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							<efbc:ChangeDescription languageID="DEU">Der Auftraggeber stimmt einer Verschiebung der Ausführungsfrist zu. Die neue Ausführungsfrist ist spätestens der 15.03.2026. Die Vergabeunterlagen werden entsprechend angepasst. Der Auftraggeber stellt die folgenden Anlagen in aktualisierter Form bereit: - Aufforderung zur Angebotsabgabe (23.07.2025) - Anlage A - Angebotsschreiben (23.07.2025) - Vertrag über die Bereitstellung und den Betrieb eines Fahrradvermietsystems (23.07.2025) - Anlage 2 -Leistungsbeschreibung (23.07.2025) Da die ursprüngliche Ausführungsfrist auch in der Bekanntmachung aufgenommen wurde, wird auch die Bekanntmachung entsprechend korrigiert. Zudem wird die Abgabefrist der Angebote um eine Woche, auf den 01.08.2025, 11:00 Uhr verlängert, da nicht auszuschließen ist, dass die Verschiebung der Ausführungsfrist die Teilnahme weiterer Wettbewerber ermöglicht und oder kalkulationsrelevant für die Bieter ist.</efbc:ChangeDescription>
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							<efbc:ReasonDescription languageID="DEU">Verlängerung der Angebotsfrist auf den 01.08.2025 und Anpassung der Ausführungsfrist auf den 15.03.2026. Der Auftraggeber hat die Ausführungsfristen nicht der Verfahrensverzögerung entsprechend angepasst.</efbc:ReasonDescription>
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									<cbc:Name languageID="DEU">Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung</cbc:Name>
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					<efac:Organization><efac:Company><cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0003</cbc:ID></cac:PartyIdentification><cac:PartyName><cbc:Name languageID="DEU">Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)</cbc:Name></cac:PartyName><cac:PostalAddress><cbc:CityName>Bonn</cbc:CityName><cbc:PostalZone>53119</cbc:PostalZone><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEA22</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:PostalAddress><cac:PartyLegalEntity><cbc:CompanyID schemeID="002">0204:994-DOEVD-83</cbc:CompanyID></cac:PartyLegalEntity><cac:Contact><cbc:Telephone>+49228996100</cbc:Telephone><cbc:ElectronicMail>noreply.esender_hub@bescha.bund.de</cbc:ElectronicMail></cac:Contact></efac:Company></efac:Organization></efac:Organizations>
				<efac:Publication><efbc:NoticePublicationID schemeName="ojs-notice-id">00489176-2025</efbc:NoticePublicationID><efbc:GazetteID schemeName="ojs-id">141/2025</efbc:GazetteID><efbc:PublicationDate>2025-07-25+02:00</efbc:PublicationDate></efac:Publication></efext:EformsExtension>
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				<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="exclusion-ground">exg-natl-bre-nat-law</cbc:TendererRequirementTypeCode>
				<cbc:Description languageID="DEU">§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).  (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.  § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.  Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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	<cac:TenderingProcess>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 2 Vergabeordnung (VgV) i.V.m. § 15 VgV.  Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen (siehe XIX.). Zusätzlich ist eine Bemusterung der vertragsgegenständlichen Fahrräder vorgesehen (siehe XX.). Der Auftraggeber behält sich vor, nur den Bestbietenden zur Präsentation und Bemusterung einzuladen, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen und oder der Bemusterung zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und ggf. der Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien unter XVII der Vergabeunterlagen gebildet.  Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach den Vergabekriterien als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.</cbc:Description>
		<cbc:ProcedureCode listName="procurement-procedure-type">open</cbc:ProcedureCode>
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	<cac:ProcurementProject>
		<cbc:ID schemeName="internalID">1671-23 (2) (CXP4Y6J5XFF)</cbc:ID>
		<cbc:Name languageID="DEU">AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) (2)</cbc:Name>
		<cbc:Description languageID="DEU">Die AzweiO kommunale AöR hat im Rahmen des Förderprogramms "Klimaschutz durch Radverkehr" im September 2022 einen Zuwendungsbescheid erhalten, mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur nachweislichen Reduzierung des Co2 Ausstoßes beizutragen. Hierfür wurde ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept entwickelt, dass zu einer deutlichen Senkung der Treibhausgasemissionen führen und die umweltfreundliche Mobilität im Sinne des multimodalen Mobilitätswandels fördern soll. Neben investiven radverkehrsfördernden Maßnahmen und der Weiterentwicklung der bereits in der Basisversion bestehenden MobilitätsApp "moin mobil" werden die Kommunen Stadt Achim und Flecken Ottersberg ein öffentliches Bikesharing System in der Region einführen. Bislang wird in der Region bereits ein unternehmensgebundenes Bikesharing betrieben. Das nun ausgeschriebene öffentliche Bikesharing wird das bisherige Angebot ablösen und zukünftig allen interessierten NutzerInnen als stationsgebundenes Angebot zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits eine EU-weite Ausschreibung mit identischem Leistungsgegenstand vorausgegangen ist (EU-Amtsblatt Nr. 43/2025 vom 03.03.2025, Bekanntmachungsnummer 139012-2025; sowie Berichtigung im EU-Amtsblatt Nr. 68/2025 vom 07.04.2025, Bekanntmachungsnummer 220633-2025). Diese vorherige Ausschreibung wurde aufgehoben, da sie zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis geführt hat.</cbc:Description>
		<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
		<cbc:Note languageID="DEU">Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5XFF


Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.   - Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, o dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; o dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; o dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.</cbc:Note>
