501978-2026 - Competition
Germany – Chargers – VLG - Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
OJ S 138/2026 21/07/2026
Contract or concession notice – standard regime
Supplies
1. Buyer
1.1.
Buyer
Official nameVerkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
Emailservice@vlg-gifhorn.de
Activity of the contracting entityUrban railway, tramway, trolleybus or bus services
2. Procedure
2.1.
Procedure
TitleVLG - Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
DescriptionDer Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Procedure identifier68089dcf-5c44-43aa-ada2-e99c73eda56f
Type of procedureNegotiated with prior publication of a call for competition / competitive with negotiation
The procedure is acceleratedno
2.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31158000 Chargers
Additional classification (cpv): 45311200 Electrical fitting work
2.1.2.
Place of performance
Postal addressWolfsburger Straße 1  
TownGifhorn
Postcode38518
Country subdivision (NUTS)Gifhorn (DE914)
CountryGermany
2.1.4.
General information
Additional informationAuf die Regelung des § 55 SektVO wird hingewiesen, der wie folgt lautet: (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Der Auftraggeber wird die Verpflichtung aus Absatz 2 beachten und behält sich eine Zurückverweisung unter den Bedingungen des Absatzes 1 vor. Soweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl der Bewerber nach der Anzahl und Qualität der vorgelegten Referenzen vorgenommen. Dabei wird in einem ersten Schritt die Anzahl der von den Bewerbern benannten, den Mindestanforderungen genügenden Referenzen betrachtet (Kriterium 1). Sollte sich hieraus noch keine eindeutige Auswahl der 5 besten Bewerber er-geben, wird unter den Bietern mit der jeweils gleichen Anzahl an Referenzen weiter danach differenziert, wie viele Säulen sie im Schnitt ihrer Referenzen geliefert und montiert haben. Dabei gilt, dass diejenigen Teilnahmeanträge umso höher bewertet werden, je mehr Säulen im Schnitt geliefert und montiert wurden. Sollte sich auch hierdurch keine eindeutige Reihenfolge der 5 besten Bewerber ergeben, entscheidet das Los.
Legal basis
Directive 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Grounds for exclusion
Sources of grounds for exclusionNotice
Grave professional misconductDer Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat.
5. Lot
5.1.
LotLOT-0001
TitleBeschaffung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrobussen für die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
DescriptionDer Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen vor.
Internal identifierLOT-0001 E37565948
5.1.1.
Purpose
Main nature of the contractSupplies
Main classification (cpv): 31158000 Chargers
Additional classification (cpv): 45311200 Electrical fitting work
Options
Description of the optionsDie Bieter haben den Preis für Wartungsarbeiten während der Gewährleistungszeit von 4 Jahren anzugeben. Die Wartungsleistungen werden nicht automatisch mit Zuschlagserteilung beauftragt, sondern nur, wenn der Auftraggeber diese als optionale Leistung beauftragt.
5.1.2.
Place of performance
Country subdivision (NUTS)Gifhorn (DE914)
CountryGermany
5.1.3.
Estimated duration
Other durationUnknown
5.1.4.
Renewal
Maximum renewals0
5.1.6.
General information
Reserved participation
Participation is not reserved.
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement (GPA)no
This procurement is also suitable for small and medium-sized enterprises (SMEs)yes
Additional information#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategic procurement
Aim of strategic procurementNo strategic procurement
5.1.9.
Selection criteria
Sources of selection criteriaNotice
CriterionEnrolment in a trade register
Description of selection criterionFür die Bewerber / die Bewerbergemeinschaftsmitglieder ist ein aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, gefordert. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung, sein. Für Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind, reicht insofern die Angabe der Registernummer und des Registergerichts durch Eigenerklärung im Vordruck 1, sodass der Auftraggeber sich einen aktuellen Auszug ziehen kann. Bewerber mit Sitz in einem anderen Staat müssen ihrem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug des Berufs- oder Handelsregisters nach den Rechtsvorschriften ihres Staates zusammen mit dem Vordruck 1 vorlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Auszug eine deutsche Übersetzung beigefügt werden muss. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bewerbergemeinschaft ist der hier beschriebene Berufs- oder Handelsregisterauszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

CriterionOther economic or financial requirements
Description of selection criterionDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Die Bewerber müssen daher folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist im Durchschnitt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Netto-Jahresumsatz i. H. v. mindestens 3 Mio. Euro, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, nach. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 5. (2) Der Bewerber erklärt, dass über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und 2.000.000 Euro für sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert) verfügt, oder dass er eine solche unmittelbar nach Zuschlagserteilung abschließen und diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde. Der Nachweis ist durch die Eigenerklärung in Vordruck 5 zu erbringen. Außerdem ist ein Versicherungsnachweis beizufügen. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn der genannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen – vgl. Ziffer (2) - muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.

