5.1.1.
Purpose
Main nature of the contract: Works
Main classification (cpv): 45315100 Electrical engineering installation works
5.1.2.
Place of performance
Postal address: Industriepark Frankfurt-Hoechst
Town: Frankfurt am Main
Postcode: 65926
Country subdivision (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Country: Germany
Additional information: Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/ -vorschriften Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschl. einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte (s. z. B. Anlage Los3.07.1 bis Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung), - bei einer längeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschl. der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, - den Nachweis für jede Person einer bestandenen Sicherheitsunterweisung, - einen gültigen Personalausweis bzw. Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Aufgrund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschl. der Nachunternehmer (siehe insbesondere die Anlagen Los3.07.2 und Los3.07.3 zur Leistungsbeschreibung) auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.
5.1.3.
Estimated duration
Start date: 26/10/2026
Duration end date: 04/06/2027
5.1.6.
General information
Reserved participation:
Participation is not reserved.
Procurement Project not financed with EU Funds.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA): no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs): yes
Additional information: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurement: No strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteria: Notice
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07) • Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (An-lage 07). • Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der: · die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, · alle Mitglieder aufgeführt sind, · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und · die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Ein-zelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft ei-nes Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Criterion: References on specified works
Description of selection criterion: Die Bieter müssen zudem die folgenden auftragsspezifischen Mindestkriterien erfüllen: Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn ➢ im Rahmen des Referenzobjekts die Leistungen der Technischen Ausrüstung – ELT durchgeführt worden ist, ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 90.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und ➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzu-weisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuwei-sen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 11) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Criterion: Enrolment in a relevant professional register
Description of selection criterion: Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregister-auszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Criterion: Enrolment in a trade register
Description of selection criterion: Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregister-auszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 17.07.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Criterion: Specific yearly turnover
Description of selection criterion: Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjah-ren in Höhe von jeweils mindestens EUR 200.000,00. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Criterion: Professional risk indemnity insurance
Description of selection criterion: Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis der folgenden Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.000.000,00 für Personenschäden und mindestens € 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten.. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Criterion: Other economic or financial requirements
Description of selection criterion: Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Si-tuation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handels- sowie Berufsregisterregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Be-kanntmachung am 17.07.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
5.1.10.
Award criteria
Criterion:
Type: Price
Name: Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.
Description: Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist allein der günstigste Preis.
Category of award weight criterion: Weight (percentage, exact)
Award criterion number: 100
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially available: German
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission:
Electronic submission: Required
Languages in which tenders or requests to participate may be submitted: German
Electronic catalogue: Not allowed
Variants: Not allowed
Tenderers may submit more than one tender: Not allowed
Deadline for receipt of tenders: 17/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Duration during which the tender must remain valid: 61 Days
Information that can be supplemented after the submission deadline:
At the discretion of the buyer, some missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional information: Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Information about public opening:
Opening date: 17/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Terms of contract:
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmes: No
Electronic invoicing: Allowed
Electronic ordering will be used: yes
Electronic payment will be used: yes
5.1.15.
Techniques
Framework agreement:
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system:
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisation: Vergabekammer Baden-Württemberg
Information about review deadlines: Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Aufla-gen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaf-ten Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.