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	<cac:ProcurementProjectLot>
		<cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID>
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						<efext:EformsExtension>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-subc</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">o Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. o Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. o Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, o a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, o c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, o d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. o Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. o Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. o Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären</cbc:Description>
							</efac:SelectionCriteria>
							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-staff-yrly-avg-mp</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">o Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahres-durchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Bereitstellung und den Betrieb von Fahrradvermietsystemen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: o a) Geschäftsführung / Inhabende o b) Mitarbeitende in Service/Support o c) Mitarbeitende in der IT o d) Sonstige Beschäftigte o Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.</cbc:Description>
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							<efac:SelectionCriteria>
								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-abil-ref-work</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">o Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2022), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. o Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestan-forderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt. o Vergleichbar ist ein Projekt, wenn ein öffentliches stationsgebundenes Fahrradvermietsystem o 1. mit mindestens 50 bereitzustellenden Fahrrädern, davon mindestens 10 E-Bikes UND o 2. über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren betrieben wurde. Wobei Betrieb bedeutet, dass hierbei die gesamte Logistik, inkl. Wartung und Instandhaltung der Fahrräder und Fahrradstationen und Ladeinfrastruktur der E-Bikes, erfolgt sein muss. o Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig: o - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) o - Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts o - Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung o - Auftragswert in EUR (netto) o - Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme) o - Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-ins</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">o Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen: o - mindestens 7,5 Mio. EUR für Personenschäden, o - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sachschäden o - mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden o Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. o Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-to-spec</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">o Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig)). o Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.</cbc:Description>
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								<cbc:TendererRequirementTypeCode listName="selection-criterion">slc-stand-other</cbc:TendererRequirementTypeCode>
								<cbc:Description languageID="DEU">Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Tariftreueerklärung NTVergG  Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.  Erklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift (durch Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots)</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.</cbc:Description>
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				<cbc:Description languageID="DEU">Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.</cbc:Description>
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					<cbc:Description languageID="DEU">Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.</cbc:Description>
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			<cbc:ID schemeName="internalID">1671-23 (2) (CXP4Y6J5XFF)</cbc:ID>
			<cbc:Name languageID="DEU">AzweiO kAöR - Bereitstellung und Betrieb eines Fahrradvermietsystems (Bikesharing) (2)</cbc:Name>
			<cbc:Description languageID="DEU">Gegenstand des Auftrags ist die Einrichtung und der Betrieb eines stationsgebundenen Fahrradvermietsystems (Bikesharing) in der AzweiO Region (Betriebsgebiet). Zu dem Bikesharing gehören alle Komponenten und Leistungen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, von der Bereitstellung der technischen Infrastruktur über die betriebliche Logistik, den operativen Betrieb und den Kundenservice bis hin zum Servicebetrieb vor Ort. Die Darüber hinaus verkauft der Auftragnehmer dem Auftraggeber Fahrräder zu den Vereinbarungen im Vertrag, verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran und integriert diese Fahrräder in das Bikesharing.  Spätester Leistungsbeginn ist der 15.03.2026.</cbc:Description>
			<cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">env-imp</cbc:ProcurementTypeCode>
				<cbc:ProcurementType languageID="DEU">Beschaffung eines Bike-Sharings</cbc:ProcurementType>
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				<cbc:ProcurementTypeCode listName="environmental-impact">clim-mitig</cbc:ProcurementTypeCode>
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				<cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">71356000</cbc:ItemClassificationCode>
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						<cbc:Description languageID="DEU">Der Auftraggeber kann den Vertrag mehrmals um jeweils zwei Jahre verlängern, wenn er dies dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Vertragsende / Verlängerungsende anzeigt.</cbc:Description>
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