CriterionReferences on specified deliveries
Description of selection criterionDer Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Anbieters von Ladeinfrastruktur unter Beachtung der für ihn geltenden Vorschriften führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Die Bewerber müssen vor diesem Hintergrund folgende Mindestanforderungen erfüllen: (1) Der Bewerber weist • mindestens drei Referenzprojekte über die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur für Busse und / oder Lastkraftfahrzeuge nach. Jedes Referenzprojekt muss mindestens zwei Ladesäulen beinhalten, die mindestens 200 kW Ladeleistung pro Säule umfassen und für einen Kunden innerhalb der EU bzw. des EWR erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme muss dabei innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung erfolgt sein. Die Referenzen sind im Vordruck 4 anzugeben und zusätzlich durch einen kurzen Steckbrief zu beschreiben, vgl. die dortigen Anforderungen. Der Bewerber darf maximal 5 Referenzen benennen. (2) Der Bewerber hat im Durschnitt der letzten drei Geschäftsjahre über mindestens 10 Mitarbeiter verfügt, die mit vergleichbaren Leistungen befasst waren. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bewerbers im Rahmen des mit dem Teilnahmeantrages einzureichenden Vordrucks 4. Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrages durch eine Bewerbergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen der vorgenannten Ziffer (1) und (2) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. In diesem Fall ist es daher erforderlich, dass jeweils drei Referenzprojekte für die Planung und / oder Lieferung und / oder Installation von Ladeinfrastruktur vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
The criteria will be used to select the candidates to be invited for the second stage of the procedure

CriterionOther economic or financial requirements
Description of selection criterionBewerber können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bewerber tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bewerber hat dieses Personal bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Wenn sich Bewerber zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Hat der Bewerber sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Das eignungsverleihende Unternehmen hat daher die Nachweise und Erklärungen ebenfalls einzureichen, die für den jeweiligen Nachweis des Eignungskriteriums erforderlich sind, auf das sich die Eignungsleihe bezieht. Daneben hat das eignungsverleihende Unternehmen zwingend auch die ausgefüllten Vordrucke 6 und 8 einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bewerber dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.

CriterionOther economic or financial requirements
Description of selection criterionBewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Vor diesem Hintergrund sind im Vordruck 2 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Gründe des Zusammenschlusses anzugeben. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bewerbern an mehreren Bewerbergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten: • Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen; • Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das diese gegenüber dem AG rechtsverbindlich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages vertritt; • Erklärung, dass im Auftragsfalle die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden; • Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem AG gesamtschuldnerisch haften, und zwar auch über eine etwaige Auflösung der Bewerber-/ Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft hinaus. • Beschreibung der vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Darlegung der Gründe und Motive für den Zusammenschluss. Die Erklärung der Bewerbergemeinschaft hat auf dem entsprechenden Vordruck 2 zu erfolgen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu verlangen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus den Vordruck 6 zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und den Vordruck 8 zu den Russlandsanktionen einzureichen. Der Bewerber hat die Vorschriften des NTVergG zum Mindestlohn einzuhalten, § 4 Abs. 1 NTVergG. Zu diesem Zweck hat er den in Anlage 1 beigefügten Vordruck 7 auszufüllen. Auch jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat diesen Vordruck ausgefüllt einzureichen.
Information about the second stage of a two-stage procedure
Maximum number of candidates to be invited for the second stage of the procedure5
The procedure will take place in successive stages. At each stage, some participants may be eliminated
5.1.10.
Award criteria
Criterion
TypePrice
DescriptionDer Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
5.1.11.
Procurement documents
Languages in which the procurement documents are officially availableGerman
Deadline for requesting additional information05/08/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Address of the procurement documentshttps://www.subreport.de/E37565948
5.1.12.
Terms of procurement
Terms of submission
Electronic submissionRequired
Address for submissionhttps://www.subreport.de/E37565948
Languages in which tenders or requests to participate may be submittedGerman
Electronic catalogueNot allowed
VariantsNot allowed
Tenderers may submit more than one tenderNot allowed
Deadline for receipt of requests to participate18/08/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Information that can be supplemented after the submission deadline
At the discretion of the buyer, all missing tenderer-related documents may be submitted later.
Additional informationNachforderungen sind nach Maßgabe des § 51 SektVO zulässig.
Terms of contract
The execution of the contract must be performed within the framework of sheltered employment programmesNo
Conditions relating to the performance of the contractDie Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Electronic invoicingRequired
Financial arrangementDie Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniques
Framework agreement
No framework agreement
Information about the dynamic purchasing system
No dynamic purchase system
5.1.16.
Further information, mediation and review
Review organisationVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Information about review deadlines: Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB)
Organisation providing additional information about the procurement procedureVerkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
8. Organisations
8.1.
ORG-0001
Official nameVerkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG)
Registration numbert:0537194980
Postal addressWolfsburger Straße 1
TownGifhorn
Postcode38518
Country subdivision (NUTS)Gifhorn (DE914)
CountryGermany
Emailservice@vlg-gifhorn.de
Telephone+49 53 71 94 98 0
Internet addresshttp://www.vlg-gifhorn.de
Roles of this organisation
Buyer
Organisation providing additional information about the procurement procedure
8.1.
ORG-0002
Official nameVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registration numbert.:04131150
Postal addressAuf der Hude 2
TownLüneburg
Postcode21339
Country subdivision (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
CountryGermany
Emailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Roles of this organisation
Review organisation
8.1.
ORG-0003
Official nameDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registration number0204:994-DOEVD-83
TownBonn
Postcode53119
Country subdivision (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
CountryGermany
Emailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telephone+49228996100
Roles of this organisation
TED eSender
Notice information
Notice identifier/version2ea34f4d-ae84-49a7-b91b-20a5b3712536  -  01
Form typeCompetition
Notice typeContract or concession notice – standard regime
Notice subtype17
Notice dispatch date17/07/2026 16:02:06 (UTC+02:00) Eastern European Time, Central European Summer Time
Languages in which this notice is officially availableGerman
Notice publication number501978-2026
OJ S issue number138/2026
Publication date21/07/2026