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Die Bandbreite dieser Aufgaben ist groß. Sie variieren von der Anfertigung von Strategiepapieren bis hin zur Erstellung einzelner Konzepte für spezifische Lösungen. Die Architekturaufgaben umfassen hauptsächlich solche innerhalb der Dataport-Infrastrukturen. Diese werden für die öffentliche Verwaltung betrieben, sodass entsprechende rechtliche Regelungen zur Anwendung können. Rahmenbedingungen können sich auch aus dem Dataport Staatsvertrag ergeben. 

Die Architekturaufgaben sind anhand von deutlich formulierten Anforderungen erstellbar und können anhand vorab definierter Abnahmekriterien abgenommen werden. Aus diesem Grund ist es möglich bestimmte Architekturaufgaben von externen Dienstleistern, insbesondere über werkvertragliche Beauftragungen, erbringen zu lassen.

Das mit dieser Ausschreibung zu vergebene Architekturbüro besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Servicestelle, die die Aufbereitung der Aufgaben und Einbettung der Ergebnisse in der Dataport Organisation verantwortet. Hierfür sind durch den Auftragnehmer Arbeitnehmerüberlassungskräfte zu stellen. Der zweite Teil ist die eigentliche Erarbeitung der Architekturaufgaben als sog. Umsetzungsleistungen. Diese erfolgt aufwandsbasiert als Dienstleistung oder werkvertraglich. Beide Teile sind miteinander verbunden, aber unabhängig von einander durchzuführen. 

Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2+1 Jahren geschlossen werden. 

Die geschätzten Mengen für die drei Jahre sind dabei 
für die Servicestelle (ANÜ):
Junior: 2625 h
Professional: 10500 h
Expert: 5250 h

Für die Erstellung der Architekturaufgaben:
Junior: 5472 h
Professional: 3648 h
Senior: 5472 h 
Expert: 9120 h
Partner: 1700 h

Bei den hier aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengenangaben für die Laufzeit von zwei Jahren und inkl. der zusätzlichen optionalen Laufzeit von einem weiteren Jahr (vgl. Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen), ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Rahmenvertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht.

Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – Az. C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch eine Höchstmenge anzugeben, bis zu der Abrufe erfolgen können. Als Höchstmenge im Sinne dieser EuGH-Entscheidung geben wir einen Höchstwert von 9,135 Mio. € (netto) an.

Für weitere Einzelheiten wird auf die den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwürfe verwiesen. 

</cbc:Description><!--BT-23-Procedure (Order: 05)--><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><!--BT-300-Procedure (Order: 12)--><cbc:Note languageID="DEU">Wie im Feld BT-750 - Ausschreibungsbedingungen Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit beschrieben wird hier die Beschreibung der weiteren Eignungskriterien fortgesetzt:

b)	Personalkennzahlen:
[Auswertung der ANLAGE Personalkennzahlen]

Die ANLAGE Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen drei aktuellsten Geschäftsjahren jeweils mindestens 60 FTE (Full Time Equivalent) betrug, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Dabei sind für das Erreichen der 60 FTE nur Personen zu berücksichtigen, die mindestens eine der folgenden Kompetenzen erfüllen. Insgesamt (also bezogen auf die jeweils 60 FTE pro Jahr) müssen in jedem Jahr mindestens 8 der 10 unten aufgeführten Kompetenzen abgedeckt worden sein. 
Die Kompetenzen sind dabei die Erstellung von Architekturdokumenten (z.B. High Level Designs, Lösungsdesigns, Themenbetrachtungen u.a.) in den Bereichen: 
1.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt Multi-Cloud
2.	Lösungsarchitekt CI/CD
3.	Automation/Engineering Architekt
4.	Business Architekt / Integration Architekt
5.	K8s Architekt, SRE
6.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Basisinfrastrukturen
Einsatzgebiete sind zum Beispiel.: Server (z.B. Hardware, Linux, Windows, Unix, Virtualisierung), Speicherlösungen (z.B. Block-Storage, File-Storage, Object-Storage, SAN, SDS), Großrechner (z-Systems)
7.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Netzwerke
8.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Basisdienste
Einsatzgebiete sind zum Beispiel: Datensicherung und Wiederherstellung, Protokollierung, Überwachung, Alarmierung, Reporting, Konfigurationsmanagement, Softwareverteilung, Lizenzaktivierung, Verzeichnisdienste, Zeitdienste, Automatisierungsdienste, Terminaldienste
9.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt IT-Sicherheit
10.	Systemarchitekt/Infrastrukturarchitekt mit Schwerpunkt Identity and Access Management

Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert und dann eine entsprechende Bewertung der jeweiligen Summe vorgenommen.

Bewertungskriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a)	Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen
[Auswertung der ANLAGE Referenzen]				60%
	
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). 

Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. 

Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Bewertungskriteriums „Referenzen“ eine Betrachtung von 3 Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. 

Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. 

Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. 

Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: 

0 Punkte: Es wird lediglich das Mindestkriterium (s.o.) erfüllt. Darüberhinaus werden die Anforderungen für eine höhere Punktzahl (s.u.) nicht erfüllt.

1 Punkt: Mind. zwei der für die Erfüllung des Mindestkriteriums benötigten Referenzprojekte (s. 5.4.2.2), enthalten einen Zeitanteil von mindestens 30% des Expert-Level Architekts (Definition gem. Leistungsbeschreibung – Entwurf) bezogen auf die Architekturleistungen im Bereich Rechenzentrumsinfrastrukturen oder Netzinfrastrukturen. 
Zusätzlich ist es für die Bewertung „1 Punkt“ erforderlich, dass die Problemstellung von mind. zwei für die Erfüllung des Mindestkriteriums benötigten Referenzprojekte (s. 5.4.2.2) mit dem Expert-Anteil von 30% mehrere (mind. 4) Architekturdomänen umfasst (z.B. IAM im Zusammenhang mit Zero-Trust Architektures, Netzwerkarchitektur und Cloud-Computing). 

2 Punkte: Mind. eines der mind. zwei Referenzprojekte, die die Kriterien zu 1 Punkt erfüllen, haben einen Umfang von mindestens 250 PT auf dem Gebiet Architekturleistungen im Bezug auf Rechenzentrumsinfrastrukturen oder Netzinfrastrukturen.

3 Punkte: Mind. zwei der mind. zwei Projekte, die die Kriterien zu 1 Punkt erfüllen beziehen sich jeweils auf mindestens zwei der folgenden Themen:
•	Multi-Cloud
•	DevSecOps / Continous Integration und Continous Deployment
•	Automation Engineering
•	Kubernetes und Containerinfrastrukturen
•	SD-WAN und SDN
•	IT-Sicherheit und IAM

4 Punkte: Bei mind. zwei der mind. zwei Projekte, die die Kriterien zu 3 Punkte erfüllen wurde die Lösung auch tatsächlich, gegebenenfalls mit Anpassungen auf Detailebene, implementiert.

5 Punkte: Mindestens drei Projekte erfüllen die Kriterien zu 4 Punkte.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.


b)	Beschäftigtenzahlen:						
[Auswertung der ANLAGE Erklärung Beschäftigtenzahlen]	20%

Der Bewerber hat insgesamt eine solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (FTE) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Beschäftigtenzahlen (FTE) sind in jedem der angegebenen Geschäftsjahre ansteigend im Vergleich zum Vorjahr.
3 Punkte: Die Beschäftigtenzahlen (FTE) steigen nicht in jedem anzugebenen Geschäftjahr an, liegen aber im letzten anzugebenen Geschäftsjahr über der Zahl des ersten anzugebenen Geschäftsjahres
0 Punkte: Die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen ist nicht wie bei 3 oder 5 Punkten beschrieben.

Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften werden die Beschäftigtenzahlen der jeweils angegebenen Jahre addiert und dann eine entsprechende Bewertung der jeweiligen Summe vorgenommen.

Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.

Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die beiden Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 60 = 300 Punkte). Auf diese Weise sind bei den beiden Kriterien maximal 300 und 100 Punkte, insgesamt also 400 Punkte zu erreichen.
</cbc:Note><cac:RequestedTenderTotal><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><!--BT-271-Procedure (Order: )--><efbc:FrameworkMaximumAmount currencyID="EUR">9135000</efbc:FrameworkMaximumAmount></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions></cac:RequestedTenderTotal><cac:MainCommodityClassification><!--BT-262-Procedure (Order: 05)--><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72000000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:RealizedLocation><cac:Address><!--BT-5131-Procedure (Order: 20)--><cbc:CityName>Altenholz</cbc:CityName><!--BT-5121-Procedure (Order: 21)--><cbc:PostalZone>24161</cbc:PostalZone><!--BT-5071-Procedure (Order: 23)--><cbc:CountrySubentityCode listName="nuts">DEF02</cbc:CountrySubentityCode><cac:Country><!--BT-5141-Procedure (Order: 02)--><cbc:IdentificationCode listName="country">DEU</cbc:IdentificationCode></cac:Country></cac:Address></cac:RealizedLocation></cac:ProcurementProject><cac:ProcurementProjectLot><!--BT-137-Lot (Order: 02)--><cbc:ID schemeName="Lot">LOT-0001</cbc:ID><cac:TenderingTerms><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:SelectionCriteria><!--BT-747-Lot (Order: 02)--><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">ef-stand</cbc:CriterionTypeCode><!--BT-750-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">Mindestanforderungen an die Eignung
a)	Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer entsprechend für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages  in den letzten drei  angegebenen Geschäftsjahren jeweils für sich genommen mindestens 12.000.000 Euro (netto) beträgt. 
Der Tätigkeitsbereich des Auftrages umfasst dabei den Bereich IT-Dienstleistungen und IT-Beratung.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
b)	Bilanzen
Die Anlage Jahresabschlüsse ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer entsprechend für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob in den letzten drei angegebenen Geschäftsjahren
• das Ebidta (Gewinn (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) vor dem Abzug von Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und im- materielle Vermögensgegenstände) des Unternehmens in mindestens zwei der drei angegebenen Jahre positiv war und 
• Der operative Cash-Flow in mindestens zwei der drei angegebenen Jahre positiv war.
Sollten diese Angaben den jeweils geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben sind für alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. privilegierte Unterauftragnehmer einzureichen, die auch für die Erreichung des Mindesteignungskriterium „Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages“ (s.o.) erforderlich sind. 
Die für dieses Kriterium (Bilanzen) einzureichenden Unterlagen werden für jedes Bewerbergemeinschaftsmitgliede bzw. jeden privilegierten Unterauftragnehmer darauf hin überprüft, ob sie jeweils für sich genommen jede einzelne der oben angegebenen Mindestanforderungen an das Kriterium Bilanzen erfüllen.
c)	Betriebshaftpflichtversicherung
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen und vorgelegt wird:
1 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 0,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
Bewertungskriterien
a)	Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags 20%
Der Tätigkeitsbereich des Auftrages umfasst dabei den Bereich IT-Dienstleistungen und IT-Beratung.
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 
5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist über alle der drei angegebenen Geschäftsjahre jeweils ansteigend. 
3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. 
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. 
Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.
Neben den o.a. Unterlagen werden für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft ausgewertet.
Die vergebenen Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert (Bsp. 5 maximal erreichbare Punkte x 20 Bewertung = 100). 
Ein Bewerber gilt nur als leistungsfähig, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung jederzeit weitere Informationen/Nachweise von einem Bewerber zu verlangen</cbc:Description><!--BT-748-Lot (Order: 08)--><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode><!--BT-40-Lot (Order: 09)--><efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><!--BT-747-Lot (Order: 02)--><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">tp-abil</cbc:CriterionTypeCode><!--BT-749-Lot (Order: 03)--><cbc:Name languageID="DEU">Mindestkriterien: Referenzen, Personalkennzahlen; Bewertungskriterien: Referenzen, Beschäftigtenzahlen</cbc:Name><!--BT-750-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.

Mindestanforderungen an die Eignung
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a)	Referenzen
[Auswertung der ANLAGE Referenzen]

Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. 

Es sind mindestens 2 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.

Im Wesentlichen Vergleichbar =
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar,
•	wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Umfang etc.) im Wesentlichen entspricht.
	Dabei ist es insbesondere erforderlich für die wesentliche Vergleichbarkeit, dass Architekturleistungen im Bezug auf Rechenzentrumsinfrastrukturen oder Netzinfrastrukturen  im Umfang von insgesamt mindestens 150 PT Inhalt der Referenzleistung sind. 
•	Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. 

