481102-2026 - Competition
Germany – Control, safety or signalling equipment for parking facilities – Parkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)
OJ S 132/2026 13/07/2026
Contract or concession notice – standard regime - Change notice
Supplies - Works
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameStadt Dinkelsbühl
EmailVergabestelle@dinkelsbuehl.de
Legal type of the buyerLocal authority
Activity of the contracting authorityGeneral public services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleParkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)
DescriptionUmsetzung eines neuen Parkraumkonzeptes mit einem dynamisches Parkleitsystem (PLS) inkl. sämtlichen Tiefbauarbeiten, Fundament und Kabelverlegung
Procedure identifier83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
Internal identifierRA-2026-001
Type of procedureOpen
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 34996300 Control, safety or signalling equipment for parking facilities
Additional classification (cpv): 45232000 Ancillary works for pipelines and cables
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
CountryGermany
2.1.3.
Value
Estimated value excluding VAT1 250 000,00 EUR
2.1.4.
General information
Legal basis
Directive 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Terms of procurement
Terms of submission
Maximum number of lots for which one tenderer can submit tenders2
Terms of contract
Maximum number of lots for which contracts can be awarded to one tenderer2
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
CorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
FraudÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Money laundering or terrorist financingÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Child labour and including other forms of trafficking in human beingsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Participation in a criminal organisationÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terrorist offences or offences linked to terrorist activitiesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Breaching of obligations in the fields of environmental lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Breaching of obligations in the fields of labour lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Breaching of obligations in the fields of social lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Agreements with other economic operators aimed at distorting competitionÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Grave professional misconductÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Misrepresentation, withheld information, unable to provide required documents or obtained confidential information of this procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder • das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedureÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Early termination, damages, or other comparable sanctionsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Breaching of obligations set under purely national exclusion grounds
Breaching obligation relating to payment of social security contributionsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn • (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder • (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Breaching obligation relating to payment of taxesÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn • (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder • (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Business activities are suspendedÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
InsolvencyÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
Assets being administered by liquidator
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national lawÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleLos 1 "Tiefbau"
DescriptionDie Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 18 x Rückbau bestehender Schilderstandorte inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • 32 x Herstellen der Fundamente inkl. der erforderlichen Tiefbauarbeiten davon an 1 Schilderstandort Einbau eines Fertigteilfundamentes • 19 x Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der Schilderstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten (Niederspannungskabel (für Pos. 01.05.0002), Trassenwarnband (für Pos. 01.05.0003) und Abdeckhauben (für Pos. 01.05.0004) müssen bei den Stadtwerken Dinkelsbühl käuflich erworben werden.) Hinweis: Für die Kalkulation ist für den Erwerb der Materialien für diese drei Positionen zusammen von einem Preis von 15 €/m auszugehen. • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 12 x Herstellen der Fundamente inkl. der Tiefbauarbeiten für Standorte der Kameras und der Gateways • Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der kabelgebundenen Detektionsstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Verkehrssicherung
Internal identifier0001
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractWorks
Main classification (cpv): 45200000 Works for complete or part construction and civil engineering work
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Start date07/09/2026
Duration end date22/12/2026
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT520 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionSiehe Anlage "Hinweise zum Vergabeverfahren"
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
NamePreiskriterium
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid59 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Information about public opening
Additional informationkeine öffentliche Submission da E-Vergabe
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingNot allowed
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationRegierung von Mittelfranken
Information about review deadlines: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation providing additional information about the procurement procedureStadt Dinkelsbühl
5.1.
