2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Services
Main classification (cpv): 71000000 Architectural, construction, engineering and inspection services
2.1.2.
Place of performance
Town: Fulda
Postcode: 36041
Country subdivision (NUTS): Fulda (DE732)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: Es werden 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf der Grundlage der unten aufgeführten Auswahlkriterien aufgefordert: Aufgrund der Komplexität und Konzeptionsnotwendigkeit der Leistungsdefinition erfolgt die Verhandlungsphase vorgezogen nach dem Teilnahmewettbewerb, um alternative Planungsansätze mit den geeigneten Bietern zu eruieren. Die Leistungsbeschreibung kann aufgrund der Komplexität und des Innovationspotentials erst durch den Austausch mit qualifizierten Bietern finalisiert werden. Eine (Vor-) Verhandlung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist notwendig, um die Lösungsvorschläge zu validieren und die Leistungsbeschreibung dahingehend anzupassen. Nach Durchführung des Teilnamewettbewerbs ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen: 1. Verhandlungsphase: In der Verhandlungsphase bringt der Bieter sein planungsfachliches Wissen und seine Erfahrung als Ingenieurbüro ein und unterbreitet gegen einer Entschädigung Vorschläge zur Optimierung einer machbaren Planung. 2. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Die Auftraggeberin stellt den Bietern auf der Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsphase fortgeschriebene Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter zur Angebotsabgabe auf. 3. Angebotsphase: Die Bieter erstellen auf der Grundlage der fortgeschriebenen Vergabeunterlagen verbindliche Angebote. 4. Zuschlagserteilung: Die Auftraggeberin sieht vor, auf der Grundlage der verbindlichen Angebote den Zuschlag im Verfahren zu erteilen. Sie behält sich vor, weitere Verhandlungen durchzuführen und zur Abgabe von Folgeangeboten aufzufordern, soweit die das für sinnvoll und erforderlich erachtet. Die Leistungen u.a. im Rahmen der Grundlagenermittlung finden vorgezogen vor der Leistungserbringung der Planung in der Vergabephase statt. Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungensind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Die Auftraggeberin weist bereits jetzt darauf hin, dass im Verhandlungsverfahren sämtliche Inhalte der Leistungsbeschreibung zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden können. Dies gilt insbesondere auch für die den zu vergebenden Leistungen zugrunde gelegte Ausführungsalternative für das Hattenbacher Dreieck. Im Rahmen der Lösungsfindung einer Alternative zum Hattenbacher Dreieck wird in der Verhandlungsphase nach dem Teilnahmewettbewerb eine Aufwandsentschädigung für die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen vergütet. Die pauschale Aufwandsentschädigung für geeignete, aufgeforderte Bieter für die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen beläuft sich auf 37.500,00 €. Mit der Zahlung sind sämtliche Aufwendungen für die Lösungsfindung einer Alternative abgegolten.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Corruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Participation in a criminal organisation: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Money laundering or terrorist financing: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Fraud: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Insolvency: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Assets being administered by liquidator: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedure: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Grave professional misconduct: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Breaching of obligations in the fields of social law: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Business activities are suspended: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.