Erfolgreich abgeschlossen = 
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen ist und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Sind die Referenzprojekte noch nicht abgeschlossen, werden also noch erbracht, müssen diese gemessen vom Tage des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 3 Monaten bestehen und bereits im Wesentlichen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen im Umfang von 120 PT der 150 PT erbracht worden sein, um hier berücksichtigt werden zu können.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit im Mindestkriterium „Referenzen“ eine Betrachtung von 2 Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes in Bezug auf das Mindestkriterium anerkennen zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Mangels zur Verfügung stehender Zeichen wird für die Beschreibung der weiteren Eignungskriterien für die Technisch-Berufliche Leistungsfähigkeit auf das Feld BT300 unter Verfahren/Zusätzliche Informationen in dieser Bekanntmachung verwiesen.
</cbc:Description><!--BT-748-Lot (Order: 08)--><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode><!--BT-40-Lot (Order: 09)--><efbc:SecondStageIndicator>true</efbc:SecondStageIndicator></efac:SelectionCriteria><efac:SelectionCriteria><!--BT-747-Lot (Order: 02)--><cbc:CriterionTypeCode listName="selection-criterion">sui-act</cbc:CriterionTypeCode><!--BT-750-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d5100fd1-d390-4abb-8522-d0e97b3e258f/suitabilitycriteria</cbc:Description><!--BT-748-Lot (Order: 08)--><cbc:CalculationExpressionCode listName="usage">used</cbc:CalculationExpressionCode></efac:SelectionCriteria><efac:StrategicProcurement><!--BT-717-Lot (Order: )--><efbc:ApplicableLegalBasis listName="cvd-scope">false</efbc:ApplicableLegalBasis></efac:StrategicProcurement></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><!--BT-63-Lot (Order: 07)--><cbc:VariantConstraintCode listName="permission">not-allowed</cbc:VariantConstraintCode><!--BT-60-Lot (Order: 09)--><cbc:FundingProgramCode listName="eu-funded">no-eu-funds</cbc:FundingProgramCode><!--BT-94-Lot (Order: 18)--><cbc:RecurringProcurementIndicator>false</cbc:RecurringProcurementIndicator><!--BT-769-Lot (Order: 24)--><cbc:MultipleTendersCode listName="permission">allowed</cbc:MultipleTendersCode><cac:CallForTendersDocumentReference><!--OPT-140-Lot (Order: 02)--><cbc:ID>baae0355-95ec-4fb2-ad5d-0ee8382a492f</cbc:ID><!--BT-14-Lot (Order: 08)--><cbc:DocumentType>non-restricted-document</cbc:DocumentType><!--BT-708-Lot (Order: 11)--><cbc:LanguageID>DEU</cbc:LanguageID><cac:Attachment><cac:ExternalReference><!--BT-15-Lot (Order: 02)--><!--BT-615-Lot (Order: 02)--><cbc:URI>https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/baae0355-95ec-4fb2-ad5d-0ee8382a492f</cbc:URI></cac:ExternalReference></cac:Attachment></cac:CallForTendersDocumentReference><cac:TendererQualificationRequest><cac:SpecificTendererRequirement><!--BT-771-Lot (Order: 03)--><cbc:TendererRequirementTypeCode listName="missing-info-submission">late-all</cbc:TendererRequirementTypeCode><!--BT-772-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO,  § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.</cbc:Description></cac:SpecificTendererRequirement></cac:TendererQualificationRequest><cac:ContractExecutionRequirement><!--BT-736-Lot (Order: 03)--><cbc:ExecutionRequirementCode listName="reserved-execution">no</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><!--BT-743-Lot (Order: 03)--><cbc:ExecutionRequirementCode listName="einvoicing">required</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><!--OPT-060-Lot (Order: )--><cbc:ExecutionRequirementCode listName="conditions">performance</cbc:ExecutionRequirementCode><!--BT-70-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">•	deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
•	Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags ein-gesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbrei-ten,
•	dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
•	Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
•	Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
•	Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
•	Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ,
•	Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
•	Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
</cbc:Description></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><!--BT-764-Lot (Order: 03)--><cbc:ExecutionRequirementCode listName="ecatalog-submission">not-allowed</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:ContractExecutionRequirement><!--BT-744-Lot (Order: 03)--><cbc:ExecutionRequirementCode listName="esignature-submission">false</cbc:ExecutionRequirementCode></cac:ContractExecutionRequirement><cac:AwardingTerms><!--BT-120-Lot (Order: 11)--><cbc:NoFurtherNegotiationIndicator>false</cbc:NoFurtherNegotiationIndicator><cac:AwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><!--BT-5421-Lot (Order: 02)--><efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode><!--BT-541-Lot (Order: 03)--><efbc:ParameterNumeric>30</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><!--BT-539-Lot (Order: 03)--><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">price</cbc:AwardingCriterionTypeCode><!--BT-734-Lot (Order: 04)--><cbc:Name languageID="DEU">Preis</cbc:Name><!--BT-540-Lot (Order: 05)--><cbc:Description languageID="DEU">Zur Wertung der Angebote bildet der Auftraggeber eine Reihenfolge unter den Bietern. Er bedient sich dabei der Nutzwertanalyse. Als Zuschlagskriterien wer-den der „Preis“ zu 30 % und die „Qualität“ zu 70 % angewendet. 

