations in the fields of environmental law: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB
Money laundering or terrorist financing: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
Fraud: § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Insolvency: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB
Breaching of obligations in the fields of labour law: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Assets being administered by liquidator: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Grave professional misconduct: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Early termination, damages, or other comparable sanctions: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Breaching of obligations in the fields of social law: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
Business activities are suspended: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB
Breaching obligation relating to payment of taxes: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)