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				<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 119 Abs. 5 GWB; § 14 Abs. 3, § 17 VgV).</cbc:Description>
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		<cbc:Name languageID="DEU">Erstangebot: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung  als Software-as-a-Service</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5UWB


Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen  B.I. des Verfahrensbriefs).  Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt:  Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen.    Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte.  2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl:   - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte  Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet.  - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:  - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden.  - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern.  - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann.  - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen.  - Employee &amp; Manager-Self-Service (ESS &amp; MSS): 1 Punkt   Die Funktionalität "ESS &amp; MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).</cbc:Note>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Zuschlagskriterium Nr. 1: "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis"</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">In der Datei "Leistungsverzeichnis" sind in den jeweiligen Registern Bewertungskriterien vorgesehen. Gibt der Bieter für das jeweilige Bewertungskriterium in der Spalte E "Ja" an, erhält er hierfür die in der Spalte G genannte Punktzahl. Die im jeweiligen Bewertungskriterium erreichte Punktzahl wird in Spalte H angezeigt.  Die vom Bieter für alle Bewertungskriterien des "Leistungsverzeichnisses" erzielten Punkte (im Register "0. Bewertungsmatrix" in der Zelle H20) sind die im Zuschlagskriterium Nr. 1 "Bewertungskriterien aus Leistungsverzeichnis" erreichten Bewertungspunkte (gerundet auf zwei Nachkommastellen).</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Zuschlagskriterium Nr. 2: "Usability-Konzept"</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Usability-Konzept" wird die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software in zwei verschiedenen Unterkriterien bewertet.   "Benutzerfreundlich" im Sinne dieses Zuschlagskriteriums einschließlich der Unterkriterien bedeutet, dass die Software von den Benutzern (Mitarbeiter der Personalabteilung, Sachgebietsleiter, Abteilungsleiter; für Self-Service-Funktion: alle Mitarbeiter des Landratsamts) intuitiv, effektiv und effizient angewendet werden kann.  "Intuitiv" bedeutet, dass die Bedienung der Software für Benutzer selbsterklärend (d.h. ohne Schulung verständlich) ist.  "Effektiv" bedeutet, dass der Benutzer sein Ziel erreichen kann.  "Effizient" bedeutet, dass das Ziel mit möglichst geringem Aufwand erreichbar ist.   Anforderungen an das Konzept:  Der Bieter hat in seinem Usability-Konzept für die nachfolgend genannten Unterkriterien Nr. 1 und 2 nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des in den Unterkriterien genannten Ziels sicherstellt.  Unterkriterium Nr. 1: Benutzerfreundlichkeit der Software Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit der angebotenen Software im o.g. Sinn im Hinblick auf die Aspekte "Benutzerführung", "Anpassungsfähigkeit" und "Design". Der Bieter hat für jeden dieser Aspekte zu beschreiben, wie er im Auftragsfall die Erreichung dieses Ziels sicherstellt.  a. Benutzerführung: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software den Benutzer durch die verschiedenen Funktionen führt, inklusive Hilfestellungen bei der Bedienung. b. Anpassungsfähigkeit: Der Bieter hat darzustellen, wie die Software auf unterschiedliche Nutzeranforderungen (z.B. verschiedene Rollen und Berechtigungen) reagiert und sich den Arbeitsabläufen anpasst. c. Design: Der Bieter hat die Gestaltung der Benutzeroberfläche im Hinblick auf Klarheit und Lesbarkeit zu beschreiben.  Unterkriterium Nr. 2: Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung  Ziel ist die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung. Der Bieter hat dazustellen, ob und inwiefern die Software auch für mobile Endgeräte optimiert ist und dadurch die Benutzerfreundlichkeit bei der mobilen Nutzung sichergestellt ist.   Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 2" zu beschreiben, wie er das Ziel in dem jeweiligen Unterkriterium im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf (für alle Unterkriterien gemeinsam) einen Umfang von max. 10 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 10 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Zuschlagskriterium Nr. 3: "Projektmanagement-Konzept"</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Im Zuschlagskriterium "Projektmanagement-Konzept" wird das Projektmanagement des Bieters bewertet.   Anforderungen an das Konzept:  Der Bieter hat in seinem Konzept nachvollziehbar dazulegen, wie er im Auftragsfall die Erreichung des nachfolgend genannten Ziels sicherstellt.  Ziel des Auftraggebers ist, dass der Auftragnehmer den in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Zeitpunkt für das Go-Live der Software unter Wahrung der nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarten Kostenschätzung gewährleistet. Der Bieter hat in seinem einzureichenden Konzept dabei insbesondere auf folgende Aspekte einzugehen:   - Projektorganisation und Verantwortlichkeiten: Der Bieter muss die für den Auftragsfall geplante Projektorganisation, inklusive der Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten beim Auftragnehmer sowie beim Auftraggeber, nachvollziehbar darstellen.   - Meilensteine und Zeitplan: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen: Welche konkreten Meilensteine hat er zur Erreichung des Go-Live geplant? Wie erstellt und überwacht er den Zeitplan?  - Risikomanagement: Der Bieter hat auf die folgenden Fragen einzugehen:  -- Welche Risiken kann aus seiner Sicht die Einhaltung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Go-Live-Termins gefährden?  -- Wie identifiziert, bewertet und mitigiert der Bieter diese Risiken im Auftragsfall?   - Kostenmanagement:  -- Wie gewährleistet der Bieter im Auftragsfall eine Kostentransparenz für den Auftraggeber? -- Wie stellt der Bieter im Auftragsfall sicher, dass die nach 1.2. des EVB-IT Erstellungsvertrags vereinbarte Kostenschätzung eingehalten wird?  Der Bieter hat in einer von ihm erstellten Anlage zum "Zuschlagskriterium Nr. 3" zu beschreiben, wie er das Ziel im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Der Bieter hat diese Anlage bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit den übrigen Angebotsbestandteilen auf dem E-Vergabeportal hochzuladen. Die Anlage darf Screenshots und Grafiken enthalten. Die Anlage darf einen Umfang von max. 5 DIN-A4-Seiten einschließlich etwaiger Screenshots und Grafiken nicht überschreiten. Andernfalls werden nur die ersten 5 DIN-A4-Seiten gewertet. Die Schrift in der Anlage muss mindestens Schriftgröße 10,5 und Schriftart "Arial" betragen. Das gilt auch für Schrift in Grafiken oder Screenshots.</cbc:Description>
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						<cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode>
						<cbc:Name languageID="DEU">Zuschlagskriterium Nr. 4: "Preis"</cbc:Name>
						<cbc:Description languageID="DEU">Das Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" besteht aus drei Unterkriterien: - Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" - Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" - Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" Die Ermittlung der Punkte im Zuschlagskriterium Nr. 4 "Preis" erfolgt wie folgt:   Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 1 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 102 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 1 "Lizenz- und Implementierungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" erhält 480 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 1" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt.  Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 2 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 108 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 2 "Schulungskosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 2" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt.  Die Bewertung des Unterkriteriums Nr. 3 erfolgt wie folgt: Für die Punkteverteilung im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" wird der im angebotsgegenständlichen Formblatt "Angaben zu den Zuschlagskriterien" im Register "Zuschlagskriterium Nr. 4" in Zeile 114 angegebene "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" verwendet. Die Berechnung der Bewertungspunkte im Unterkriterium Nr. 3 "Supportkosten" erfolgt folgendermaßen: Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" erhält 60 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der beim (mindestens) 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einem "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3", der zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen des Angebots mit dem niedrigsten "Wertungspreis Unterkriterium Nr. 3" liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma ergibt.</cbc:Description>
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			</cac:AdditionalInformationParty>
			<cac:AppealTerms>
				<cac:PresentationPeriod>
					<cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,  - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.</cbc:Description>
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						<cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID>
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			</cac:AppealTerms>
		</cac:TenderingTerms>
		<cac:TenderingProcess>
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			<cac:ContractingSystem>
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		<cac:ProcurementProject>
			<cbc:ID schemeName="internalID">125124</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">Erstangebot: Bereitstellung und Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung  als Software-as-a-Service</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb einer "All-in-one"-HR-Lösung als Software-as-a-Service-Lösung, sowie die Migration der Dateien aus den bestehenden Softwaresystemen des Auftraggebers in die Cloud-Lösung. Die einzelnen Module der Cloud-Lösung werden schrittweise ausgerollt.  Weitere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis sowie dem Vertrag.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