Wertung des Zuschlagskriteriums Preis: 
 Der Angebotspreis (Preis) wird durch die vom Bieter gemachten Angaben in „Produkte / Leistungen“ im Zusammenhang mit den Angaben in Teil C – Preisblatt ermittelt.

Zur Anwendung der o.g. Gewichtung von Preis und Leistung wird der Preis wie folgt in Punkte umgerechnet:

Das Angebot mit dem niedrigsten (Preis Amin) erhält die Maximalpunktzahl 500 (Pmax). Angebote mit dem Dreifachen dieses Preises oder darüber hinaus erhalten 0 Punkte. Alle dazwischenliegenden Angebote werden linear interpoliert. Dies erfolgt mit nachfolgender Berechnungsmethode:

Variablen:
Pmax = maximal erreichbare Punktzahl (für das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis)
P = Punktzahl für das zu bewertende Angebot
Amin = niedrigster Angebotspreis
A = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes 


Formel:
Wenn A &lt;= 3 x Amin

Dann P = Pmax – (((A- Amin) / (2 x A)min) x Pmax)

sonst P = 0 

Beispiel 1:
Pmax = 100
Amin = 100.000
A = 150.000

P = 100 – (((150.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 100)
P = 100 – ((50.000 / 200.000) x 100)
P = 100 – 25
P = 75    

Beispiel 2:
Pmax = 100
Amin = 100.000
A = 300.000

P = 100 – (((300.000 – 100.000) / 2 x 100.000) x 100)
P = 100 – ((200.000 / 200.000) x 100)
P = 100 – 100
P = 0 

