2.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45324000 Plasterboard works
Additional classification (cpv): 45421141 Installation of partitioning, 45421146 Installation of suspended ceilings
2.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
Country: Germany
2.1.4.
General information
Additional information: Der Bieter hat durch Unterschrift zu bestätigen, dass er sämtliche in der "Eigenerklärung Bezug Russland gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022" enthaltenen Vorgaben und Verbote einhält. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher abzugeben. Der Bieter hat durch Unterschrift von KEV 179.3 (Verpflichtungserklärung Mindestlohn) zu bestätigen, dass er die Vorgaben zur Tariftreue und Mindestlohn einhält. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher abzugeben. Das Angebot ist ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS über das Bietermenue und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail und nicht in Papierform!) und mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, z.B. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen sowie alle Informationen nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen werden über subreport ELViS bereitgestellt. Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Sofern die Schlussrechnungssumme min. 50.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 Prozent der Schlussrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) zu leisten. Die Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche sind in Form einer Bürgschaft zu leisten. Sofern diese nicht vorliegen ist der Auftraggeber berechtigt, diese in Form eines Bar-Einbehalt vorzunehmen. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Legal basis:
Directive 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusion: Notice
Analogous situation like bankruptcy, insolvency or arrangement with creditors under national law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Corruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Participation in a criminal organisation: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Agreements with other economic operators aimed at distorting competition: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of environmental law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Money laundering or terrorist financing: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Fraud: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Child labour and including other forms of trafficking in human beings: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Insolvency: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of labour law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Assets being administered by liquidator: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Conflict of interest due to its participation in the procurement procedure: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Direct or indirect involvement in the preparation of this procurement procedure: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Grave professional misconduct: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Early termination, damages, or other comparable sanctions: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching of obligations in the fields of social law: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching obligation relating to payment of social security contributions: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Business activities are suspended: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Breaching obligation relating to payment of taxes: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Terrorist offences or offences linked to terrorist activities: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.