LotLOT-0002
TitleLos 2 "Parkleitsystem - Telematik"
DescriptionDie Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. Folgende Leistungen werden angefragt: 1. Lieferung des Materials für 32 Schilderstandorte, bestehend aus: • 18 x statische Wegweisungsschilder • 37 x Wegweisungsschilder mit einer dynamischen Anzeige in RGB-LED-Technik • 5 x Wegweisungsschilder mit zwei dynamischen Anzeigen in RGB-LED-Technik • 4 x Übersichtstafeln • 4 x Kopfschilder • 19 x Steuerelektronik für dynamische Schilderstandorte • 19 x Mobilfunk-Gateways für dynamische Schilderstandorte • 32 x Aufstellvorrichtungen für Schilderstandorte (Rundrohrmaste, Trimaste bzw. Gabelständer) 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 8 x Demontage von Bestandsschildern inkl. Entsorgung • 19 x Ersetzen der Bestandsbeschilderung inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • Herstellen des Energieanschlusses an den dynamischen Schilderstandorten, z. T. mit Pufferbatterie • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Montage der Aufstellvorrichtungen und Schilder • Inbetriebnahme der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 5 x Kameras für die Datenerfassung nach dem Bilanzierungsverfahren • 395 x aufgeklebte Bodensensoren zur Einzelstellplatzerfassung • 14 x Mobilfunk-Gateways für die Detektionssysteme • 6 x Solarmodule und Pufferbatterien für die autarke Energieversorgung von Gateways • 12 x Aufstellvorrichtungen für Standorte der Kameras und der Gateways (Rundrohrmaste; Los 2) • Herstellen des Energieanschlusses an den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Montage der Detektionssysteme und der Aufstellvorrichtungen • Inbetriebnahme der Detektionssysteme • Verkehrssicherung 5. Aufbau Datenkommunikation zwischen Detektionssystemen der Parkierungsanlagen und PLS-Zentrale sowie zwischen PLS-Zentrale und Schilderstandorten 6. Einrichten und Inbetriebnahme einer cloudbasierten PLS-Zentrale 7. Betrieb der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen 8. Wartung und Instandhaltung der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen
Internal identifier0002
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 34996300 Control, safety or signalling equipment for parking facilities
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Start date24/08/2026
Duration end date14/05/2027
5.1.5.
Value
Estimated value excluding VAT730 000,00 EUR
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The names and professional qualifications of the staff assigned to perform the contract must be givenNot required
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionReferences on specified works
Description of selection criterionSiehe Anlage "Hinweise zum Vergabeverfahren"
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypeQuality
NameQualitätskriterium
DescriptionEnergieverbrauch
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number20
Criterion
TypePrice
NamePreiskriterium
DescriptionPreis
Category of award weight criterionWeight (points, exact)
Award criterion number80
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Address of the procurement documentshttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of tenders25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid59 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Information about public opening
Additional informationkeine öffentliche Submission da E-Vergabe
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Electronic invoicingNot allowed
Electronic ordering will be usedno
Electronic payment will be usedno
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationRegierung von Mittelfranken
Information about review deadlines: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation providing additional information about the procurement procedureStadt Dinkelsbühl
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameStadt Dinkelsbühl
Registration number4900
Postal addressSegringer Straße 30
TownDinkelsbühl
Postcode91550
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Landkreis (DE256)
CountryGermany
EmailVergabestelle@dinkelsbuehl.de
Telephone+49 9851902333
Internet addresshttps://www.deutsche-evergabe.de
Buyer profilehttps://www.deutsche-evergabe.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameRegierung von Mittelfranken
Registration numberf8013717-19fe-4cc9-8f59-c65af1b42774
Postal addressPromenade 27
TownAnsbach
Postcode91522
Country subdivision (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
CountryGermany
Emailvob-stelle@reg-mfr.bayern.de
Telephone+49 981-53-0
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
10. Change
Version of the previous notice to be changed17e0d94d-d1e7-4cd6-a1a6-5f81abcb9d88-01
Main reason for changeInformation updated
DescriptionAuf Grund weiterer interner Abstimmungsprozesse wurde die Angebots- und Bindefrist erneut verschoben.
Notice information
Notice identifier/versiond848fc49-f77d-458e-b717-efc8e6fbcd4b  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype16
Notice dispatch date10/07/2026 11:18:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number481102-2026
OJ S issue number132/2026
Publication date13/07/2026