Der erreichte Punktwert für den Preis fließt mit 30% in die Endpunktzahl ein.
</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion><cac:SubordinateAwardingCriterion><ext:UBLExtensions><ext:UBLExtension><ext:ExtensionContent><efext:EformsExtension><efac:AwardCriterionParameter><!--BT-5421-Lot (Order: 02)--><efbc:ParameterCode listName="number-weight">per-exa</efbc:ParameterCode><!--BT-541-Lot (Order: 03)--><efbc:ParameterNumeric>70</efbc:ParameterNumeric></efac:AwardCriterionParameter></efext:EformsExtension></ext:ExtensionContent></ext:UBLExtension></ext:UBLExtensions><!--BT-539-Lot (Order: 03)--><cbc:AwardingCriterionTypeCode listName="award-criterion-type">quality</cbc:AwardingCriterionTypeCode><!--BT-734-Lot (Order: 04)--><cbc:Name languageID="DEU">Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog</cbc:Name><!--BT-540-Lot (Order: 05)--><cbc:Description languageID="DEU">Die Qualität fließt mit 70% in die Endpunktzahl mit ein und unterteilt sich in folgende Unterkriterien: 
•	Konzept - Untergewichtung 60% 
•	Bewertete Präsentation - Untergewichtung 40% 
</cbc:Description></cac:SubordinateAwardingCriterion></cac:AwardingCriterion></cac:AwardingTerms><cac:AdditionalInformationParty><cac:PartyIdentification><!--OPT-301-Lot-AddInfo (Order: 02)--><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0001</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AdditionalInformationParty><cac:TenderRecipientParty><!--BT-18-Lot (Order: 06)--><cbc:EndpointID>https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/baae0355-95ec-4fb2-ad5d-0ee8382a492f</cbc:EndpointID></cac:TenderRecipientParty><cac:AppealTerms><cac:PresentationPeriod><!--BT-99-Lot (Order: 08)--><cbc:Description languageID="DEU">Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de</cbc:Description></cac:PresentationPeriod><cac:AppealReceiverParty><cac:PartyIdentification><!--OPT-301-Lot-ReviewOrg (Order: 02)--><cbc:ID schemeName="organization">ORG-0002</cbc:ID></cac:PartyIdentification></cac:AppealReceiverParty></cac:AppealTerms><cac:Language><!--BT-97-Lot (Order: 02)--><cbc:ID>DEU</cbc:ID></cac:Language><cac:PostAwardProcess><!--BT-92-Lot (Order: 04)--><cbc:ElectronicOrderUsageIndicator>true</cbc:ElectronicOrderUsageIndicator><!--BT-93-Lot (Order: 05)--><cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator>true</cbc:ElectronicPaymentUsageIndicator></cac:PostAwardProcess><cac:SecurityClearanceTerm><!--BT-578-Lot (Order: 02)--><cbc:Code listName="required">true</cbc:Code><!--BT-732-Lot (Order: 03)--><cbc:Description languageID="DEU">Aufgrund des Dataport Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz sind Räumlichkeiten von Dataport sicherheitsempfindliche öffentliche Be-reiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung zu § 34 des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach gegeben ist. An Stelle dieser Sicherheitsüberprüfung kann die Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen auch durch Vorlage einer Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20.04.1994 oder nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen eines anderen Bundeslandes nachgewiesen werden.</cbc:Description></cac:SecurityClearanceTerm></cac:TenderingTerms><cac:TenderingProcess><!--BT-17-Lot (Order: 11)--><cbc:SubmissionMethodCode listName="esubmission">required</cbc:SubmissionMethodCode><!--BT-115-Lot (Order: 13)--><cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator>true</cbc:GovernmentAgreementConstraintIndicator><cac:ParticipationRequestReceptionPeriod><!--BT-1311(d)-Lot (Order: 04)--><cbc:EndDate>2024-01-30+01:00</cbc:EndDate><!--BT-1311(t)-Lot (Order: 05)--><cbc:EndTime>12:00:00+01:00</cbc:EndTime></cac:ParticipationRequestReceptionPeriod><cac:AdditionalInformationRequestPeriod><!--BT-13(d)-Lot (Order: 04)--><cbc:EndDate>2024-01-11+01:00</cbc:EndDate><!--BT-13(t)-Lot (Order: 05)--><cbc:EndTime>12:00:00+01:00</cbc:EndTime></cac:AdditionalInformationRequestPeriod><cac:EconomicOperatorShortList><!--BT-661-Lot (Order: 02)--><cbc:LimitationDescription>true</cbc:LimitationDescription><!--BT-51-Lot (Order: 04)--><cbc:MaximumQuantity>5</cbc:MaximumQuantity><!--BT-50-Lot (Order: 05)--><cbc:MinimumQuantity>5</cbc:MinimumQuantity></cac:EconomicOperatorShortList><cac:AuctionTerms><!--BT-767-Lot (Order: 02)--><cbc:AuctionConstraintIndicator>false</cbc:AuctionConstraintIndicator></cac:AuctionTerms><cac:ContractingSystem><!--BT-765-Lot (Order: 03)--><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="framework-agreement">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem><cac:ContractingSystem><!--BT-766-Lot (Order: 03)--><cbc:ContractingSystemTypeCode listName="dps-usage">none</cbc:ContractingSystemTypeCode></cac:ContractingSystem></cac:TenderingProcess><cac:ProcurementProject><!--BT-22-Lot (Order: 02)--><cbc:ID>dacc9cc7-1153-4307-ab48-2a48c64c848b</cbc:ID><!--BT-21-Lot (Order: 03)--><cbc:Name languageID="DEU">IT-Architekturbüro </cbc:Name><!--BT-24-Lot (Order: 04)--><cbc:Description languageID="DEU">Das Dataport Architekturmanagement hat vielfältige Architekturaufgaben. Die Bandbreite dieser Aufgaben ist groß. Sie variieren von der Anfertigung von Strategiepapieren bis hin zur Erstellung einzelner Konzepte für spezifische Lösungen. Die Architekturaufgaben umfassen hauptsächlich solche innerhalb der Dataport-Infrastrukturen. Diese werden für die öffentliche Verwaltung betrieben, sodass entsprechende rechtliche Regelungen zur Anwendung können. Rahmenbedingungen können sich auch aus dem Dataport Staatsvertrag ergeben. 

