477156-2026 - Competition
Germany – Maintenance services of telecommunications equipment – Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Systembetreuung) von Brandfallsteueranlagen mit Anschaltungen der betriebstechnischen Anlagen im Universitätsklinikum Aachen AöR
OJ S 131/2026 10/07/2026
Contract or concession notice – standard regime
Services
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameUniversitätsklinikum Aachen AöR
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Legal type of the buyerBody governed by public law, controlled by a regional authority
Activity of the contracting authorityHealth
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleInstandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Systembetreuung) von Brandfallsteueranlagen mit Anschaltungen der betriebstechnischen Anlagen im Universitätsklinikum Aachen AöR
DescriptionInstandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Systembetreuung) von Brandfallsteueranlagen mit Anschaltungen der betriebstechnischen Anlagen im Universitätsklinikum Aachen AöR
Procedure identifierde4af89b-6432-4b11-9d22-a9d6bd7b2e27
Internal identifier2026-0139-CL
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 50330000 Maintenance services of telecommunications equipment
Additional classification (cpv): 31625100 Fire-detection systems, 50324100 System maintenance services
2.1.2.
Place of performance
Postal addressPauwelsstraße 30  
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional information#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTWXNTAUE# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Participation in a criminal organisationGem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Fraud§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
CorruptionGem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Breaching obligation relating to payment of taxesGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Breaching of obligations in the fields of environmental lawGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Breaching of obligations in the fields of social lawGem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Breaching of obligations in the fields of labour lawGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
InsolvencyGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Assets being administered by liquidatorGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Grave professional misconductGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionGem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Early termination, damages, or other comparable sanctionsGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureGem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleInstandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Systembetreuung) von Brandfallsteueranlagen mit Anschaltungen der betriebstechnischen Anlagen im Universitätsklinikum Aachen AöR
DescriptionLeistungsumfang Wartung, Inspektion, Instandsetzung der Brandfallsteuerungen der Uniklinik RWTH Aachen Mit einer Rufbereitschaft für 24 Stunden am Tag, bei 7 Tagen in der Woche an allen Tagen des Jahres, um die Anforderungen an eine sachgerechte Instandsetzung gemäß den einschlägigen Richtlinien zu erfüllen. Störungsmeldungen sind durch den Auftragnehmer an 365 Tagen im Jahr entgegenzunehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Option kann ausschließlich durch den Auftraggeber gezogen werden. Sofern keine schriftliche Kündigung drei (3) Monate vor Vertragsjahresende erfolgt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Nach vier (4) Jahren endet der Vertrag automatisch, auch ohne schriftliche Kündigung.
Internal identifier2026-0139-CL
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractServices
Main classification (cpv): 50330000 Maintenance services of telecommunications equipment
Additional classification (cpv): 31625100 Fire-detection systems, 50324100 System maintenance services
5.1.2.
Place of performance
Postal addressPauwelsstraße 30  
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Duration24 Months
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals2
Other information about renewalsDie Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit Option auf eine 2-malige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
5.1.6.
General information
This is a recurrent procurement
DescriptionVor Ablauf der Vertragslaufzeit ggf. einschließlich Verlängerungsoption
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)yes
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Angebotspreis fließt mit 60 % und die Bewertung des, durch den Bieter, eingereichten Konzeptes fließt mit 40 % in die Gesamtwertung ein.
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionOther economic or financial requirements
Description of selection criterionHaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.

CriterionReferences on specified services
Description of selection criterionVgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.

CriterionCertificates by independent bodies about quality assurance standards
Description of selection criterionNachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig

CriterionCertificates by quality control institutes
Description of selection criterionNachweis einer Zertifizierung als Fachfirma gemäß DIN 14675 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):

CriterionTechnicians or technical bodies to carry out the work
Description of selection criterionZertifizierung einzusetzendes Personal (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zertifikat als Fachkraft für Brandmeldeanlagen / "verantwortliche Person" gemäß DIN 14675
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information03/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTWXNTAUE/documents
Ad hoc communication channel
URLhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTWXNTAUE
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTWXNTAUE
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderAllowed
Deadline for receipt of tenders11/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid51 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationDie Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Information about public opening
Opening date11/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractEinzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU: Erklärung, dass
Electronic invoicingRequired
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedyes
Legal form that must be taken by a group of tenderers that is awarded a contractGesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Financial arrangementEs finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Rheinland
Information about review deadlines: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation providing additional information about the procurement procedureUniversitätsklinikum Aachen AöR
Organisation providing more information on the review proceduresVergabekammer Rheinland
Organisation receiving requests to participateAngebotssammelstelle - elektronisch-
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameUniversitätsklinikum Aachen AöR
Registration numberKeine Angabe
Postal addressPauwelsstraße 30
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
Contact pointVergabestelle
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Telephone+49 2418080007
Internet addresshttps://www.ukaachen.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Rheinland
Registration number05315-03002-81
Postal addressZeughausstr. 2 - 10
TownKöln
Postcode50667
Country subdivision (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
CountryGermany
Contact pointGeschäftsstelle
Emailvergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telephone+49 2211473116
Fax+49 2211472889
Internet addresshttp://www.bezreg-koeln.de
Roles of this organisation
Review organisation
Organisation providing more information on the review procedures
8.1.
ORG-0003
Official nameAngebotssammelstelle - elektronisch-
Registration numberk.A.
Postal addressDie schriftliche Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen
TownAachen
Postcode52074
Country subdivision (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
CountryGermany
Emailvergabestelle@ukaachen.de
Telephone+49 2418080007
Internet addresshttps://www.ukaachen.de
Roles of this organisation
Organisation receiving requests to participate
8.1.
ORG-0004
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/versionba810903-e1ca-4d72-917d-f8d7dfd8f218  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date09/07/2026 14:01:44 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number477156-2026
OJ S issue number131/2026
Publication date10/07/2026