			<cbc:Note languageID="DEU">Hinsichtlich der in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber" wird auf Folgendes hingewiesen: Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als vier (4) beträgt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, der/die über die geforderte Eignung verfügt/verfügen und der/die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurde(n). (vgl. hierzu im Einzelnen  B.I. des Verfahrensbriefs).  Hinsichtlich des Auswahlkriteriums "Referenzen" wird auf Folgendes hingewiesen: Die Punkteverteilung im Auswahlkriterium "Referenzen" im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der vom Bewerber eingereichten "Referenz"/"Referenzen" und wird wie folgt durchgeführt:  Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber in Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene Referenz/angegebenen Referenzen nach den folgenden Kriterien: Gegenstand der Bewertung kann nur eine im Anhang 2 zu dem Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) angegebene geeignete Referenz sein, welche die Anforderungen unter B.IX des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1) erfüllt. Ein Bewerber kann maximal 10 Referenzen einreichen.    Die Punkte werden wie folgt vergeben: 1. Quantität: Für jede Referenz, die über die unter B.IX. dieses Formblatts geforderte Mindestzahl (1) hinausgeht, erhält der Bewerber 5 Punkte.  2. Qualität: Für jede Referenz, die eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionalitäten erfüllt, enthält der Bewerber die jeweils nachfolgend genannte Punktzahl:   - Reisekostenabrechnung: 2 Punkte Die Funktionalität "Reisekostenabrechnung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität der Beantragung von Dienstreisen, für Reisekostenerstattungen sowie der Berechnung und Zahlbarmachung der Reisekosten aufweist: 2 Punkte - Personalbewirtschaftung: 2 Punkte  Die Funktionalität "Personalbewirtschaftung" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die vollständige Verwaltung der Personalstammdaten gewährleistet.  - Bewerbermanagement: 2 Punkte Die Funktionalität "Bewerbermanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung über ein Bewerber-Portal verfügt, welches alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:  - Mit diesem Bewerber-Portal können Stellenausschreibungen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und verwaltet werden.  - Das Bewerber-Portal ermöglicht die Einreichung von Bewerbungen sowie die Kommunikation mit Bewerbern.  - Das Bewerberportal verfügt über ein Web-Frontend, in dem u.a. die Stellenausschreibungen sichtbar sind. - Das Bewerberportal verfügt über ein Backend, über welches das Portal verwaltet werden kann.  - Korrespondenzmanagement: 1 Punkt Die Funktionalität "Korrespondenzmanagement" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Möglichkeit aufweist, aus der Anwendung heraus Korrespondenzen und Dokumente zu erstellen.  - Employee &amp; Manager-Self-Service (ESS &amp; MSS): 1 Punkt   Die Funktionalität "ESS &amp; MSS" liegt vor, wenn die referenzgegenständliche HR-Lösung die Funktionalität eines Employee-Self-Services als Bestandteil des Mitarbeiterportals aufweist und dieser Employee-Self-Services zumindest auch Funktionen der Zeitwirtschaft und der Beantragung von Dienstreisen und für Reisekostenerstattungen umfasst. Für die maximal 10 erreichbaren Referenzen können daher insgesamt maximal 125 Punkte erreicht werden. Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere unter C. des Formblatts Teilnahmeantrag (Anlage TW1).</cbc:Note>
			<cac:ProcurementAdditionalType>
				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode>
			</cac:ProcurementAdditionalType>
			<cac:MainCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72268000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:MainCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72263000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:AdditionalCommodityClassification>
				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72265000</cbc:ItemClassificationCode>
			</cac:AdditionalCommodityClassification>
			<cac:RealizedLocation>
				<cac:Address>
					<cbc:StreetName>Ringstraße 4-7</cbc:StreetName>
					<cbc:CityName>Pfarrkirchen</cbc:CityName>
					<cbc:PostalZone>84347</cbc:PostalZone>
					<cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DE22A</cbc:CountrySubentityCode>
					<cac:Country>
						<cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode>
					</cac:Country>
				</cac:Address>
			</cac:RealizedLocation>
			<cac:PlannedPeriod>
				<cbc:DurationMeasure unitCode="MONTH">72</cbc:DurationMeasure>
			</cac:PlannedPeriod>
			<cac:ContractExtension>
				<cbc:OptionsDescription languageID="DEU">Der Auftraggeber ist berechtigt, sonstige Leistungen beim Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung abzurufen. Der Auftragnehmer erbringt sonstige Leistungen ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers. Zu den Leistungen, die der Auftragnehmer auf Abruf des Auftraggebers nach Zuschlagserteilung zu erbringen hat, gehören insbesondere: - Durchführung von Schulungen (für Anwender und Administratoren der Software), - Support (mit Support ist die Bearbeitung von über die Störungsbeseitigung hinausgehende Anfragen gemeint). (vgl. hierzu insbesondere Ziffer 3.3 des EVB-IT-Cloudvertrags)</cbc:OptionsDescription>
				<cbc:MaximumNumberNumeric>30</cbc:MaximumNumberNumeric>
				<cac:Renewal>
					<cac:Period>
						<cbc:Description languageID="DEU">Vgl. hierzu im Einzelnen die Vergabeunterlagen, insbesondere Ziffer 3.1 und 3.2 des Mantelvertrags (Anlagenkonvolut AV3 der Vergabeunterlagen) zur Verlängerung: "Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 72 Monate ("Mindestvertragsdauer"). Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate ("Verlängerungszeitraum"), sofern er nicht von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird."</cbc:Description>
					</cac:Period>
				</cac:Renewal>
			</cac:ContractExtension>
		</cac:ProcurementProject>
	</cac:ProcurementProjectLot>
	<cac:TenderResult>
		<cbc:AwardDate>2000-01-01Z</cbc:AwardDate>
	</cac:TenderResult>
</ContractAwardNotice>