Die Architekturaufgaben sind anhand von deutlich formulierten Anforderungen erstellbar und können anhand vorab definierter Abnahmekriterien abgenommen werden. Aus diesem Grund ist es möglich bestimmte Architekturaufgaben von externen Dienstleistern, insbesondere über werkvertragliche Beauftragungen, erbringen zu lassen.

Das mit dieser Ausschreibung zu vergebene Architekturbüro besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Servicestelle, die die Aufbereitung der Aufgaben und Einbettung der Ergebnisse in der Dataport Organisation verantwortet. Hierfür sind durch den Auftragnehmer Arbeitnehmerüberlassungskräfte zu stellen. Der zweite Teil ist die eigentliche Erarbeitung der Architekturaufgaben als sog. Umsetzungsleistungen. Diese erfolgt aufwandsbasiert als Dienstleistung oder werkvertraglich. Beide Teile sind miteinander verbunden, aber unabhängig von einander durchzuführen. 

Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2+1 Jahren geschlossen werden. 

Die geschätzten Mengen für die drei Jahre sind dabei 
für die Servicestelle (ANÜ):
Junior: 2625 h
Professional: 10500 h
Expert: 5250 h

Für die Erstellung der Architekturaufgaben:
Junior: 5472 h
Professional: 3648 h
Senior: 5472 h 
Expert: 9120 h
Partner: 1700 h

Bei den hier aufgeführten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengenangaben für die Laufzeit von zwei Jahren und inkl. der zusätzlichen optionalen Laufzeit von einem weiteren Jahr (vgl. Teil D – Ergänzende Vertragsbedingungen), ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Für die Leistungsabrufe aus diesem Rahmenvertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht.

Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 – Az. C-23/20 ist in den Vergabeunterlagen auch eine Höchstmenge anzugeben, bis zu der Abrufe erfolgen können. Als Höchstmenge im Sinne dieser EuGH-Entscheidung geben wir einen Höchstwert von 9,135 Mio. € (netto) an.

Für weitere Einzelheiten wird auf die den Teilnahmeunterlagen beigefügten Entwürfe verwiesen. 

</cbc:Description><!--BT-23-Lot (Order: 05)--><cbc:ProcurementTypeCode listName="contract-nature">services</cbc:ProcurementTypeCode><!--BT-726-Lot (Order: 13)--><cbc:SMESuitableIndicator>false</cbc:SMESuitableIndicator><cac:ProcurementAdditionalType><!--BT-06-Lot (Order: 02)--><cbc:ProcurementTypeCode listName="strategic-procurement">none</cbc:ProcurementTypeCode></cac:ProcurementAdditionalType><cac:MainCommodityClassification><!--BT-262-Lot (Order: 05)--><cbc:ItemClassificationCode listName="cpv">72000000</cbc:ItemClassificationCode></cac:MainCommodityClassification><cac:PlannedPeriod><!--BT-36-Lot (Order: 06)--><!--OPA-36-Lot-Number (Order: 06)--><cbc:DurationMeasure unitCode="YEAR">2</cbc:DurationMeasure></cac:PlannedPeriod><cac:ContractExtension><!--BT-58-Lot (Order: 04)--><cbc:MaximumNumberNumeric>1</cbc:MaximumNumberNumeric><cac:Renewal><cac:Period><!--BT-57-Lot (Order: 08)--><cbc:Description languageID="DEU">Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Ver trag endet nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber kann diesen Vertrag einseitig um 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen verlängern. Dieses Optionsrecht muss 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich ausgeübt werden. Für die im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehende Regelungen (z.B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Rahmenvertrages hinaus.</cbc:Description></cac:Period></cac:Renewal></cac:ContractExtension></cac:ProcurementProject></cac:ProcurementProjectLot></ContractNotice>